Rechtsschutzversicherung für angestellte Ärztinnen und Ärzte
Dieser Leitfaden zeigt, welche Rolle die Rechtsschutzversicherung für angestellte Ärztinnen und Ärzte spielt, wie sie sich von Berufshaftpflicht und Diensthaftpflicht unterscheidet, welche Bausteine wirklich wichtig sind und weshalb der Schutz bei strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen und berufsrechtlichen Verfahren über die Karriere entscheiden kann.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten der Rechtsverfolgung und Verteidigung – vor allem Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten. Sie ersetzen nicht den eigentlichen Schaden oder das Gehalt, sondern schaffen die Grundlage, sich qualifiziert zu wehren, wenn es ernst wird. Eine allgemeine Einführung in das Thema bietet der Artikel zur Rechtsschutzversicherung.
1. Warum Rechtsschutz für angestellte Ärzte kein Luxus ist
Viele angestellte Ärztinnen und Ärzte verlassen sich zunächst auf das, was Klinik oder Praxis bereitstellen: Arbeitsvertrag, Dienstpläne, Gehaltsabrechnung, Diensthaftpflicht. Häufig existiert eine gute Berufshaftpflicht, teils als eigene Police, teils über den Arbeitgeber. Das ist die Basis, um Behandlungsfehler und Patientenschäden finanziell abzusichern.
Die Rechtsschutzversicherung setzt an einem anderen Punkt an. Sie übernimmt nicht den Schaden, sondern die Kosten, die entstehen, wenn Sie sich gegen Vorwürfe, Abmahnungen, Kündigungen oder strafrechtliche Ermittlungen verteidigen müssen. Gerade im Klinikbetrieb kommen solche Situationen häufiger vor, als man sich wünscht: Konflikte mit Vorgesetzten, Streit über Überstunden, Auseinandersetzungen um Dienstpläne, Ermittlungen nach kritischen Behandlungsverläufen oder Diskussionen mit der Ärztekammer.
60-Sekunden-Zusammenfassung:
- Berufshaftpflicht schützt Sie vor Ansprüchen von Patientinnen und Patienten (Schadensersatz, Schmerzensgeld).
- Rechtsschutz übernimmt Kosten für Anwälte und Gerichte, wenn Sie sich wehren oder Ansprüche durchsetzen müssen.
- Für angestellte Ärzte sind besonders Arbeitsrecht, Spezial-Straf-Rechtsschutz und Berufs-/Approbations-Rechtsschutz relevant.
- Die Klinik-Rechtsschutz deckt nicht automatisch die persönlichen Interessen des einzelnen Arztes ab – gerade bei Interessenkonflikten zwischen Klinik und Arzt.
Wenn Sie prüfen wollen, ob Ihr bestehender Schutz (Diensthaftpflicht, Klinikabsicherungen, eigene Berufshaftpflicht) durch eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ergänzt werden sollte, können Sie Ihre Unterlagen strukturiert prüfen lassen. Nutzen Sie dafür bei Bedarf die Kontaktseite.
Auch Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass Rechtsschutzversicherungen vor allem die Kosten eines Rechtsstreits abfedern und keine Garantie für den Ausgang bieten. Einen Überblick über Sinn und Grenzen gibt zum Beispiel die Verbraucherzentrale.
2. Abgrenzung: Berufshaftpflicht, Diensthaftpflicht, private Rechtsschutz & Berufs-Rechtsschutz
Bevor Sie entscheiden, ob Sie eine eigene Rechtsschutzversicherung für sich als angestellte Ärztin oder angestellter Arzt brauchen, müssen die vorhandenen Bausteine klar sortiert werden. Viele Missverständnisse hängen daran, dass Leistungen der Berufshaftpflicht oder des Arbeitgebers mit Rechtsschutz verwechselt werden.
2.1 Berufshaftpflicht und Diensthaftpflicht – Schutz bei Patientenschäden, nicht bei Konflikten
Die Berufshaftpflicht ist für Ärztinnen und Ärzte unverzichtbar und in vielen Konstellationen berufsrechtlich verpflichtend. Sie springt ein, wenn Patientinnen oder Patienten Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Renten wegen eines Behandlungsfehlers fordern. Sie prüft Ansprüche, wehrt Unberechtigtes ab und reguliert berechtigte Forderungen.
Die dienstliche Haftpflicht, die der Arbeitgeber stellt, kann diesen Schutz ergänzen oder teilweise ersetzen. Sie schützt vor allem das Krankenhaus oder die Praxis als Organisation. Bei schweren Fällen oder Interessenkonflikten kann es aber vorkommen, dass Klinik und Arzt nicht komplett auf einer Linie liegen, insbesondere wenn es um die Frage geht, wer Verantwortung trägt und wie gegenüber Patientinnen und Patienten kommuniziert wird.
Wichtig: Weder die Berufshaftpflicht noch die Diensthaftpflicht sind eine Rechtsschutzversicherung. Sie übernehmen nicht automatisch Ihre persönlichen Anwalts- und Verfahrenskosten bei arbeitsrechtlichen, strafrechtlichen oder berufsrechtlichen Auseinandersetzungen.
2.2 Private Rechtsschutzversicherung – Basis, aber selten ausreichend für ärztliche Risiken
Viele Ärztinnen und Ärzte haben bereits eine private Rechtsschutzversicherung, oft als Paket mit Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz. Diese Tarife decken typische Konflikte im privaten Umfeld ab, etwa Streit mit dem privaten Vermieter, Verkehrsunfälle oder Auseinandersetzungen aus privaten Verträgen.
Manche Tarife enthalten einen Berufsrechtsschutz für Angestellte. Der schützt bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten rund um den eigenen Arbeitsvertrag: Kündigungen, Abmahnungen, Versetzungen, Zeugnisstreitigkeiten. Für angestellte Ärzte ist das ein wichtiger Baustein. Entscheidend ist aber, wie weit dieser Schutz reicht: Sind berufsrechtliche Verfahren vor der Ärztekammer und approbationsrechtliche Verfahren ausdrücklich eingeschlossen oder nur klassische arbeitsrechtliche Themen abgedeckt?
2.3 Spezial-Straf-Rechtsschutz und Standes-/Berufsrechtsschutz
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist der zentrale Baustein, sobald strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen. Bei Ärztinnen und Ärzten sind das zum Beispiel Verdachtsmomente auf fahrlässige Körperverletzung oder Tötung nach einem kritischen Behandlungsverlauf, Vorwürfe des Abrechnungsbetrugs oder strafbare Datenschutzverstöße im Umgang mit Patientendaten.
Ein guter Tarif übernimmt nicht nur die Verteidigungskosten im Strafverfahren, sondern umfasst auch das sogenannte Disziplinar-, Standes- oder Berufsrecht, also Verfahren vor der Ärztekammer und der Approbationsbehörde. Dort wird geprüft, ob Sie weiter als Ärztin oder Arzt arbeiten dürfen. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich unter anderem aus der Bundesärzteordnung und der Approbationsordnung für Ärzte.
Dieser Berufs- und Approbationsschutz ist kein Luxus. Ein Verfahren vor der Kammer oder der Behörde kann Ihre gesamte berufliche Existenz betreffen, selbst wenn Sie strafrechtlich gar nicht verurteilt werden. Ohne Rechtsschutz müssten Sie die Kosten für spezialisierte anwaltliche Vertretung selbst tragen.
3. Typische Konfliktfelder im Alltag angestellter Ärztinnen und Ärzte
Der klinische Alltag ist arbeitsintensiv, hierarchisch geprägt und rechtlich sensibel. Typische Konflikte entstehen nicht nur am Krankenbett, sondern auch im Büro, in der Personalabteilung und vor Gremien. Einige der wichtigsten Bereiche:
3.1 Arbeitsrecht: Befristungen, Kündigungen, Dienstpläne und Karrierefragen
Angestellte Ärztinnen und Ärzte sind in der Regel tariflich oder einzelvertraglich an Kliniken und MVZ gebunden. Streitpunkte gibt es häufig bei:
- befristeten Verträgen und der Frage, ob eine Entfristung möglich ist,
- Änderungen von Einsatzbereichen oder Versetzungen zwischen Stationen oder Häusern,
- Dienstplänen, Rufbereitschaften, Überstunden und deren Vergütung oder Freizeitausgleich,
- Abmahnungen, verhaltensbedingten Kündigungen und Zeugnisformulierungen,
- Konflikten um Zielvereinbarungen, z. B. in Oberarztpositionen.
Ohne Rechtsschutz tragen Sie die Kosten für Anwältinnen und Anwälte im Arbeitsrechtsstreit selbst. Bei Kündigungsschutzklagen oder längeren Auseinandersetzungen summiert sich das schnell, zumal im Arbeitsrecht jede Seite ihre Anwaltskosten in der ersten Instanz selbst trägt – unabhängig vom Ausgang.
3.2 Strafrechtliche Risiken aus der ärztlichen Tätigkeit
Fehler passieren, auch bei sorgfältiger Arbeit. Kommt es zu schwerwiegenden Komplikationen, können Angehörige Strafanzeige erstatten. Der Vorwurf lautet dann oft fahrlässige Körperverletzung oder Tötung. Auch Verdachtsmomente wegen Abrechnungsbetrug oder manipulierten Dokumentationen sind denkbar.
Strafverfahren sind belastend, langwierig und fachlich komplex. Ohne Spezial-Straf-Rechtsschutz stellt sich schnell die Frage, ob man sich eine spezialisierte Strafverteidigung leisten will oder „abwarten“ soll. Wer hier zögert, verschenkt Chancen, den Sachverhalt frühzeitig sauber zu klären und Missverständnisse auszuräumen.
3.3 Berufsrechtliche und approbationsrechtliche Verfahren
Neben Strafgerichten gibt es die Ebene der Berufsaufsicht: Ärztekammern prüfen berufsrechtliche Verstöße, etwa gegen Dokumentations- oder Aufklärungspflichten, gegen Werberegeln oder gegen die ärztliche Berufsordnung. In schweren Fällen kann die Approbationsbehörde die persönliche Eignung in Frage stellen.
In solchen Verfahren geht es um Ihre Approbation und damit um Ihre Berufsfreiheit. Die Kosten einer spezialisierten anwaltlichen Vertretung liegen schnell im vier- bis fünfstelligen Bereich. Ein Rechtsschutzvertrag mit Berufs- und Approbationsschutz übernimmt diese Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme und verschafft Ihnen die Möglichkeit, Ihre Position fachlich und juristisch sauber zu vertreten.
3.4 Konflikte rund um Nebentätigkeiten
Viele angestellte Ärztinnen und Ärzte üben Nebentätigkeiten aus – etwa Gutachtertätigkeiten, Notarztdienste, Lehrtätigkeiten oder privatärztliche Leistungen. Diese Tätigkeiten müssen häufig genehmigt werden und dürfen dem Hauptarbeitsverhältnis nicht widersprechen. Streitigkeiten entstehen zum Beispiel, wenn:
- der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit untersagt,
- Vorwürfe eines Wettbewerbsverstoßes im Raum stehen,
- unklar ist, ob bestimmte Einnahmen der Klinik zustehen oder privat abgerechnet werden dürfen.
Rechtsschutz hilft, diese Fragen anhand von Verträgen, Tarifverträgen und berufsrechtlichen Vorgaben zu klären und gegebenenfalls gerichtlich überprüfen zu lassen.
3.5 Verkehr und Privatleben – wenn dienstliche Nutzung und private Risiken sich überlagern
Ärztinnen und Ärzte sind häufig auch im Straßenverkehr unter Zeitdruck unterwegs – ob auf dem Weg zum Dienst, zu Fortbildungen oder als Notärztin. Unfälle, Bußgelder und Fahrverbote können schnell Auswirkungen auf die berufliche Einsatzfähigkeit haben. Ein Verkehrsrechtsschutz sorgt dafür, dass Sie sich gegen Bußgelder, Fahrverbote und Schadensersatzansprüche wehren können.
Hinzu kommen klassische private Konflikte: Mietrecht, Käufe, Reisen, Handwerkerleistungen. Eine kombinierte Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung bündelt diese Bereiche und stellt sicher, dass Sie nicht zwischen verschiedenen Verträgen und Zuständigkeiten zerrieben werden.
4. Bausteine moderner Rechtsschutzkonzepte für angestellte Ärztinnen und Ärzte
Für angestellte Ärztinnen und Ärzte sind nicht alle Bausteine gleich wichtig. Im Kern geht es um drei Ebenen: berufliche Konflikte mit dem Arbeitgeber, straf- und berufsrechtliche Risiken aus der ärztlichen Tätigkeit und private Lebensbereiche (Wohnen, Verkehr, Verträge).
4.1 Berufs-Rechtsschutz für Angestellte
Der Berufs-Rechtsschutz ist der zentrale Baustein für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Er greift bei Konflikten rund um:
- Kündigungen und Aufhebungsverträge,
- Abmahnungen und verhaltensbedingte Maßnahmen,
- Versetzungen, Einsatzorte und Dienstpläne,
- Zeugniskorrekturen,
- Streitigkeiten um Zulagen, Rufbereitschaften und Sonderzahlungen.
Gerade im Klinikbereich ist es wichtig, dass der Berufs-Rechtsschutz nicht nur „irgendein Angestelltenverhältnis“, sondern ausdrücklich die Tätigkeit als Ärztin oder Arzt im Gesundheitswesen abdeckt. Tarifverträge, Arbeitszeitmodelle und Dienstpläne sind dort oft komplexer als in anderen Branchen.
4.2 Spezial-Straf-Rechtsschutz
Wie im Bereich der niedergelassenen Ärzte ist der Spezial-Straf-Rechtsschutz auch für Angestellte ein Schlüsselbaustein. Entscheidend ist, dass der Schutz bereits im Ermittlungsverfahren einsetzt, also ab dem Zeitpunkt, an dem Polizei oder Staatsanwaltschaft tätig werden.
Wichtig ist außerdem die Frage, wie mit dem Vorwurf vorsätzlicher Taten umgegangen wird. Vorsatz selbst ist grundsätzlich nicht versicherbar, aber viele Tarife übernehmen die Verteidigungskosten bis zu dem Zeitpunkt, an dem ein Gericht Vorsatz rechtskräftig feststellt. In dieser Phase geht es darum, den Sachverhalt aufzuklären, Behandlungsabläufe sauber darzustellen und möglicherweise Missverständnisse auszuräumen.
4.3 Berufs- und Approbations-Rechtsschutz
Für angestellte Ärztinnen und Ärzte ist der Berufs- und Approbations-Rechtsschutz genauso existenziell wie für Niedergelassene. Der Arbeitgeber kann wechseln, die Approbation bleibt die Grundlage des gesamten Berufslebens.
Der Baustein sollte explizit Verfahren vor:
- Ärztekammern (berufsrechtliche Verfahren),
- Berufsgerichten,
- Approbationsbehörden (Prüfung der Eignung, Widerruf der Approbation)
umfassen. Die Verfahren sind oft mehrstufig und erstrecken sich über längere Zeiträume. Ohne Rechtsschutz werden viele Betroffene durch die Kosten abgeschreckt und gehen Kompromisse ein, die sie langfristig beruflich einschränken können.
4.4 Privat-, Wohn- und Verkehrsrechtsschutz
Auch wenn der Fokus dieses Leitfadens auf der ärztlichen Tätigkeit liegt, spielen private Lebensbereiche eine Rolle, weil dort ebenfalls erhebliche Kosten entstehen können:
- Mietrechtliche Streitigkeiten, etwa Modernisierung, Mängel oder Eigenbedarfskündigung,
- Verkehrsunfälle, Bußgelder und Fahrverbote,
- Konflikte mit Reiseveranstaltern, Handwerkern, Online-Händlern.
Viele Ärztinnen und Ärzte entscheiden sich deshalb für ein Kombipaket, das Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz in einem Vertrag bündelt. Das ist organisatorisch einfacher und oft günstiger, als mehrere Einzelpolicen zu halten.
4.5 Familien- und Partnermitversicherung
Rechtsschutzverträge können häufig auf den Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner und auf Kinder ausgedehnt werden. Für Ärztinnen und Ärzte mit Familie ist das wirtschaftlich meist sinnvoller, als mehrere Einzelverträge nebeneinander zu führen.
Wichtig ist, genau zu schauen, welche Personen und Lebensbereiche (z. B. eigener Pkw der Partnerin) tatsächlich mitversichert sind und in welchen Konstellationen separate Verträge nötig bleiben.
5. Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
Nicht jeder Rechtsschutzvertrag, der „Berufs-Rechtsschutz“ oder „Spezial-Straf-Rechtsschutz“ im Namen trägt, ist automatisch für angestellte Ärztinnen und Ärzte geeignet. Entscheidend ist der konkrete Deckungsumfang, nicht die Überschrift.
5.1 Klare Abdeckung der ärztlichen Tätigkeit
Prüfen Sie, ob die Tätigkeit als Ärztin oder Arzt im Angestelltenverhältnis ausdrücklich erfasst ist: Klinik, MVZ, Praxis, ggf. auch Forschung oder Lehre. In einigen Tarifen sind bestimmte Berufsgruppen gesondert geregelt. Hier sollte klar sein, dass Ihr konkretes Arbeitsfeld eingeschlossen ist – auch bei häufigen Arbeitgeberwechseln in der Weiterbildungsphase.
5.2 Berufs- und Approbationsschutz nicht nur als Randnotiz
Der Schutz bei Verfahren vor Ärztekammern und Approbationsbehörden sollte deutlich und mit ausreichender Deckungssumme im Vertrag stehen. Ein kurzer Hinweis in einer Fußnote reicht nicht. Im Zweifel lohnt es sich, hier genauer nachzufragen oder Bedingungen im Detail zu prüfen.
5.3 Deckungssummen, Selbstbeteiligung und Wartezeiten
Wie bei anderen Versicherungen auch sind Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Wartezeiten entscheidend:
- Deckungssumme: sollte ausreichend hoch sein, um auch komplexe Straf- und Berufsverfahren abzudecken.
- Selbstbeteiligung: senkt den Beitrag, bedeutet aber, dass Sie pro Fall einen Eigenanteil tragen.
- Wartezeit: typischerweise drei Monate; laufende oder absehbare Konflikte sind meist ausgeschlossen.
Diese Grundstrukturen finden sich in vielen Verträgen wieder und sind eng mit dem Versicherungsvertragsgesetz verknüpft, das die Rahmenbedingungen für private Versicherungsverträge in Deutschland regelt (VVG).
5.4 Freie Anwaltswahl und Qualität der telefonischen Erstberatung
Für Ärztinnen und Ärzte ist es wichtig, im Ernstfall eine anwaltliche Vertretung wählen zu können, die sich im Medizin-, Berufs- und Strafrecht auskennt. Die freie Anwaltswahl ist daher ein Punkt, auf den Sie achten sollten.
Viele Versicherer bieten zusätzlich eine telefonische Erstberatung an. Diese kann helfen, Fälle vorzustrukturieren und abzuschätzen, ob sich weitere Schritte lohnen. Sie ersetzt keine individuelle Vertretung, gibt aber eine erste Orientierung, ähnlich wie eine ärztliche Erstdiagnose.
Lassen Sie Ihre bestehende Konstellation (Berufshaftpflicht, Diensthaftpflicht, ggf. Klinik-Rechtsschutz, private Rechtsschutzpolice) einmal komplett durchsehen. Dabei geht es nicht darum, alles „neu“ zu machen, sondern gezielt die Lücken herauszufiltern, die für angestellte Ärztinnen und Ärzte wirklich kritisch sind: Arbeitsrecht, Spezial-Straf-Rechtsschutz und Berufs-/Approbationsverfahren. Wenn Sie das strukturiert angehen möchten, können Sie über die Kontaktseite Unterlagen bereitstellen und konkrete Fragen stellen.
6. Grenzen, Fallstricke und Einordnung im Gesamtkonzept
Eine Rechtsschutzversicherung ist ein wichtiges Instrument, aber sie ist keine Erfolgsgarantie und ersetzt nicht Dokumentation, saubere Kommunikation und fachliche Qualität. Wer sie als „Freifahrtschein“ versteht, wird enttäuscht. Wer sie als Werkzeug sieht, um die eigenen Rechte durchzusetzen, nutzt sie realistisch.
6.1 Kein Freibrief – Rechtsschutz entscheidet nicht über das Urteil
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten, nicht das Risiko, einen Prozess zu verlieren. Ob Sie Recht bekommen, hängt von Rechtslage, Beweislage und gerichtlicher Entscheidung ab. Das gilt im Arbeitsrecht ebenso wie im Straf- oder Berufsrecht. Der Vertrag gibt Ihnen aber die Möglichkeit, sich fachkundig vertreten zu lassen, statt aus Kostengründen klein beizugeben.
6.2 Vorsatz, Bußgelder und typische Ausschlüsse
Vorsätzliche Straftaten sind grundsätzlich nicht versicherbar. Bußgelder und Geldstrafen werden in der Regel nicht übernommen, auch wenn die Kosten der Verteidigung bis zur Klärung der Frage, ob Vorsatz vorliegt, versichert sein können. Das ist keine „Schwäche“ der Produkte, sondern gesetzliche Vorgabe.
Hinzu kommen branchentypische Ausschlüsse, zum Beispiel bei bestimmten Honorarstreitigkeiten oder rein innerbetrieblichen Auseinandersetzungen, in denen es eher um Personalpolitik als um klare Rechtsfragen geht. Diese Grenzen sollten Sie kennen, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.
6.3 Obliegenheiten und rechtzeitige Meldung
Damit der Versicherer leisten muss, müssen Sie Ihre Obliegenheiten erfüllen: Konflikte rechtzeitig melden, vor größeren Schritten Deckungszusage einholen (soweit keine akute Eilsituation vorliegt) und die Fakten vollständig und wahrheitsgemäß darstellen. Wer erst am Tag vor der Gerichtsverhandlung das erste Mal an die Versicherung schreibt, riskiert Diskussionen zur Kostenübernahme.
6.4 Einordnung im Gesamtkonzept eines angestellten Arztes
Für angestellte Ärztinnen und Ärzte bleiben die Kernbausteine:
- eine saubere Berufshaftpflicht (eigene Police oder klar geregelte Diensthaftpflicht),
- eine verlässliche Absicherung der eigenen Arbeitskraft (Berufsunfähigkeit),
- ein passendes Krankentagegeld für Einkommensausfälle,
- eine ausreichende private Haftpflichtversicherung.
Die Rechtsschutzversicherung ergänzt dieses Fundament. Sie schützt Ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit in Konflikten mit dem Arbeitgeber, bei strafrechtlichen Vorwürfen und in berufsrechtlichen Verfahren. Spätestens mit wachsender beruflicher Verantwortung (z. B. als Fach- oder Oberärztin) wird sie zu einem Baustein, den man bewusst prüfen sollte – nicht, um jeden denkbaren Fall abzusichern, sondern um die wirklich existenziellen Risiken rechtlich im Griff zu behalten.
Glossar – wichtige Fachbegriffe
Die folgenden Begriffe tauchen in Angeboten und Bedingungen zur Rechtsschutzversicherung für angestellte Ärztinnen und Ärzte häufig auf. Kurz erklärt helfen sie, Verträge besser zu verstehen.
- Rechtsschutzversicherung
- Versicherung, die in versicherten Fällen die Kosten von Anwälten, Gerichten, Gutachtern und ggf. Zeugen entschädigt. Sie übernimmt nicht automatisch den Streitwert oder Schaden, sondern die Kosten der Rechtsverfolgung und Verteidigung.
- Berufs-Rechtsschutz (für Angestellte)
- Baustein einer Rechtsschutzversicherung, der arbeitsrechtliche Streitigkeiten rund um das eigene Arbeitsverhältnis abdeckt: z. B. Kündigungen, Abmahnungen, Versetzungen, Zeugnisstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Dienstpläne und Vergütung.
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Baustein, der die Kosten einer strafrechtlichen Verteidigung trägt, etwa bei Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung, Tötung oder Abrechnungsbetrug. In guten Tarifen sind auch berufsrechtliche und approbationsrechtliche Verfahren gegen Ärztinnen und Ärzte mit abgesichert.
- Berufs- und Approbations-Rechtsschutz
- Schutz für Verfahren vor Ärztekammern, Berufsgerichten und Approbationsbehörden. Es geht um berufsrechtliche Vorwürfe und um die Frage, ob die ärztliche Approbation bestehen bleibt. Der Baustein übernimmt die Kosten für spezialisierte anwaltliche Vertretung.
- Berufshaftpflicht / Diensthaftpflicht
- Versicherung, die Schäden von Patientinnen und Patienten ersetzt (Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) und unberechtigte Forderungen abwehrt. Sie schützt vor finanziellen Folgen von Behandlungsfehlern, ist aber keine Rechtsschutzversicherung.
- Deckungssumme
- Höchstbetrag, bis zu dem der Versicherer Kosten in einem Rechtsschutzfall übernimmt. Alles darüber hinaus müssen Versicherte selbst tragen. Gerade bei Straf- und Berufsverfahren sollten die Deckungssummen nicht zu knapp bemessen sein.
- Selbstbeteiligung
- Eigenanteil, den Versicherte pro Rechtsschutzfall selbst zahlen. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt in der Regel den Beitrag, erhöht aber den Eigenanteil im Schadenfall.
- Wartezeit
- Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem noch kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz besteht. Typisch sind drei Monate. Konflikte, die bereits vor Abschluss angelegt waren, sind meist ausgeschlossen.