Was passiert mit Versicherungen, wenn Sie zusammenziehen? (Privatkunden-Check)
Wenn zwei Haushalte zu einem werden, entstehen oft doppelte Policen: zwei Hausratverträge, zwei Privathaftpflichten, zwei Rechtsschutzversicherungen. Das ist selten „gefährlich“, aber häufig teuer – und manchmal führt es zu Deckungslücken, wenn man vorschnell kündigt.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Verträge Sie typischerweise zusammenführen können, wann eine gemeinsame Meldeadresse wichtig ist – und worauf Sie achten müssen, damit der Versicherungsschutz nicht schlechter wird.
Vertiefende Informationen finden Sie auch in meinen Ratgebern: Hausratversicherung, Private Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung.
Das Wichtigste in 60 Sekunden
- Hausrat: In der Regel reicht ein Vertrag pro Haushalt/Wohnung. Vor Kündigung: Wohnfläche und Versicherungssumme anpassen, Unterversicherungsverzicht und Bausteine prüfen. (Hausrat-Ratgeber)
- Private Haftpflicht: Häufig reicht ein Vertrag, wenn der Partner nach den Bedingungen tatsächlich mitversichert ist (Definition „häusliche Gemeinschaft“/Partnerregelung beachten). (Haftpflicht-Ratgeber)
- Rechtsschutz: Zusammenführung möglich, aber oft an Erstwohnsitz/Meldeadresse und Tarifdefinition gebunden; Wartezeiten, Bausteine und Vorversicherung beachten. (Rechtsschutz-Ratgeber)
- Krankenversicherung, BU, Unfall, Risikoleben: Meist personenbezogen – keine klassische „Zusammenlegung“ wie bei Haushaltspolicen.
- Praxisregel: Erst Master-Vertrag sauber umstellen, dann Altvertrag beenden. So vermeiden Sie Lücken.
Erst klären: gemeinsamer Haushalt oder nur gleiche Adresse?
Bei Privatkunden entscheidet nicht immer „wir haben dieselbe Adresse“, sondern was in den Bedingungen als mitversichert gilt.
Warum das bei Haftpflicht anders ist als bei Rechtsschutz
In der Privathaftpflicht ist bei unverheirateten Paaren häufig die häusliche Gemeinschaft der Schlüssel: also ein tatsächlich gemeinsamer Haushalt. Eine identische Meldeadresse kann ein Indiz sein, ist aber nicht in jeder Konstellation allein ausschlaggebend.
Im Privatrechtsschutz sind die Bedingungen häufig formaler: Bei Partnern (nicht verheiratet) verlangen viele Tarife ausdrücklich denselben Erstwohnsitz bzw. dieselbe Meldeadresse oder eine klare Partnerdefinition.
Achtung: Paar vs. Wohngemeinschaft (WG)
Wichtig: Die Vereinfachungen in diesem Artikel beziehen sich auf Lebenspartner (gemeinsamer Haushalt als wirtschaftliche Einheit). In einer Wohngemeinschaft (WG) gelten viele Mitversicherungsregeln nicht.
- Privathaftpflicht: WGs sind in der Regel keine „häusliche Gemeinschaft“ im Sinne eines Partnertarifs. Üblicherweise braucht jeder Mitbewohner eine eigene Privathaftpflicht (oder Sie klären ausdrücklich, ob und wie Mitbewohner mitversichert sind).
- Hausrat: Wenn nur ein Vertrag genutzt wird, muss geklärt sein, wessen Hausrat versichert ist und ob die Versicherungssumme/Wohnfläche für alle Gegenstände ausreicht. Sonst drohen Lücken oder Unterversicherung.
- Rechtsschutz: Hier ist die Mitversicherung von Mitbewohnern typischerweise nicht vorgesehen; das ist meist partner-/familienbezogen.
Was Sie dem Versicherer immer melden müssen
Spätestens wenn sich der Versicherungsort oder das Risiko ändert (z. B. Umzug in eine größere Wohnung, neue Wohnfläche, wertvollere Einrichtung), sollten Sie das dem Versicherer melden. Das ist nicht „Formalität“, sondern verhindert Diskussionen im Schadenfall.
- Kfz-Versicherung (Nutzerkreis): Wenn Ihr Partner künftig regelmäßig Ihr Auto fährt (oder umgekehrt), prüfen Sie den Fahrerkreis/Nutzerkreis im Kfz-Vertrag. Der Partner sollte korrekt hinterlegt sein, damit es im Schadenfall keine Diskussionen zum Versicherungsschutz gibt.
Wie läuft die Zusammenlegung praktisch ab?
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Master-Vertrag auswählen: Wählen Sie den Vertrag, der künftig „Master“ sein soll (Leistung/Bedingungen/Selbstbeteiligung/Schadenhistorie).
Wichtig (juristisch): Wenn hier tatsächlich eine Mehrfachversicherung (gleiches Interesse, gleiche Gefahr) vorliegt, ist der rechtliche Hebel in der Regel § 79 VVG: Dann können Sie gegenüber dem Versicherer des später geschlossenen Vertrags verlangen, dass dieser Vertrag aufgehoben wird (oder die Versicherungssumme herabgesetzt wird). Ein freies Wahlrecht „ich behalte einfach den neueren/besseren Vertrag“ gibt es in dieser Bereinigungssystematik grundsätzlich nicht. - Kontaktaufnahme mit dem Master-Versicherer: Melden Sie dort den Partner und die neue Haushaltssituation (Adresse, Einzugsdatum, relevante Parameter). Kündigen Sie nicht „blind“ den anderen Vertrag.
- Änderung schriftlich festhalten: Änderungen sind häufig formlos möglich – sinnvoll ist eine schriftliche Dokumentation (E-Mail, Online-Formular oder über Ihren Makler mit Vollmacht), damit Sie im Schadenfall einen Nachweis haben.
- Mehrfachversicherung offen ansprechen: Wenn zwei Hausrat-/Haftpflicht-/Rechtsschutzverträge nebeneinander laufen, benennen Sie das als Doppel-/Mehrfachkonstellation und bitten Sie um eine saubere Lösung (Umstellung, Reduzierung, Beendigung).
- Zeitliche Komponente einplanen: Umstellung/Beendigung wirkt in der Praxis regelmäßig ab Bestätigung/Zugang – nicht automatisch rückwirkend. Planen Sie Übergangszeiten (Umzug, Wartezeiten im Rechtsschutz) aktiv ein.
So teilen Sie dem Versicherer des später geschlossenen Vertrags die Aufhebung mit
Wenn Sie eine Doppel-/Mehrfachkonstellation bereinigen möchten, gehen Sie sauber und nachweisbar vor: (1) Mehrfachversicherung anzeigen, (2) Aufhebung nach § 79 VVG ausdrücklich verlangen, (3) Bestätigung und Wirksamkeitsdatum schriftlich geben lassen.
- Schriftform: E-Mail oder Online-Formular ist meist ausreichend – wichtig ist ein Nachweis (Screenshot/Sendebestätigung).
- Angaben: Versicherer + Vertragsnummern beider Verträge, Beginn, Risikoadresse (Hausrat), Einzugsdatum/Partneraufnahme (PHV), ggf. Meldeadresse (Rechtsschutz).
- Belege: Policen/Beitragsrechnungen als PDF (oder Fotos), damit der Versicherer die Doppelkonstellation eindeutig zuordnen kann.
- Timing: Die Bereinigung wirkt in der Praxis regelmäßig ab Zugang Ihrer Erklärung/Bestätigung – nicht automatisch „ab Umzugstag“.
Mustertext: Aufhebungsverlangen nach § 79 VVG (Copy & Paste)
Betreff: Mehrfachversicherung – Verlangen auf Aufhebung nach § 79 VVG
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu meinem Vertrag [Versicherer / Vertragsnummer] besteht eine Mehrfachversicherung mit dem Vertrag
[anderer Versicherer / Vertragsnummer].
Ich verlange daher gemäß § 79 VVG, dass der später geschlossene Vertrag (Ihr Vertrag) aufgehoben wird
(hilfsweise: Herabsetzung der Versicherungssumme auf den Teilbetrag, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist).
Bitte bestätigen Sie mir die Aufhebung schriftlich und teilen Sie mir das Wirksamkeitsdatum sowie die Beitragsabrechnung mit.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Anschrift, Telefonnummer]
Anlagen: Policen/Versicherungsnachweise beider Verträge
Hintergrund/Verbraucherinfo (GDV): Doppelte Versicherung: Was muss ich jetzt tun?
Was, wenn Sie sich wieder trennen?
Das ist der Punkt, den viele beim Zusammenziehen nicht mitdenken: Wenn der „Master-Vertrag“ auf eine Person läuft, kann der andere Partner bei einer Trennung plötzlich ohne passenden Schutz dastehen.
- Privathaftpflicht/Rechtsschutz: Prüfen Sie, wie die Mitversicherung endet (sofort/zu Stichtag) und ab wann eine eigene Police wieder erforderlich ist.
- Hausrat: Hausrat ist an die Wohnung gekoppelt. Bei getrennten Haushalten brauchen Sie in der Regel wieder getrennte Lösungen (Risikoadresse/Wohnfläche/Summe neu).
- Praxis-Tipp: Lassen Sie Änderungen (Aufnahme/Entnahme des Partners) immer schriftlich bestätigen und dokumentieren.
Diese Versicherungen werden beim Zusammenziehen meist einmal pro Haushalt geführt
Hausratversicherung: Ein Vertrag – aber richtig eingestellt
Die Hausratversicherung ist an die Wohnung als Versicherungsort gebunden. Wenn Sie zusammenziehen, brauchen Sie in der Regel nur einen Hausratvertrag für den gemeinsamen Haushalt. Details und typische Leistungsbausteine finden Sie hier: Hausratversicherung.
- Wohnfläche & Versicherungssumme: Stimmt das Verhältnis? Unterversicherung führt im Schadenfall zu Kürzungen, wenn kein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist.
- Unterversicherungsverzicht: Ist er enthalten und an welche Voraussetzungen (z. B. Summe pro m²) geknüpft?
- Elementarschäden: Hat einer der Verträge Elementar, der andere nicht? Beim Zusammenführen nicht „aus Versehen“ verschlechtern.
- Wertsachen/Fahrraddiebstahl/Außenversicherung: Passen Sublimits und Bedingungen zu Ihrem neuen Haushalt?
- Umzugsphase: Viele Tarife bieten eine Übergangsdeckung für alte und neue Wohnung – Dauer und Details sind tarifabhängig. Kündigen Sie nicht, bevor die neue Risikoadresse bestätigt ist.
Merksatz: Erst den „Master-Vertrag“ auf die neue Wohnung anpassen und bestätigen lassen, dann den überflüssigen Vertrag beenden.
Private Haftpflicht: Partner muss wirklich mitversichert sein
In der Privathaftpflicht ist die Zusammenführung häufig sinnvoll, weil ein Familientarif oder Partnertarif in der Regel günstiger ist als zwei Einzelverträge. Entscheidend ist: Der Partner muss nach den Bedingungen tatsächlich mitversichert sein. Eine praxisnahe Übersicht finden Sie hier: Private Haftpflichtversicherung.
- Partnerregelung: Gilt die Mitversicherung für unverheiratete Partner in häuslicher Gemeinschaft – und ab wann?
- Kinder: Sind Kinder (auch deliktunfähige) mitversichert? Welche Regelungen gelten bei Trennung der Haushalte?
- Ausschluss „gegenseitige Ansprüche“: Schäden zwischen mitversicherten Personen innerhalb der häuslichen Gemeinschaft sind häufig ausgeschlossen.
- Hund mit im Haushalt? Prüfen Sie, ob für den Hund eine separate Tierhalterhaftpflicht besteht oder nötig ist. Diese ist in der Privathaftpflicht in der Regel nicht automatisch enthalten.
- Für Mediziner/Forscher wichtig: Die Privathaftpflicht ersetzt keine Berufshaftpflicht. Prüfen Sie getrennt, ob berufliche Risiken korrekt abgesichert sind (je nach Tätigkeit/Status).
Privatrechtsschutz: Hier ist die Adresse oft eine harte Bedingung
Rechtsschutz lässt sich häufig zusammenführen – aber nicht blind. Viele Tarife knüpfen die Mitversicherung von Partnern (nicht verheiratet) an Erstwohnsitz/Meldeadresse oder an eine konkrete Definition im Vertrag. Vertiefung finden Sie hier: Rechtsschutzversicherung Aachen.
- Partnerdefinition/Erstwohnsitz: Reicht „häusliche Gemeinschaft“ oder ist dieselbe Meldeadresse ausdrücklich Voraussetzung?
- Wartezeiten: Ein Neuabschluss kann Wartezeiten neu auslösen. Eine Vertragsumstellung/Erweiterung ist häufig der bessere Weg.
- Vorversicherung: Halten Sie Beginn/Ende und Umfang bereit (Wartezeiten/Vorvertraglichkeit).
- Für Ihre Zielgruppe wichtig: Prüfen Sie bei der Zusammenlegung, ob der Berufs-/Dienst-Rechtsschutz für beide Partner in gleichem Maße enthalten bleibt – besonders, wenn öffentlicher Dienst und Privatwirtschaft aufeinandertreffen.
FAQ
Müssen wir verheiratet sein, um Verträge zusammenzuführen?
Nein. Bei vielen Haushaltspolicen ist eine Zusammenführung auch ohne Heirat möglich. Entscheidend ist die jeweilige Vertragsdefinition (z. B. „Partner in häuslicher Gemeinschaft“ oder „gleicher Erstwohnsitz“).
Muss der ältere Vertrag bleiben und der neuere weg?
Wenn es sich um eine Mehrfachversicherung handelt (gleiches Interesse, gleiche Gefahr) und diese ungewollt ist, ist die juristische Bereinigung typischerweise eindeutig: Nach § 79 VVG können Sie verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben wird (oder die Versicherungssumme herabgesetzt wird). Ein freies Wahlrecht „ich behalte einfach den neueren Vertrag“ gibt es in dieser Systematik grundsätzlich nicht. Entscheidend bleibt: Vorher prüfen, ob der „Master“ fachlich wirklich passt (Bausteine, Summen, SB).
Reicht eine gemeinsame Meldeadresse aus?
Nicht pauschal. Bei Rechtsschutz ist die Meldeadresse häufig ein formales Kriterium. In der Privathaftpflicht zählt oft die tatsächliche häusliche Gemeinschaft – die Meldeadresse kann ein Indiz sein, ersetzt aber nicht immer die Bedingungsdefinition.
Was ist, wenn wir im Umzugsmonat zwei Wohnungen haben?
Dann brauchen Sie eine saubere Übergangslösung. Viele Hausrattarife bieten eine zeitlich begrenzte Übergangsdeckung. Kündigen Sie erst, wenn die neue Risikoadresse und Parameter bestätigt sind.
Was passiert, wenn wir uns wieder trennen?
Dann muss die Absicherung wieder zu zwei Haushalten passen. Prüfen Sie insbesondere, wie die Mitversicherung endet (Haftpflicht/Rechtsschutz) und ob Sie wieder eine eigene Police benötigen. Hausrat ist an die Wohnung gekoppelt – bei zwei Wohnungen braucht es in der Regel wieder zwei saubere Lösungen. Wichtig: Änderungen schriftlich bestätigen lassen.
Können wir einfach den „neueren“ Vertrag rückwirkend ab Umzug aufheben lassen?
Das ist in der Praxis häufig nicht so einfach. Umstellung/Beendigung wirkt regelmäßig ab Bestätigung/Zugang. Kulanz bei Beitragsrückerstattungen ist möglich, aber nicht garantiert.
Was sollten wir zur Prüfung schicken?
Damit ich die Umstellung für Sie sauber prüfen und dokumentieren kann, senden Sie mir bitte:
- Partnerdaten: Name, Geburtsdatum, Einzugsdatum, Meldeadresse.
- Vertragsübersicht: Versicherer und Vertragsnummern (Hausrat, PHV, Rechtsschutz) beider Partner.
- Dokumente: Versicherungsschein/Police (PDF) und aktuelle Beitragsrechnung (wenn vorhanden).
- Wohnsituation: neue Adresse, Wohnfläche (m²), Besonderheiten (Elementarbedarf, Wertsachen/Fahrrad).
- Zusatzpunkte: Hund/Tierhalterhaftpflicht (falls vorhanden) sowie Kfz-Nutzerkreis, wenn sich die regelmäßigen Fahrer ändern.
- Rechtsschutz zusätzlich: Bausteine und ggf. Vorversicherung (Beginn/Ende).
Verträge prüfen lassen
Wenn Sie möchten, prüfe ich Ihre Konstellation strukturiert: Welche Policen bleiben, welche werden zusammengeführt und wie vermeiden Sie Deckungslücken oder Leistungseinbußen.