Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Fachdossier · Arbeitskraft und Einkommen

Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer mit 26 abschließt, versichert das Einkommen eines Berufsanfängers. Die Nachversicherungsgarantie ist das Recht, die Rente später anzuheben, ohne den Gesundheitszustand erneut offenlegen zu müssen. Der Satz, den fast jeder Prospekt verwendet, sagt allerdings nichts darüber, ob der Versicherer bei der Erhöhung Beruf, Hobbys, Raucherstatus oder Auslandsaufenthalt neu bewertet. Genau daran unterscheiden sich die Verträge.

12 Monate Regelfrist nach dem Ereignis. Vier Gesellschaften geben nur sechs
5 Spielarten des Prüfungsverzichts, von „wir prüfen das Risiko nicht“ bis zum Raucher-Vorbehalt
5 von 14 Werken erhöhen nicht zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen
1 von 25 lässt Sie zwischen ursprünglichem und aktuellem Beruf wählen

Grundlage: 27 Original-Bedingungswerke von 26 Gesellschaften, ausgewertet am 26. Juli 2026, davon 14 im vollständigen Klauselwortlaut · Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler in Aachen

Vollständiges Inhaltsverzeichnis
01

Worum es geht

Ein Recht, das beim Abschluss nichts kostet und zehn Jahre später über die Hälfte der Rente entscheidet.

02 · Ausgangslage

Warum die Startrente selten reicht

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird typischerweise dann abgeschlossen, wenn Beitrag und Gesundheitszustand am günstigsten sind: im Studium, im Referendariat, in der Facharztweiterbildung, im Berufseinstieg. Das versicherte Einkommen entspricht dann dem eines Anfängers.

Was danach folgt, ist bei Akademikern regelmäßig ein Einkommenssprung: Approbation, Facharztanerkennung, Zulassung, Promotion, Wechsel aus der Befristung in die Dauerstelle, Niederlassung. Gleichzeitig entstehen Verpflichtungen, die vorher nicht da waren: Immobiliendarlehen, Familie, Praxisfinanzierung.

Ohne Nachversicherungsgarantie bliebe nur ein neuer Antrag mit vollständiger Gesundheitsprüfung. Nach fünf oder zehn Jahren Erwerbsleben ist die Akte selten so leer wie mit 25. Ein Bandscheibenvorfall, eine Psychotherapie oder eine Kniearthroskopie können dann Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung bedeuten.

Der eigentliche Wert liegt im Gesundheitszustand, nicht im Beitrag

Die Erhöhung kostet Geld, und zwar meist nach dem dann erreichten Alter. Der Vorteil ist nicht der Preis, sondern die Zusage, dass der Versicherer nicht mehr nach Diagnosen fragt. Wer diesen Punkt beim Abschluss übergeht, kauft eine Absicherung, die mit dem Einkommen nicht mitwachsen kann.

03 · Begriffsklärung

Drei verschiedene Dinge heißen „Nachversicherung“

Der Begriff ist im deutschen Versicherungs- und Sozialrecht dreifach belegt. Wer danach sucht, landet je nach Vorwissen bei einem völlig anderen Thema. Diese Seite behandelt ausschließlich das erste.

Diese Seite

Nachversicherungsgarantie in der privaten BU

Vertragliches Recht, die versicherte BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Geregelt in den Allgemeinen Bedingungen des Versicherers oder in einem eigenen Klauselwerk.

Anderes Thema

Nachversicherung ausgeschiedener Beamter

Sozialversicherungsrechtlicher Vorgang nach § 8 SGB VI. Wer aus einem versicherungsfreien Dienstverhältnis ausscheidet, wird rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, sofern kein Versorgungsanspruch verbleibt und kein Aufschubtatbestand nach § 184 Abs. 2 SGB VI greift. Mit einer BU-Police hat das nichts zu tun.

Anderes Thema

Kindernachversicherung in der PKV

Recht, ein neugeborenes Kind ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung aufzunehmen, wenn Fristen und Vorversicherungszeiten eingehalten sind. Betrifft die Krankenversicherung, nicht die Arbeitskraftabsicherung.

Warum das hier steht

Die Suchanfragen, die auf dieser Domain zum Stichwort Nachversicherung eingehen, verteilen sich tatsächlich auf alle drei Bedeutungen. Wer „Nachversicherung Referendariat“ oder „Nachversicherung Versorgungswerk“ sucht, meint fast immer den Beamtenfall nach § 8 SGB VI, nicht die BU-Klausel.

04 · Abgrenzung

Nachversicherung ist nicht Dynamik

Beide Instrumente lassen die Rente wachsen, aber auf entgegengesetzte Weise. Die Dynamik erhöht automatisch und regelmäßig um einen festen Prozentsatz; man muss ihr widersprechen, um sie zu stoppen. Die Nachversicherung erhöht nur auf ausdrücklichen Antrag, dafür in größeren Sprüngen und gekoppelt an einen konkreten Lebensanlass.

Zwei Wege, dieselbe Rente wachsen zu lassen
MerkmalBeitragsdynamikNachversicherungsgarantie
AuslöserZeitablauf, jedes Jahr automatischein im Vertrag genanntes Ereignis oder ein festes Zeitfenster
InitiativeVersicherer erhöht, Kunde kann widersprechenKunde muss beantragen, sonst passiert nichts
Typische Schrittweitemeist drei bis fünf Prozentbis zur Verdopplung der Rente je Anlass
Gesundheitsprüfungentfälltentfällt
Angemessenheitsprüfungmeist nichtja, in jeder geprüften Klausel
Verfällt bei Nichtnutzungmehrfacher Widerspruch kann das Recht beendender einzelne Anlass verfällt nach Fristablauf

Beide Instrumente schließen sich nicht aus. Sinnvoll ist die Kombination: Die Dynamik gleicht die Geldentwertung aus, die Nachversicherung fängt die Sprünge ab. Wie sich Dynamik, Endalter und Beitrag zueinander verhalten, ordnet die Seite BU-Angebote richtig verstehen ein.

↑ Nach oben

02

Das entscheidende Merkmal

Nicht ob verzichtet wird, sondern worauf.

06 · Typologie

Fünf Spielarten des Verzichts

Ordnet man die 25 belegten Klauseln danach, wie genau sie den Verzicht beschreiben, ergeben sich fünf Gruppen. Die Einteilung ist eine Systematik nach dem Wortlaut, kein Ranking und keine Empfehlung.

Wie genau die Klausel den Verzicht beschreibt 25 vollständig auswertbare Klauseln Typ A · zählt die Merkmale einzeln auf 5 Gesellschaften · Auslegungsstreit weitgehend ausgeschlossen Typ B · pauschal, aber mit Glossardefinition 4 Umfang ergibt sich mittelbar, aber belastbar Typ C · pauschal, ohne Erläuterung 9 wortlautseitig weit, aber ohne Definitionsstütze Typ D · nur die Gesundheitsprüfung 5 andere Risikomerkmale bleiben ungeregelt oder werden neu erhoben Typ E · Verzicht mit ausdrücklichem Gegenvorbehalt 2
Balkenlänge proportional zur Zahl der Gesellschaften. Die Reihenfolge der Typen sagt nichts über die Qualität eines Tarifs insgesamt aus; sie beschreibt nur, wie präzise der Verzicht formuliert ist.

Typ A: Der Verzicht wird aufgezählt

Fünf Gesellschaften benennen die Merkmale, auf die sie verzichten, einzeln. Damit ist der Streit darüber, was „Risikoprüfung“ umfasst, von vornherein erledigt.

Sie haben während der Vertragslaufzeit verschiedene Möglichkeiten Ihre Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Dies bedeutet außerdem, dass wir auch keine erneuten Fragen zu Größe und Gewicht, zum Rauchverhalten, zu riskanten Hobbies oder zu Auslandsaufenthalten der versicherten Person stellen. […] Sollten sich Änderungen der genannten Punkte während der Vertragslaufzeit ergeben – z. B. wenn die versicherte Person vom Nichtraucher zum Raucher wird –, so müssen Sie diese nicht anzeigen.

Werk L, AVB Selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung, § 17 in Verbindung mit § 1 Abs. 16

Medizinische Risiken, Hobbys und Freizeitaktivitäten werden wir im Rahmen der Nachversicherung nicht überprüfen. Zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen oder aufgenommene Freizeitaktivitäten können somit nicht zu einer Beitragserhöhung führen. Wir prüfen lediglich, ob die Nachversicherung finanziell angemessen ist.

Werk X, AVB Berufsunfähigkeitsversicherung, § 7

Das Wort lediglich ist hier die eigentliche Zusage: Es macht die Aufzählung abschließend. Ein weiteres Werk, das im Verzichtstyp anders eingeordnet ist, verwendet dieselbe Begrenzungsformel, dort mit ausdrücklicher Beschränkung des Nachprüfungsrechts auf die Höhe: Nachprüfen können wir insoweit nur, in welcher Höhe bedingungsgemäß ein Ausbau nach § 3 möglich ist.

Typ D: Der Verzicht gilt nur der Gesundheit

Fünf Gesellschaften sprechen im Klauseltext ausschließlich von der Gesundheitsprüfung. Ein Haus formuliert sogar enger und verzichtet nur auf die medizinische Risikoprüfung. Was mit Beruf, Hobbys oder Raucherstatus geschieht, ergibt sich dann nicht aus der Nachversicherungsklausel, sondern aus den allgemeinen Regeln zur Beitragsberechnung.

Typ E: Verzicht mit ausdrücklichem Gegenvorbehalt

Sie können die Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Risikoprüfung zu einem zusätzlichen Beitrag bei folgenden Ereignissen […] erhöhen. […] Sofern für den bisherigen Vertrag die versicherte Person als Nichtraucher eingestuft ist, sind wir berechtigt, zu prüfen, ob die versicherte Person weiterhin Nichtraucher ist.

Werk A, Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung, § 22 Abs. 1 und Abs. 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 9

Das ist im geprüften Sample der einzige Fall, in dem eine Klausel den vollen Verzicht verspricht und im selben Absatz ein Nachprüfungsrecht zu einem Risikomerkmal ausdrücklich zurückbehält. Mittelbar gehört auch Werk P hierher, das den Verzicht im Rahmen unserer für den jeweiligen Beruf gültigen Annahmerichtlinien zusagt und damit an nicht veröffentlichte interne Regeln koppelt.

Was das für die Angebotsprüfung heißt

Die Formulierung ohne erneute Gesundheitsprüfung steht in nahezu jedem Werbetext und taugt deshalb nicht als Unterscheidungsmerkmal. Belastbar ist erst der Blick in den Bedingungstext und, falls vorhanden, in das Glossar desselben Werks. Wo beides schweigt, bleibt die Frage offen. Offen heißt dabei nicht automatisch: zu Ihren Lasten. Bleiben nach Auslegung des gesamten Vertragswerks mehrere vertretbare Deutungen, greift die Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB, und Zweifel gehen zulasten des Verwenders, also des Versicherers. Eine schweigende Klausel ist deshalb kein sicherer Nachteil. Sie ist aber ungeklärt, und geklärt wird sie erst im Erhöhungsfall — also genau dann, wenn man keine Auseinandersetzung führen möchte.

↑ Nach oben

07 · Vergleichsprogramme

Warum ein Häkchen im Vergleich die Frage nicht beantwortet

Die gebräuchlichen Vergleichsprogramme führen ein Kriterium mit dem Namen Verzicht in der Nachversicherung auf eine Gesundheits- oder Risikoprüfung. Der Name enthält beide Begriffe, verbunden durch ein Oder. Damit genügt eines von beiden für den grünen Haken.

Für 14 der ausgewerteten Bedingungswerke liegt der Klauselwortlaut im Volltext vor. Alle 14 erfüllen das Kriterium. Der Wortlaut dahinter ist fünfmal ein anderer.

Ein Kriterium, fünf Formulierungen: 14 Werke im Volltextvergleich
Was im Bedingungstext stehtWerkeWas daraus folgt
nur „ohne erneute Gesundheitsprüfung“1Beruf, Hobbys, Rauchen und Auslandsaufenthalt sind nicht ausdrücklich einbezogen; ob sie neu bewertet werden dürfen, ergibt sich erst aus dem übrigen Vertragswerk
„ohne erneute Risikoprüfung“, pauschal6weiter gefasst, aber ohne Definition des Begriffs im selben Werk
„ohne erneute Risikoprüfung“ mit ausdrücklicher Ausnahme5die finanzielle Angemessenheit wird ausdrücklich ausgenommen, der Rest ist damit abschließend
Verzicht im Rahmen interner Annahmerichtlinien1der Umfang ergibt sich aus einem nicht veröffentlichten Dokument
Verweis auf ein eigenes Klauselwerk1aus der AVB allein nicht zu beantworten

Grundlage sind die 14 Bedingungswerke, deren Klauselwortlaut vollständig vorliegt; sie sind in der Werkübersicht in Abschnitt 17 gekennzeichnet. Auswertung vom 26. Juli 2026.

Dabei führen wir lediglich eine finanzielle Angemessenheitsprüfung durch. Eine weitergehende Risikoprüfung findet nicht statt. Insbesondere ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.

Werk E, Besondere Bedingungen zu Erhöhungsoptionen, Ziffer 1.1

Werk E beantwortet die Frage. Drei Sätze, jeder mit einer eigenen Funktion: Was geprüft wird, was nicht geprüft wird, und dass der bekannteste Teil der Prüfung ausdrücklich dazugehört. Ein Werk, das nur ohne erneute Risikoprüfung sagt und den Begriff nirgends definiert, lässt dieselbe Frage offen — bekommt im Vergleich aber denselben Haken.

Der praktische Schluss ist nicht, dass Vergleichsprogramme unbrauchbar wären. Sie sortieren einen unübersichtlichen Markt vor, und das ist viel wert. Sie beantworten nur eine andere Frage als die, die im Erhöhungsfall gestellt wird. Die Spalte sagt, dass eine Regelung existiert. Was sie zusagt, steht im Bedingungstext.

Wie Sie das in zwei Minuten selbst prüfen

Lassen Sie sich zu dem Kriterium den Bedingungstext zeigen, nicht das Symbol. Dann kommt es auf ein einziges Wort an.

Steht in der Nachversicherungsklausel ohne erneute Risikoprüfung, prüfen Sie, ob dasselbe Bedingungswerk den Begriff definiert. Tut es das, ist der Umfang mittelbar bestimmt. Steht dort ausdrücklich nur ohne erneute Gesundheitsprüfung, sind Beruf, Hobbys, Raucherstatus und Auslandsaufenthalt durch diesen Wortlaut nicht einbezogen. Eine Definition der Risikoprüfung an anderer Stelle erweitert diesen Verzicht dann nicht automatisch — sie betrifft einen Begriff, den die Klausel gar nicht verwendet.

Bleibt die Frage danach offen, ist sie nicht verloren: Verbleiben nach Auslegung des gesamten Vertragswerks mehrere ernsthaft vertretbare Deutungen, gehen Zweifel nach § 305c Abs. 2 BGB zulasten des Verwenders. Das setzt echte Mehrdeutigkeit voraus, nicht bloß eine Lücke. Geklärt wird die Frage so oder so erst im Erhöhungsfall.

↑ Nach oben

08 · Berufsfrage

Wie der Beruf bei der Erhöhung behandelt wird

Für Akademiker ist das die praktisch wichtigste Achse. Wer als Assistenzarzt, Referendarin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter abschließt und später in eine anders eingestufte Tätigkeit wechselt, zahlt für den Erhöhungsteil je nach Klausel den alten oder den neuen Berufsbeitrag. Der Wechsel kann in beide Richtungen gehen: Der Oberarzt wird günstiger eingestuft als der Assistenzarzt im Schichtdienst, der niedergelassene Chirurg häufig teurer.

Drei Wege bei einem Berufswechsel nach Vertragsschluss 10 Gesellschaften Beruf eingefroren Die Einstufung des Ursprungsvertrags gilt weiter. Ein späterer Wechsel in einen teuren Beruf schadet nicht. 1 Gesellschaft Wahlrecht Der Kunde entscheidet, ob der ursprüngliche oder der aktuelle Beruf gilt. Immer die günstigere Variante. 4 Gesellschaften Beruf neu bewertet Maßgeblich ist der Beruf zum Erhöhungszeitpunkt. Bei einem Haus entfällt das Recht ganz, wenn der Beruf nicht versicherbar ist. Neun weitere Klauseln enthalten zum Beruf keinen Vorbehalt, eine koppelt ihn an nicht veröffentlichte Annahmerichtlinien. Fehlt eine Regelung, entscheidet im Streitfall die Auslegung des Gesamtwerks, nicht die Nachversicherungsklausel allein.
Grundlage sind 25 belegte Klauseln. Ein Haus wurde der Gruppe „neu bewertet“ zugeordnet, weil die Erhöhung dort konstruktiv ein eigenständiger Neuvertrag zum dann gültigen Tarif ist.

Für die Erhöhung gelten der zum Erhöhungszeitpunkt ausgeübte Beruf und maßgebliche Tarif […]. Sollte die Versicherte Person zum Erhöhungszeitpunkt einen nicht versicherbaren Beruf ausüben, besteht kein Recht auf Nachversicherung.

Werk H, AVB selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung, Ziffer 32

Zudem gilt für die Erhöhung der zum Zeitpunkt der Erhöhung ausgeübte Beruf. Alternativ berücksichtigen wir auf Ihren Wunsch den zu Vertragsbeginn ausgeübten Beruf. Sollte der ausgeübte Beruf zum Erhöhungstermin in den für das Neugeschäft gültigen Tarifen nicht mehr versicherbar sein, gilt für die Anschlussversicherung die Prämie der Risikogruppe für Berufe mit dem höchsten Berufsunfähigkeitsrisiko.

Werk B, Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie, § 4 Abs. 2

Werk H und Werk B markieren die Spannweite. Im ersten Fall verliert die versicherte Person das Recht vollständig, wenn ihr neuer Beruf nicht mehr gezeichnet wird. Im zweiten bleibt das Recht bestehen, es wird lediglich teurer. Werk B ist damit das einzige des Samples, das dem Kunden die Wahl lässt — und zugleich eines von dreien, das die Erhöhung in einen eigenen Vertrag legt. Wie das zusammenpasst, steht in Abschnitt 15. Wer einen Berufswechsel für möglich hält — und das gilt für fast jede akademische Laufbahn —, sollte diesen Absatz vor Vertragsschluss gelesen haben.

↑ Nach oben

03

Was die Erhöhung auslöst

Anlasskataloge, Sonderrechte für Heilberufe und die Erhöhung ganz ohne Anlass.

09 · Anlasskatalog

Welche Ereignisse ein Erhöhungsrecht auslösen

Die Kataloge umfassen zwischen sieben und rund zwei Dutzend Positionen. Ein großer Kernbestand ist überall gleich; die Unterschiede liegen am Rand, und dort liegen auch die Fälle, die akademische Laufbahnen tatsächlich betreffen.

Anlässe nach Verbreitung in 25 belegten Klauseln
Anlassbelegt beiworauf zu achten ist
Heirat oder Lebenspartnerschaft25 von 25Kernbestand, überall vorhanden
Geburt oder Adoption eines Kindes25 von 25Kernbestand
Abschluss von Studium oder Ausbildung25 von 25häufig mit erhöhtem Sonderbetrag verknüpft
Berufseinstieg25 von 25oft der größte Einzelsprung, teils Verdopplung
Wegfall gesetzlicher oder berufsständischer Absicherung25 von 25relevant beim Wechsel aus dem Angestelltenverhältnis
Immobilienerwerb oder Darlehen25 von 25Mindestbetrag beachten: zwischen 25.000 und 100.000 Euro; fünf Häuser ohne Untergrenze
Einkommenssteigerung25 von 25meist ab 10 Prozent Bruttosprung; ein Haus ab 5 Prozent, zwei mit absoluten Beträgen
Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit24 von 25bei einem Haus nicht vorgesehen
Scheidung oder Aufhebung der Partnerschaft24 von 25bei einem Haus nicht vorgesehen
Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze24 von 25bei einem Haus nicht vorgesehen
Tod des Partners20 von 25fehlt bei fünf Häusern
Promotion ausdrücklich genannt9 von 25sonst nur mittelbar über „akademische Weiterqualifizierung“
Zulassung zu einer Berufskammer8 von 25wichtig für Anwälte, Apotheker, Steuerberater
Praxis- oder Kanzleigründung7 von 25teils an ein Darlehen gekoppelt
Pflegebedürftigkeit des Partners5 von 25selten, aber im Ernstfall wertvoll
Verbeamtung4 von 25zwei Häuser regeln den Fall stattdessen über Tarifwechsel oder Vertragsübertragung
Versorgungsausgleich3 von 25meist im Zusammenhang mit der Scheidung
Erwerb einer Facharzt-Anerkennung2 von 25sonst nur mittelbar erfasst
Approbation1 von 25einziges Haus mit ausdrücklicher Nennung
Antritt einer Chefarztstelle1 von 25einziges Haus mit ausdrücklicher Nennung
Inflation oberhalb eines Schwellenwerts1 von 25gekoppelt an den Verbraucherpreisindex

Auswertung vom 26. Juli 2026 aus 27 Bedingungswerken von 26 Gesellschaften; für eine Gesellschaft war das Klauselwerk öffentlich nicht auffindbar und ist deshalb nicht mitgezählt. Die Zuordnung gibt den Bedingungstext wieder, nicht die Annahmepraxis.

Der Mindestbetrag beim Immobiliendarlehen wird regelmäßig übersehen

Fast alle Häuser führen den Immobilienerwerb als Anlass, aber die Schwelle reicht von 25.000 bis 100.000 Euro Darlehenssumme. Wer eine Eigentumswohnung größtenteils aus Eigenkapital finanziert, kann unter der Schwelle bleiben und den Anlass nicht auslösen. Umgekehrt zählen bei einigen Häusern auch Modernisierungsdarlehen ab 50.000 Euro.

10 · Heilberufe und freie Berufe

Wo es Sonderrechte gibt, und wo nur der Anschein davon

Zur Begriffsklarheit: Als Karrieregarantie werden auf dieser Seite nur Erhöhungsrechte bezeichnet, die an allgemeine Einkommenssteigerungen oder an den Erwerbsstatus anknüpfen. Berufsbezogene Ereignisse wie Approbation, Facharztanerkennung oder Kammerzulassung werden getrennt davon als besondere Nachversicherungsanlässe behandelt. Beides existiert, aber es ist nicht dasselbe.

Ein Befund vorweg, weil er häufig anders dargestellt wird: Eine als Karrieregarantie bezeichnete Zusage, die ausschließlich für Ärzte oder Juristen konzipiert wäre, findet sich in keinem der 25 geprüften Bedingungswerke. Die Karrieregarantien selbst knüpfen durchweg an den Erwerbsstatus an, also angestellt, selbstständig oder verbeamtet, und an prozentuale Einkommenssprünge. Berufsgruppenspezifisch sind dagegen sehr wohl einzelne Anlässe, einzelne Obergrenzen und in einem Fall ein eigener Klauselblock. Was es tatsächlich gibt, zeigen die vier Karten darunter. Der Unterschied ist kein Wortspiel: Wer eine „Karrieregarantie für Ärzte“ sucht, findet Bausteine, aber kein eigenständiges Produktmerkmal.

eigener Klauselblock

Nachversicherung speziell für Humanmediziner

Eine Gesellschaft führt einen eigenen Abschnitt für Human- und Zahnmediziner mit Approbation, Promotion, Habilitation, Professur und Facharztprüfung als Anlässen, dazu Praxisneugründung, Praxisübernahme und Beteiligung an einem medizinischen Versorgungszentrum. Obergrenze 5.000 Euro Monatsrente, allerdings nur, wenn beim Abschluss eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat.

Anlässe

Facharzt, Chefarzt, Niederlassung

Ein Haus führt den erstmaligen Erwerb einer Facharzt-Anerkennung, den erstmaligen Antritt einer Chefarztstelle und die Niederlassung als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut als jeweils eigene Anlässe. Das ist der ausdifferenzierteste Katalog für Heilberufe im Sample.

Obergrenze

Höherer Deckel für verkammerte Berufe

Eine Gesellschaft hebt die Gesamtobergrenze von 6.000 auf 7.500 Euro Monatsrente an, wenn die versicherte Person Ärztin, Zahnarzt, Tierärztin, Apotheker, Anwältin, Notar, Steuerberaterin oder Wirtschaftsprüfer ist. Die einzige berufsgruppenabhängige Obergrenze des Samples.

Deckel entfällt

Junge Akademiker ohne Begrenzung

Ein Haus hebt die Erhöhungsgrenzen vollständig auf, wenn die Startrente mindestens 6.000 Euro im Jahr beträgt, die versicherte Person das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und ein anerkanntes Studium, ein duales Studium oder die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater abgeschlossen wurde.

Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit in einem der folgenden freien Berufe: Arzt, Apotheker, Architekt, Beratender Ingenieur, Notar, Patentanwalt, Psychotherapeut, Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Voraussetzung ist, dass eine Mitgliedschaft in der jeweils zuständigen Kammer besteht.

Werk X, AVB Berufsunfähigkeitsversicherung, § 7 Abs. 1 a)
Ingenieure kommen praktisch nicht vor

In keinem der 25 Werke ist der Ingenieurberuf eine eigene Gruppe mit Sonderrechten. Die einzige Nennung ist der Beratende Ingenieur in der oben zitierten Liste der freien Berufe, und dort auch nur als Anlass für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Für angestellte Ingenieure zählen die allgemeinen Anlässe, vor allem der Einkommenssprung ab zehn Prozent.

11 · Ohne Anlass

Die Erhöhung, für die kein Ereignis nötig ist

Neben dem Ereigniskatalog räumen fast alle Häuser eine anlassunabhängige Erhöhung ein. Sie ist meist auf die ersten fünf Versicherungsjahre begrenzt und einmalig. Einige Gesellschaften öffnen zusätzliche Fenster: zu Beginn des elften Versicherungsjahres, zum zehnten und fünfzehnten Jahrestag, an jedem fünften Versicherungsstichtag oder sogar alle drei Jahre bis zur Altersgrenze.

Zwei Häuser des Samples kennen überhaupt keine anlassunabhängige Erhöhung. Dort zählt ausschließlich der Ereigniskatalog.

Wichtig ist die abweichende Altersgrenze: Für die freie Erhöhung liegt sie häufig niedriger als für die ereignisabhängige. Zwei Häuser setzen sie auf 35 Jahre, eines auf 45. Wer mit 38 ohne konkreten Anlass aufstocken will, kann diese Tür bereits verschlossen finden, obwohl die ereignisabhängige Garantie noch zwölf Jahre läuft.

Die freie Erhöhung ist an mehr Bedingungen geknüpft als die ereignisabhängige

Gerade weil sie ohne Anlass funktioniert, knüpfen mehrere Häuser zusätzliche Bedingungen daran: eine Wartezeit von sechs Monaten oder drei Jahren, eine Sperre bei mehr als 14 zusammenhängenden Tagen Arbeitsunfähigkeit im Vorjahr, oder den Ausschluss bei nur vereinfachter Gesundheitsprüfung im Ursprungsvertrag. Ob diese Zusatzbedingungen auch die ereignisabhängige Nachversicherung erfassen, regeln die Werke unterschiedlich: Mehrere beziehen sie ausdrücklich nur auf die freie Erhöhung, andere formulieren sie als Voraussetzung des Erhöhungsrechts insgesamt. Dieser Satz entscheidet, ob nur ein Fenster oder die ganze Garantie betroffen ist.

↑ Nach oben

04

Fristen, Alter, Beträge

Vier Zahlen entscheiden, ob das Recht im Ernstfall noch besteht.

13 · Angemessenheit

Die eine Prüfung, die immer bleibt

Keine der 25 Klauseln verzichtet auf die finanzielle Angemessenheitsprüfung. Sie ist der Grund, warum eine Nachversicherung auch bei tadelloser Gesundheit scheitern kann: Wenn das Einkommen die gewünschte Rente nicht trägt, wird gekürzt oder abgelehnt.

Die verbreiteten Faustformeln — rund 60 bis 70 Prozent des Bruttoeinkommens oder rund 80 Prozent des Nettoeinkommens — treffen die Bedingungslage nur teilweise. Belegt sind vier verschiedene Konstruktionen, die sich ohne Umrechnung nicht vergleichen lassen.

Vier Konstruktionen der Angemessenheitsgrenze · Mehrfachnennungen möglich
KonstruktionBelegte AusprägungenBedeutung
Einstufige Bruttoquote60 Prozent bei elf Häusern, 70 Prozent bei dreieinfach zu prüfen, aber bei hohen Einkommen schnell begrenzend
Gestaffelte Bruttoquoteetwa 70 Prozent bis zu einer Einkommensschwelle, darunterliegende Quote darüber; Schwellen zwischen 48.000 und 120.000 Eurobei fünf Häusern; für Gutverdiener die entscheidende Regel
Nettoquote80 Prozent netto bei einem Haus, 85 Prozent netto bis 50.000 Euro bei einem weiterenklingt großzügiger als eine 60-Prozent-Bruttoquote und ist es je nach Steuerlast auch, aber nicht automatisch
Sonderquote für Beamte25 bis 30 Prozent, bei einem Haus ein absoluter Betragträgt der Dienstunfähigkeitsversorgung Rechnung

Die vier Konstruktionen schließen sich nicht aus: Die Sonderquote für Beamte tritt neben eine der übrigen, und einzelne Werke kombinieren einstufige und gestaffelte Regeln. Die Nennungen summieren sich deshalb auf mehr als die 25 auswertbaren Klauseln. Fünf Gesellschaften nennen überhaupt keine Quote, sondern verweisen auf nicht veröffentlichte Annahme- oder Überversicherungsrichtlinien; dort lässt sich die Grenze aus dem Vertrag allein nicht bestimmen. Quote, Einkommensbegriff, Staffelung und die Anrechnung anderer Versorgungen sind jeweils getrennt zu prüfen.

Was bei der Angemessenheit angerechnet wird

Geprüft wird die Summe vergleichbarer Absicherungen, nicht die eigene Rente allein. Ein Haus stellt ausdrücklich klar, dass Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht dazugehören, ein anderes, dass Leistungen berufsständischer Versorgungswerke nicht angerechnet werden. Wer eine bestehende BU bei einem zweiten Versicherer hat, muss sie in aller Regel angeben. Wie sich zwei Verträge sinnvoll zueinander verhalten, behandelt die Seite BU auf zwei Versicherer aufteilen.

↑ Nach oben

05

Wenn die Garantie ins Leere läuft

Sperren, die Frage nach den Bedingungen der Erhöhung und was mit Zuschlägen geschieht.

14 · Sperren

Sechs Konstellationen, in denen das Recht entfällt, ruht oder eingeschränkt ist

Die Nachversicherungsgarantie ist kein unbedingtes Recht. Sie steht unter Vorbehalten, die im Ernstfall vor der Frist greifen. Und der Ernstfall ist genau der Moment, in dem man sie brauchen würde. Nicht jeder Vorbehalt beendet das Recht: Manche sperren nur die anlassunabhängige Erhöhung, andere lassen es ruhen, solange ein Zustand andauert.

nahezu überall

Leistungsantrag gestellt oder Leistung läuft

Wer Berufsunfähigkeitsleistungen beantragt hat, kann nicht mehr nachversichern. Ein Haus formuliert besonders präzise und sperrt bereits den anhängigen, noch nicht beschiedenen Antrag. Ein anderes lässt die Erhöhung rückwirkend unwirksam werden, wenn später rückwirkend anerkannt wird.

weiter gefasst

Anträge bei fremden Versicherern und Trägern

Mehrere Häuser erfassen auch Anträge bei anderen privaten Versicherern oder bei einem Sozialversicherungsträger. Ein Haus nennt zusätzlich die Schwerbehinderung und den Antrag auf deren Anerkennung. Ein weiteres stellt auf war oder ist berufs- oder arbeitsunfähig ab und blickt damit zeitlich am weitesten zurück.

Alltagsfalle

Laufende Krankschreibung

Ein Haus verlangt ausdrücklich, dass zum Erhöhungszeitpunkt keine Krankschreibung vorliegt. Drei weitere sperren die freie Erhöhung, wenn die versicherte Person im Vorjahr länger als 14 zusammenhängende Tage arbeitsunfähig war. Eine unkomplizierte Operation zur falschen Zeit kann damit ein Erhöhungsfenster kosten.

Kumulation

Arbeitsunfähigkeitsleistungen über längere Zeit

Ein Haus lässt das Recht erlöschen, sobald insgesamt mindestens 18 Monate Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erbracht wurden, und lässt es ruhen, solange Arbeitsunfähigkeit besteht. Dasselbe Haus begrenzt die Zahl der Erhöhungen zusätzlich auf drei, der einzige zahlenmäßige Deckel im geprüften Sample.

Selbstverzehr

Aus einer Nachversicherung folgt keine neue

Drei Häuser schließen aus, dass ein Vertragsteil, der selbst durch Nachversicherung, Erhöhungsoption oder vereinfachte Gesundheitsprüfung entstanden ist, erneut ein Nachversicherungsrecht auslöst. Die Garantie verbraucht sich also, statt sich zu vervielfältigen.

Vertragsherkunft

Kein Verzicht ohne volle Erstprüfung

Elf Werke machen das Erhöhungsrecht davon abhängig, dass der Ursprungsvertrag nach voller Risikoprüfung zustande kam. Die Reichweite ist unterschiedlich: Bei mindestens drei Werken trifft die Einschränkung ausdrücklich nur die anlassunabhängige Erhöhung, die ereignisabhängige bleibt bestehen. Ein Werk schließt das Nachversicherungsrecht für solche Verträge dagegen insgesamt aus. Wer über eine Gruppenlösung, eine Dienstobliegenheitserklärung oder eine vereinfachte Annahme eingestiegen ist, muss den eigenen Wortlaut lesen.

Zwei Häuser schließen die Garantie nicht automatisch ein

Bei zwei Gesellschaften ist die Nachversicherungsgarantie als gesondert zu vereinbarender Baustein ausgestaltet. Eine formuliert das im Bedingungswerk unmissverständlich: Ob in Ihrem Vertrag die Nachversicherungsgarantie eingeschlossen ist, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Bei zwei weiteren Häusern gilt das für den Karriere-Baustein. Der Blick in die Police ersetzt hier den Blick in die Bedingungen nicht, er kommt hinzu.

16 · Zuschläge und Ausschlüsse

Was mit Risikozuschlägen und Ausschlüssen geschieht

Wer den Vertrag mit einem Beitragszuschlag oder einer Ausschlussklausel abgeschlossen hat, etwa wegen eines Bandscheibenvorfalls, einer behandelten Depression oder eines Sportrisikos, stellt beim Erhöhen zwei Fragen: Darf ich überhaupt? Und gilt die Einschränkung dann auch für den neuen Teil?

Auf die erste Frage antworten die meisten Bedingungen nicht ausdrücklich. Aus diesem Schweigen folgt jedenfalls kein ausdrücklicher Ausschluss des Erhöhungsrechts. Auf die zweite antworten fünf der 14 Volltextwerke ausdrücklich, und zwar gleichlautend.

5 von 14

Die Einschränkung wird fortgeschrieben

Ausschlüsse, Zuschläge und besondere Vereinbarungen des Ursprungsvertrags gelten ausdrücklich auch für den erhöhten Teil. Ein Werk formuliert das als Recht des Versicherers: Bisher angesetzte Beitragszuschläge können wir entsprechend erheben.

1 von 14

Eine Zugangsgrenze in Prozent

Werk B gewährt die Nachversicherung ausdrücklich auch bei Verträgen mit Ausschlüssen und Risikozuschlägen — aber nur bis 50 Prozent Zuschlag. Die einzige belegte zahlenmäßige Hürde dieser Art im geprüften Sample.

8 von 14

Keine ausdrückliche Regelung

Die übrigen Werke schweigen zu dieser Frage. Ein ausdrücklicher Ausschluss des Erhöhungsrechts liegt darin nicht. Ob und wie bestehende Zuschläge und Ausschlüsse auf den erhöhten Teil übertragen werden, ergibt sich dann aus dem übrigen Vertragswerk und der Vertragskonstruktion, nicht aus der Nachversicherungsklausel.

Warum die Fortschreibung meist die bessere Nachricht ist

Ein fortgeschriebener Zuschlag klingt nach Nachteil, ist aber die logische Kehrseite der Zusage: Der Versicherer prüft den Gesundheitszustand nicht neu und hält dafür an der Einstufung fest, die er einmal vorgenommen hat. Die Alternative wäre, den Zuschlag neu zu bemessen, und das setzte eine erneute Prüfung voraus. Ein Werk, das die Fortschreibung ausdrücklich regelt, ist deshalb nicht schlechter als eines, das schweigt, es ist nur eindeutig. Ungeregelt bleibt in den meisten Werken der umgekehrte Fall: Ob ein Ausschluss, der medizinisch längst überholt ist, auf Antrag wegfallen kann. Diese Frage löst die Nachversicherungsklausel nicht.

↑ Nach oben

17 · Marktübersicht

Wie weit die Bedingungswerke auseinanderliegen

Die folgende Verteilung fasst zusammen, was in den ausgewerteten Klauseln steht. Sie nennt bewusst keine Gesellschaften: Dieses Dossier erklärt Klauseltypen und bewertet keine Tarife, und eine einzelne Klausel taugt weder zum Ranking noch zur Empfehlung. Werk, Fassung und Fundstelle sind zu jeder Zeile dokumentiert.

Wichtiger als jede einzelne Zahl ist die Streuung. Verbreitete Standards gibt es durchaus: Die Zwölfmonatsfrist etwa gilt bei 21 von 25 Klauseln. Aber bei keinem der fünf Merkmale gilt eine Regel ausnahmslos, und die Ausnahmen liegen nicht dort, wo man sie erwartet.

Verteilung von fünf Klauselmerkmalen über 25 belegte Bedingungswerke
MerkmalAusprägung im BedingungstextWerke
Wie der Verzicht formuliert istTyp A · die Merkmale werden einzeln aufgezählt5
Typ B · pauschal, aber mit Glossardefinition im selben Werk4
Typ C · pauschal, ohne jede Erläuterung9
Typ D · ausdrücklich nur die Gesundheitsprüfung5
Typ E · Verzicht mit ausdrücklichem Gegenvorbehalt2
Wie der Beruf behandelt wirdEinstufung des Ursprungsvertrags bleibt eingefroren10
kein ausdrücklicher Vorbehalt in der Klausel9
Beruf wird zum Erhöhungszeitpunkt neu bewertet4
Wahlrecht zwischen ursprünglichem und aktuellem Beruf1
an nicht veröffentlichte Annahmerichtlinien gekoppelt1
Frist nach dem Ereigniszwölf Monate21
sechs Monate4
Altersgrenze, ereignisabhängigbis 513
bis 5019
bis 481
bis 452
Form der Obergrenze · kein Betragsvergleich, siehe Hinweisals Jahresbetrag beziffert16
als Monatsbetrag beziffert7
keine absolute Grenze, nur Angemessenheit1
nur im Versicherungsschein, nicht im Bedingungswerk1

Grundlage: 27 Original-Bedingungswerke von 26 Gesellschaften, ausgewertet am 26. Juli 2026. 25 Klauseln waren vollständig auswertbar. Für eine Gesellschaft war das Klauselwerk zunächst nicht auffindbar; sein Wortlaut liegt inzwischen vor und ist in den Abschnitten zum Verzichtsumfang und zu den Erhöhungsbedingungen berücksichtigt, aber nicht in diese Verteilung eingerechnet, weil Frist und Obergrenze dort weiterhin nicht belegt sind. „Altersgrenze“ meint die ereignisabhängige Nachversicherung; für die anlassunabhängige liegt sie häufig deutlich niedriger. Die Altersangaben sind auf ganze Jahre normiert; ob ein Werk auf die Vollendung des Lebensjahres, auf den Versicherungsjahrestag oder auf das rechnungsmäßige Alter abstellt, kann praktisch bis zu ein Jahr ausmachen und ist im Einzelfall nachzulesen. Zur Obergrenze: Die Werke beziehen ihre Beträge auf unterschiedliche Größen — je Anlass, Summe aller Erhöhungen oder absolute Gesamtrente. Diese Auswertung hat die drei Arten nicht durchgängig getrennt erfasst. Die Zeilen zählen deshalb nur, in welcher Form ein Betrag genannt ist, nicht wie hoch er im Vergleich liegt. Ein Betragsvergleich zwischen den Werken ist auf dieser Grundlage nicht möglich.

Die Werkübersicht

Dieselben Daten je Werk statt zusammengefasst. Jede Zeile ist ein Bedingungswerk, die Kennung bleibt auf der ganzen Seite gleich. Wer wissen will, worauf sich ein Zitat weiter oben bezieht, findet die Zeile hier wieder.

26 Bedingungswerke, fünf Merkmale, feste Kennungen
Werk Verzicht Beruf Frist Alter Obergrenze Volltext
Werk ATyp Eurspr. Annahmebed.6 Mon.511.000 €/Mon. Summe
Werk BTyp AWahlrecht12 Mon.5036.000 €/Jja
Werk CTyp Dneu bewertet12 Mon.5042.000 €/J
Werk DTyp Dneu eingruppiert12 Mon.503.000 €/Mon.
Werk ETyp Aneu bewertetnicht belegt50nicht belegtja
Werk FTyp Bkein Vorbehalt12 Mon.5036.000 €/J
Werk GTyp Ceingefroren6 Mon.5030.000 €/Jja
Werk HTyp Dneu bewertet12 Mon.502.500 bis 4.000 €/Mon.ja
Werk ITyp Ckein Vorbehalt12 Mon.5036.000 €/J
Werk JTyp Ceingefroren12 Mon.5042.000 €/J
Werk KTyp Deingefroren6 Mon.4530.000 €/J, max. 3 Erhöhungen
Werk LTyp Aeingefroren12 Mon.503.000 €/Mon.
Werk MTyp Ckein Vorbehalt12 Mon.5018.000 €/J Summeja
Werk NTyp Dneu bewertet6 Mon.45600 €/Mon. Summe
Werk OTyp Ckein Vorbehalt12 Mon.50keine absolute Grenze
Werk PTyp E mittelbarAnnahmerichtlinien12 Mon.5036.000 €/Jja
Werk QTyp Ceingefroren12 Mon.5048.000 €/Jja
Werk RTyp Bkein Vorbehalt12 Mon.5136.000 €/J
Werk STyp Ceingefroren12 Mon.5048.000 €/Jja
Werk TTyp Ckein Vorbehalt12 Mon.514.000 €/Mon.ja
Werk UTyp Aeingefroren12 Mon.4830.000 €/Jja
Werk VTyp Ckein Vorbehalt12 Mon.5010.000 €/Mon.ja
Werk WTyp Aeingefroren12 Mon.5036.000 €/J
Werk XTyp Aeingefroren12 Mon.50laut Versicherungsscheinja
Werk YTyp Bkein Vorbehalt12 Mon.5090.000 €/Jja
Werk ZTyp Beingefroren12 Mon.5036.000 €/Jja

Die Buchstaben sind ohne inhaltliche Ordnung vergeben und lassen keinen Rückschluss auf die Gesellschaft zu. „Verzicht“ verweist auf die Typologie in Abschnitt 06, „Beruf“ auf Abschnitt 08. „Alter“ ist die Grenze der ereignisabhängigen Nachversicherung. „Volltext“ kennzeichnet die 14 Werke, aus denen die wörtlichen Zitate und alle Angaben mit der Bezugsgröße 14 stammen. Bei Werk E war das Klauselwerk zunächst nicht auffindbar; Frist und Obergrenze sind dort weiterhin unbelegt, weshalb dieses Werk in den Verteilungszahlen oben nicht mitgezählt ist. Werk, Fassung und Fundstelle sind zu jeder Zeile dokumentiert.

Bei sechs Häusern steht die Klausel nicht in der AVB

Sechs Gesellschaften regeln die Nachversicherung in einem eigenen Bedingungswerk neben den Allgemeinen Bedingungen, bei einer siebten verweist die AVB auf ein separates Werk. Wer nur die AVB anfordert, hat die Klausel dann nicht in der Hand. Bei der Vertragsprüfung gehört deshalb die Frage dazu, ob neben der AVB noch Besondere Bedingungen gelten, und wie deren Formularnummer lautet.

Ein Wort zur Suche im eigenen Bedingungs-PDF

Ein Werk des Samples regelt die Nachversicherung vollständig, ohne das Wort ein einziges Mal zu verwenden. Ein weiteres nennt die anlassunabhängige Erhöhung Ausbaugarantie und führt sie im selben Paragrafen wie die ereignisabhängige. Ein Negativtreffer bei der Stichwortsuche bedeutet also nicht, dass Ihr Vertrag kein Erhöhungsrecht kennt. Suchen Sie zusätzlich nach erhöhen, Erhöhungsoption, Ausbau und Option.

↑ Nach oben

06

Anwenden und entscheiden

Vier Fälle, sechs Irrtümer und zehn Fragen an Ihren Vertrag.

18 · Fallbeispiele

Vier konstruierte Fälle

Die folgenden Sachverhalte sind konstruiert. Sie beruhen nicht auf dokumentierten Einzelfällen, sondern zeigen, wie sich die beschriebenen Klauselmerkmale auswirken.

Fall 1 · Sachverhalt
Eine Assistenzärztin schließt mit 27 eine BU über 1.500 Euro Monatsrente ab. Sechs Jahre später erwirbt sie die Facharztanerkennung und lässt sich nieder. Das Einkommen verdreifacht sich, die Berufseinstufung ändert sich vom Klinikdienst zur niedergelassenen Chirurgin.
Entscheidende Frage
Welche Berufseinstufung gilt für den Erhöhungsteil?
Mögliches Ergebnis
Bei zehn Häusern bleibt die Ursprungseinstufung, die für eine niedergelassene Chirurgin in aller Regel die günstigere ist. Bei vier Häusern gilt der aktuelle Beruf, was den Erhöhungsbeitrag spürbar verteuern kann. Bei einem Haus dürfte sie wählen. Nur zwei Häuser führen die Facharztanerkennung überhaupt als eigenen Anlass; bei den übrigen muss sie den Einkommenssprung oder die Niederlassung als Anlass nutzen.
Grenze der Aussage
Ob eine Berufseinstufung tatsächlich teurer wird, hängt vom Tarifwerk ab und lässt sich nicht aus den Bedingungen ablesen.
Fall 2 · Sachverhalt
Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter, 31, wechselt nach der Promotion von der halben befristeten Stelle auf eine volle Dauerstelle. Das Bruttogehalt steigt um mehr als die Hälfte. Er denkt im Trubel des Wechsels nicht an die Versicherung und meldet sich 14 Monate später.
Entscheidende Frage
Ist der Anlass noch nutzbar?
Mögliches Ergebnis
Ist der Einkommenssprung der maßgebliche Anlass und liegt dessen vertraglicher Stichtag mehr als zwölf Monate zurück, ist dieses Erhöhungsrecht regelmäßig verfallen; bei vier Werken schon nach sechs Monaten. Nutzbar bleibt eine anlassunabhängige Erhöhung, sofern sein Vertrag eine vorsieht, das Zeitfenster noch offen ist und er die Altersgrenze dafür nicht überschritten hat. Andernfalls bleibt nur ein neuer Antrag mit voller Gesundheitsprüfung.
Grenze der Aussage
Ob die Promotion oder der Einkommenssprung der maßgebliche Anlass ist und welcher Stichtag gilt, entscheidet der jeweilige Katalog.
Fall 3 · Sachverhalt
Ein Ingenieur, 34, will nach dem Kauf einer Eigentumswohnung erhöhen. Das Darlehen beträgt 60.000 Euro, weil viel Eigenkapital eingesetzt wurde. Zwischenzeitlich hatte er einen Bandscheibenvorfall mit sechs Wochen Krankschreibung, inzwischen beschwerdefrei.
Entscheidende Frage
Reicht die Darlehenssumme, und schadet die Vorgeschichte?
Mögliches Ergebnis
Die Diagnose schadet nicht, genau dafür ist die Garantie da. Die Darlehenssumme liegt über den verbreiteten Schwellen von 50.000 Euro, aber unter der 100.000-Euro-Schwelle einiger Häuser. Ob der Anlass trägt, entscheidet die konkrete Untergrenze seines Vertrags. Achtung bei der freien Erhöhung: Die sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit könnten bei drei Häusern die 14-Tage-Schranke auslösen.
Grenze der Aussage
Was als Darlehen zählt, unterscheidet sich; teils sind Modernisierungsdarlehen erfasst, teils nur Erwerb und Neubau.
Fall 4 · Sachverhalt
Eine Rechtsanwältin, 33, erhält die Kammerzulassung und gründet zwei Jahre später mit einem Partner eine Kanzlei. Ihr Vertrag stammt aus dem Referendariat, die Startrente beträgt 1.000 Euro.
Entscheidende Frage
Wie weit trägt die Garantie bei zwei aufeinanderfolgenden Anlässen?
Mögliches Ergebnis
Die Kammerzulassung ist bei acht Häusern ein eigener Anlass, die Kanzleigründung bei sieben, die Aufnahme selbstständiger Tätigkeit bei 24. Zwei Erhöhungen sind damit dem Grunde nach angelegt. Ob sie beide durchgehen, entscheiden vier Punkte, die die Anlassliste nicht verrät: ein etwaiger Mindestabstand zwischen zwei Erhöhungen, eine Höchstzahl der Ausübungen, ein Kumulationsverbot bei zusammenfallenden Anlässen und die schon verbrauchte Summenkappung. Deckelt der Vertrag alle Erhöhungen auf 100 Prozent der Startrente, endet sie ohnehin bei 2.000 Euro.
Grenze der Aussage
Die berufsgruppenspezifischen Besonderheiten für Anwälte behandelt die Seite BU-Nachversicherung für Rechtsanwälte ausführlicher.

19 · Irrtümer

Sechs Annahmen, die eine Erhöhung kosten

„Ohne Gesundheitsprüfung heißt ohne Prüfung.“

Die finanzielle Angemessenheit wird immer geprüft, in jeder der 25 belegten Klauseln. Bei fünf Häusern kommt der Beruf hinzu.

„Das mache ich, wenn ich Zeit habe.“

Der Anlass verfällt nach zwölf Monaten, bei vier Häusern nach sechs. Es gibt keine Nachfrist und keine Kulanzregel im Bedingungstext.

„Ich habe ja eine Dynamik.“

Die Dynamik gleicht Geldentwertung aus. Ein Einkommenssprung von 50 Prozent wird davon nicht eingeholt.

„Erst mal klein anfangen, später aufstocken.“

Richtig, aber nur bis zur Summenkappung. Wo alle Erhöhungen zusammen auf 100 Prozent der Startrente begrenzt sind, begrenzt die Startrente auch das Ziel.

„Die Garantie ist Standard.“

Bei zwei Häusern ist sie ein gesondert zu vereinbarender Baustein, bei sechs steht sie in einem eigenen Bedingungswerk. Der Versicherungsschein gibt Auskunft.

„Krankgeschrieben zu sein spielt keine Rolle.“

Ein Haus verlangt, dass zum Erhöhungszeitpunkt keine Krankschreibung vorliegt. Drei sperren die freie Erhöhung nach mehr als 14 Tagen Arbeitsunfähigkeit im Vorjahr.

Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler in Aachen

Einschätzung von Jan Pohl

Die Anlasslisten sind austauschbar. Der Unterschied steht im Nebensatz.

Wer zwei Angebote nebeneinanderlegt, sieht zuerst die Anlasskataloge, und die sehen sich ähnlich. Heirat, Geburt, Studienabschluss, Immobilie, Einkommenssprung stehen überall. Die Auswertung der 27 Bedingungswerke aus 26 Gesellschaften, die diesem Dossier zugrunde liegt, zeigt genau das: Der Anlasskatalog ist das am wenigsten unterscheidungskräftige Merkmal.

Entscheidend sind zwei Sätze, die selten hervorgehoben werden. Der erste sagt, worauf genau verzichtet wird. Zwischen ohne erneute Gesundheitsprüfung und einer Klausel, die Hobbys, Raucherstatus und Auslandsaufenthalt ausdrücklich mit einschließt, liegt im Ernstfall ein Beitragsunterschied oder ein Ausschluss. Der zweite betrifft den Beruf. Bei Ärzten, Wissenschaftlern, Ingenieuren und Juristen sind Berufswechsel und Statusveränderungen nach dem Abschluss typische Anlässe, an denen eine Nachversicherung gebraucht wird. Eine Klausel, die die Berufseinstufung einfriert, ist deshalb mehr wert als ein Katalog mit fünf zusätzlichen Anlässen.

Was ich für unterschätzt halte: die Summenkappung. Eine Garantie mit großzügigem Anlasskatalog nützt wenig, wenn alle Erhöhungen zusammen bei hundert Prozent der Startrente enden. Diese Zahl gehört in die Angebotsprüfung, nicht in das Kleingedruckte, das man erst zehn Jahre später liest.

Was dagegen hilft und im Erstgespräch selten vorkommt: die gewünschte Rente von Anfang an auf zwei Verträge bei zwei Gesellschaften verteilen. Gegen die prozentuale Kappung nützt das nichts, sie hängt an der Startrente und halbiert sich mit. Gegen den bezifferten Deckel kann es helfen: In 23 der 25 auswertbaren Werke ist die Obergrenze ein fester Eurobetrag, und ob der nur diesen Vertrag meint oder alle vergleichbaren Absicherungen einschließt, entscheidet der Bedingungstext. Schwerer wiegt ohnehin der andere Effekt. Der zweite Vertrag lässt sich gezielt danach aussuchen, was dem ersten fehlt: ein eigener Anlass für die Facharztanerkennung, den nur zwei von 25 Werken führen, eine Klausel, die die Berufseinstufung einfriert, ein Verzicht, der Hobbys und Raucherstatus ausdrücklich einschließt. Bezahlt wird das mit den Kosten eines zweiten Vertrags und mit zwei Fristen, die nach jedem Ereignis nebeneinander laufen. Wann das trägt und wann es nur teurer wird, steht in der Abwägung zur Aufteilung auf zwei Versicherer.

Der nächste sinnvolle Schritt

Wenn Sie schon einen Vertrag haben, lässt sich in wenigen Minuten klären, welcher Verzichtstyp, welche Frist und welche Kappung für Sie gelten. Wenn Sie noch keinen haben, gehört die Nachversicherungsgarantie zu den Merkmalen, die sich später nicht mehr nachrüsten lassen.

21 · Weiterführend

Passende Vertiefungen

Angebote lesen

BU-Angebote richtig verstehen ordnet Beitrag, Endalter, Dynamik und Verweisung ein.

Höhe bestimmen

Der BU-Rechner zur Versorgungslücke zeigt, welche Rente Ihre laufenden Verpflichtungen trägt, die Ausgangsgröße für jede Kappungsrechnung.

Hohe Renten strukturieren

BU auf zwei Versicherer aufteilen behandelt, was gilt, wenn eine Gesellschaft die gewünschte Rente nicht allein zeichnet.

Anwälte

BU-Nachversicherung für Rechtsanwälte vertieft Referendariat, Zulassung, Kanzleigründung und das Verhältnis zum Versorgungswerk.

Heilberufe

Die Infektionsklausel ist das zweite Klauselmerkmal, das für Ärzte und Zahnärzte über die Leistung entscheidet.

Überblick

Der Hub Einkommensabsicherung grenzt die Produktformen voneinander ab.

22 · Häufige Fragen

Fragen zur Nachversicherungsgarantie

Was ist die Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Sie ist das vertraglich zugesicherte Recht, die versicherte Berufsunfähigkeitsrente später zu erhöhen, ohne den Gesundheitszustand erneut offenlegen zu müssen. Ausgelöst wird sie durch ein im Vertrag genanntes Ereignis oder in einem festen Zeitfenster auch ohne Anlass. Die finanzielle Angemessenheit wird weiterhin geprüft.

Wie lange habe ich nach einem Ereignis Zeit?

In der Regel zwölf Monate. Vier der 25 auswertbaren Klauseln geben nur sechs Monate, eine weitere verkürzt speziell für die Karrieregarantie auf sechs. Eine Drei-Monats-Frist kam in keinem geprüften Bedingungswerk vor. Nach Fristablauf ist dieser Anlass verbraucht.

Wird bei der Erhöhung wirklich nichts mehr geprüft?

Doch. Die finanzielle Angemessenheit wird in jeder der 25 belegten Klauseln geprüft. Ob darüber hinaus Beruf, Hobbys, Raucherstatus oder Auslandsaufenthalt neu bewertet werden, unterscheidet sich: Fünf Gesellschaften zählen die Merkmale ausdrücklich als verzichtet auf, fünf andere sprechen nur von der Gesundheitsprüfung.

Was passiert, wenn ich den Beruf gewechselt habe?

Das hängt vom Vertrag ab. Zehn der 25 auswertbaren Klauseln frieren die ursprüngliche Berufseinstufung ein, vier bewerten den Beruf neu, eine lässt Sie zwischen beidem wählen. Neun regeln den Punkt gar nicht; dort entscheidet die Auslegung des Gesamtwerks. Bei einer Gesellschaft entfällt das Recht vollständig, wenn der neue Beruf nicht mehr versicherbar ist.

Gilt die Nachversicherung auch nach einer Erkrankung?

Ja, genau dafür ist sie da. Eine zwischenzeitliche Diagnose löst keine neue medizinische Prüfung aus. Vertragliche Sperren können das Erhöhungsrecht davon unabhängig begrenzen: Wenn bereits Leistungen beantragt wurden oder laufen, sperren nahezu alle Klauseln die Erhöhung. Ein Haus verlangt zusätzlich, dass zum Erhöhungszeitpunkt keine Krankschreibung vorliegt.

Wie hoch darf ich insgesamt erhöhen?

Drei Grenzen greifen ineinander: der Höchstbetrag je Anlass, die Summe aller Erhöhungen und die absolute Obergrenze der Rente. Sie sind nicht vergleichbar, solange nicht feststeht, welche davon ein Bedingungswerk meint: Dieselbe Zahl kann die Gesamtrente nach der Erhöhung bezeichnen oder nur die Summe aller Erhöhungen. Am häufigsten übersehen wird die mittlere Grenze, die alle Erhöhungen zusammen auf 100 oder 200 Prozent der Startrente kappt. Eine Gesellschaft verzichtet ausdrücklich auf jede absolute Obergrenze.

Ist die Nachversicherungsgarantie dasselbe wie die Dynamik?

Nein. Die Dynamik erhöht automatisch und regelmäßig um einen kleinen Prozentsatz, man muss ihr widersprechen. Die Nachversicherung erhöht nur auf Antrag, dafür in größeren Sprüngen und gekoppelt an einen Lebensanlass. Beide lassen sich sinnvoll kombinieren.

Gibt es eine Karrieregarantie speziell für Ärzte?

Eine ausschließlich für Ärzte konzipierte Karrieregarantie fand sich in keinem der 25 ausgewerteten Bedingungswerke. Die Karrieregarantien selbst knüpfen an den Erwerbsstatus und an prozentuale Einkommenssprünge an, nicht an Approbation oder Facharzttitel. Ärztespezifisch sind dagegen einzelne Nachversicherungsanlässe und Obergrenzen: Zwei Gesellschaften heben den Deckel für verkammerte Berufe an, eine führt einen eigenen Klauselblock für Humanmediziner mit Approbation, Promotion, Habilitation, Professur und Facharztprüfung als Anlässen.

Gilt bei der Erhöhung mein bisheriger Vertrag weiter?

Nicht immer. Von 14 Bedingungswerken, deren Wortlaut vollständig vorliegt, führen fünf die Erhöhung nicht auf die ursprünglich vereinbarten Bedingungen. Drei davon schließen dafür einen rechtlich selbstständigen zweiten Vertrag zu den dann gültigen Tarifen und Rechnungsgrundlagen. Der Gesundheitszustand bleibt in allen Fällen außen vor; unterschiedlich ist, welches Regelwerk für den erhöhten Teil gilt.

23 · Quellen

Quellen und Stand

  1. 27 Original-Bedingungswerke von 26 Gesellschaften, jeweils mit Formularnummer, Fassung und Fundstelle dokumentiert. Auswertung durch Textextraktion aus den jeweiligen PDF-Dokumenten.
  2. Volltextabgleich der Klauselwortlaute aus 15 Bedingungswerken, erstellt am 20. und 26. Juli 2026. 14 dieser Werke gehören zur tabellarischen Grundgesamtheit und tragen eine Kennung; alle Angaben mit der Bezugsgröße 14 stammen aus dieser Gruppe. Das 15. Werk liegt außerhalb des Samples und wird in keiner Zählung mitgeführt.
  3. Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, § 8, zur Abgrenzung der Nachversicherung ausgeschiedener Beamter.
  4. Schwesterauswertung zur Infektionsklausel vom 26. Juli 2026, veröffentlicht als eigenes Fachdossier.

Stand dieser Seite: 26. Juli 2026. Nächste geplante fachliche Prüfung: Januar 2027.

Warum hier keine Gesellschaften genannt werden: Dieses Dossier erklärt Klauseltypen und bewertet keine Tarife. Eine einzelne Klausel sagt nichts über die Qualität eines Vertrags insgesamt, und aus einer Regelung eines Versicherers folgt keine Marktregel. Alle Zitate sind wörtlich aus Original-Bedingungswerken übernommen; Werk, Fassung und Fundstelle sind zu jedem Zitat dokumentiert und werden in der Beratung zum konkreten Vertrag genannt.

Grenzen dieser Darstellung: Bei einer Gesellschaft war das Klauselwerk zunächst nicht auffindbar; sein Wortlaut liegt inzwischen vor, ist aber nicht in die Verteilungszahlen eingerechnet. Bei fünf Gesellschaften konnte nur eine ältere, nicht die heute verkaufte Fassung ausgewertet werden; welche das sind, nennen wir auf Nachfrage zum konkreten Vertrag. Ein Wortlaut wurde aus einem PDF ohne Textebene rekonstruiert und wird deshalb nicht wörtlich zitiert. Fünf Gesellschaften nennen im Bedingungswerk keine Angemessenheitsquote, sondern verweisen auf nicht veröffentlichte Annahmerichtlinien. Ein Bedingungstext sagt nichts über die Annahme- und Leistungspraxis eines Versicherers. Maßgeblich ist stets das Bedingungswerk, das Ihrem konkreten Vertrag zugrunde liegt. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.

Verfasser: Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler, Aachen. Vermittlerregister Versicherungen D-6LQ8-VHMG3-85.

↑ Nach oben