Beihilfeprofil Berlin · Datenstand 02.08.2026
Beihilfe Berlin: Bemessungssätze, LBhVO und pauschale Beihilfe
Eigenständiges Rechtsprofil für Landesbeamte, Angehörige und Versorgungsempfänger in Berlin.
aktive Beamte
bei erfüllter Kinderregel
berücksichtigungsfähige Kinder
Wie funktioniert die Beihilfe in Berlin?
Berlin wendet seine Landesbeihilfeverordnung an. Entscheidend sind die beihilfefähige Aufwendung, der persönliche Bemessungssatz und das Versicherungsmodell. Seit dem 1. März 2026 ist die aktualisierte Fassung der LBhVO zu beachten.
Bemessung nach Personengruppe
| Situation | Regelwert |
|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % |
| Aktive bei erfüllter Kinderregel | 70 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % |
| Kinder | 80 % |
Berliner Besonderheiten
Dreijährige Ausschlussfrist
Drei Jahre nach Rechnungsdatum; besondere Fristanker für Pflege- und Sonderfälle
Pauschale Beihilfe
Berlin bietet eine Beitragsbeteiligung als Alternative zur individuellen Beihilfe. Der Beginn wird so beschrieben: Antrag und landesrechtliche Entscheidungsfrist beachten; regelmäßig keine rückwirkende Gewährung vor Antrag.
Bindungswirkung
grundsätzlich unwiderruflich
Individuelle und pauschale Beihilfe getrennt entscheiden
Bei individueller Beihilfe werden beihilfefähige Aufwendungen nach dem persönlichen Satz erstattet. Die pauschale Beihilfe beteiligt sich am Krankenversicherungsbeitrag. Sie ist keine bloße PKV-Tarifstufe und kann langfristig auf Familie, Ruhestand und Dienstherrnwechsel wirken.
Die vollständige Entscheidungslogik bleibt auf Pauschale Beihilfe; die Vertragsmechanik auf Beihilfe und PKV-Tarifaufbau.
Lebensphasen ohne Kannibalisierung
Anwärter
Vorbereitungsdienst und Anschlussfähigkeit.
Kinder
Zuordnung und Krankenversicherungsweg.
Ruhestand
Leistungsstichtag und Tarifstufenwechsel.
Dienstherrnwechsel
Zuständigkeit und neues Beihilferecht.
Fachprüfung · Entscheidungsstrecke
Beihilfe Berlin in 60 Sekunden
Die belastbare Kurzantwort
Berlin prüft zunächst die Beihilfefähigkeit und wendet danach den persönlichen Bemessungssatz an. Zusätzlich kann die pauschale Beihilfe gewählt werden. Beide Systeme müssen vor einer Versicherungsänderung langfristig verglichen werden.
Wenn-dann-Logik
- Wenn individuelle Beihilfe gewählt wird, dann muss die PKV zur Restkostenquote passen.
- Wenn pauschale Beihilfe erwogen wird, dann Beitrag, Familie, Ruhestand und Bindungswirkung vergleichen.
- Wenn der Dienstherr wechselt, dann ist die Systementscheidung nicht automatisch übertragbar.
- Wenn der Leistungszeitpunkt nach dem 1. März 2026 liegt, dann ist die aktuelle LBhVO-Fassung maßgeblich.
Vom Landesrecht zur Restkostenprüfung
Praxisbeispiel
Von einer Rechnung über 1.200 € werden beispielhaft 1.000 € anerkannt. Bei 50 % Bemessung beträgt die individuelle Beihilfe 500 €. Vom Rechnungsbetrag bleiben 700 € offen. Bei pauschaler Beihilfe funktioniert die Rechnung anders: Entscheidend ist der zuschussfähige Krankenversicherungsbeitrag, nicht die einzelne Rechnung.
Typische Fehler
- individuelle und pauschale Beihilfe rechnerisch vermischen,
- nur den heutigen Monatsbeitrag vergleichen,
- die LBhVO-Fassung am Leistungsdatum nicht beachten,
- den PKV-Vertrag vor der Statusbestätigung verändern.

Jan Pohls Einordnung
„In Berlin entscheidet nicht nur die aktuelle Beitragshöhe. Die Systemwahl muss auch bei Familiengründung, Ruhestand und einem späteren Dienstherrnwechsel tragfähig bleiben.“
Darum steht die Systementscheidung vor der Auswahl oder Änderung des Krankenversicherungstarifs.
LBhVO Berlin
Stand 02.08.2026
Fassung ab 1. März 2026 berücksichtigt
FAQ zur Beihilfe Berlin
Welche Beihilfesätze gelten?
Die Regelsätze hängen von Personengruppe und Familienstatus ab und werden dynamisch in der Tabelle ausgegeben.
Gibt es pauschale Beihilfe?
Ja. Beginn, Zuschusshöhe und Bindungswirkung müssen vor einer Versicherungsänderung geprüft werden.
Welche Fassung gilt 2026?
Für aktuelle Fälle ist die seit 1. März 2026 geltende Änderung der Landesbeihilfeverordnung zu berücksichtigen.
Amtliche Quellen
Landesverwaltungsamt Berlin – Landesbeihilfeverordnung
Datenstand: 02.08.2026.
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Landesrecht, Systemwahl, Familienstatus und bestehender Vertrag werden zusammengeführt.
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