Grenzgänger Schweiz und Steuern: Der Lohn wird in Deutschland versteuert, die Schweiz behält 4,5 Prozent Quellensteuer ein. Ab 2026 gilt eine neue 20-Prozent-Regel für die regelmäßige Rückkehr. Nettolohnrechner und Statusprüfung auf dieser Seite.
Arbeiten in der Schweiz, wohnen in Deutschland
Grenzgänger Schweiz: Steuern und Nettolohn
Der Schweizer Bruttolohn ist nicht Ihr Einkommen. Zwischen ihm und dem, was am Ende bleibt, liegen vier Schweizer Abzüge, eine Quellensteuer von 4,5 Prozent und eine vollständige deutsche Veranlagung. Der Rechner unten geht diesen Weg mit Ihren Zahlen durch.
Grenzgänger-Check: Steuer und Absicherung einordnen
Der Rechner liefert Orientierung; die verbindliche steuerliche Beurteilung liegt bei Ihrem Steuerberater und Ihrem Finanzamt.
Wenn Sie nur drei Minuten haben
Als Grenzgänger versteuern Sie Ihren Schweizer Lohn in Deutschland; die Schweiz behält lediglich 4,5 Prozent des Bruttobetrags als Quellensteuer ein, die in Deutschland wie eine Vorauszahlung angerechnet wird und erstattet werden kann. Zum 1. Januar 2026 gilt eine neue Definition der regelmäßigen Rückkehr: Sie müssen an mindestens 20 Prozent der vereinbarten Arbeitstage tatsächlich zwischen Wohnort und Arbeitsort pendeln. Kehren Sie an mehr als 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an Ihren Wohnsitz zurück, entfällt die Grenzgängereigenschaft und das gesamte Rechenmodell wechselt. Wer keine Vorauszahlungen leistet, erhält mit dem Steuerbescheid eine Nachzahlung in Höhe der deutschen Steuer abzüglich der angerechneten 4,5 Prozent.
Musterfall: Ingenieurin, 34, ledig, 130.000 Franken Jahreslohn, Baden-Württemberg, keine Kirchensteuer, Kurs 106,50: das Ergebnis steht im Rechner weiter unten. Heute zu tun: Gre-1 beim Wohnsitzfinanzamt beantragen, Vorauszahlungen beim Finanzamt anstoßen, damit die Nachzahlung nicht gesammelt kommt.
Auf dieser Seite
Sind Sie steuerlich Grenzgänger?
Diese Frage entscheidet über alles Weitere, und über sie entscheiden zwei getrennte Prüfungen. Fällt eine davon negativ aus, gilt nicht Art. 15a des Doppelbesteuerungsabkommens, sondern Art. 15 – und damit ein völlig anderes Modell: Die Schweiz besteuert dann die dort gearbeiteten Tage zum vollen Quellensteuertarif, Deutschland besteuert die übrigen Tage und stellt den Schweizer Anteil unter frei – allerdings nur, soweit Sie die tatsächliche Besteuerung in der Schweiz nachweisen (§ 50d Abs. 8 und 9 EStG).
Orientierung, keine Statusfeststellung. Die Gegenüberstellung ordnet nur Ihre eigenen Angaben den beiden Schwellen zu. Ob Sie Grenzgänger sind, entscheidet Ihr Finanzamt. Rechtliche Hinweise
Bitte Werte eingeben.
Diese Gegenüberstellung ordnet Ihre Angaben den beiden Schwellen des Art. 15a zu. Sie trifft keine Aussage darüber, ob die Grenzgängereigenschaft in Ihrem Fall vorliegt – das beurteilt das Finanzamt. Unterjähriger Beginn, Teilzeit in Form weniger Arbeitstage und die Zumutbarkeitsprüfung bei den Nichtrückkehrtagen sind hier nicht abgebildet.
Prüfung eins: die 20-Prozent-Regel
Seit dem Besteuerungszeitraum 2026 steht im Protokoll zum Abkommen, wann eine regelmäßige Rückkehr vorliegt: wenn Sie sich an mindestens 20 Prozent der vereinbarten Arbeitstage im Kalenderjahr vom Wohnsitz an den Arbeitsort und zurück begeben. Bei 220 vereinbarten Arbeitstagen sind das 44 Präsenztage. Rechnerisch bleiben damit bis zu 80 Prozent Homeoffice möglich, ohne die Grenzgängereigenschaft nach Art. 15a zu verlieren. Ob das arbeitsrechtlich, aufenthaltsrechtlich und für Ihren Arbeitgeber lohnsteuerlich trägt, ist eine getrennte Frage. Vorher galt die Verwaltungspraxis „mindestens ein Tag pro Woche oder fünf Tage pro Monat“; wer sich noch daran orientiert, rechnet mit einer überholten Regel.
Prüfung zwei: die 60 Nichtrückkehrtage
Unabhängig davon entfällt die Grenzgängereigenschaft, wenn Sie an mehr als 60 Arbeitstagen aus beruflichem Anlass nicht an Ihren Wohnsitz zurückkehren. Das Zählen hat eigene Regeln, und mehrere davon widersprechen der Intuition:
| Konstellation | Zählt als Nichtrückkehrtag? |
|---|---|
| Ganztägiges Homeoffice am Wohnsitz | Nein. Sie waren ja zu Hause. |
| Urlaub, Krankheit | Nein, das sind schon keine Arbeitstage. |
| Eintägige Dienstreise innerhalb der Schweiz oder Deutschlands | Nein. |
| Eintägige Dienstreise in einen Drittstaat | Ja, immer. |
| Übernachtung, weil die Straßenentfernung über 100 Kilometer beträgt | Ja, wenn Sie tatsächlich nicht zurückgekehrt sind. |
| Übernachtung, weil die kürzeste Reisezeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln über 1,5 Stunden beträgt | Ja, unter derselben Bedingung. |
| Schichtarbeit mit Unterbrechung unter vier Stunden | Nein, das gilt nicht als Arbeitsende. |
| Unterjähriger Beginn | Die Grenze sinkt auf fünf Tage je vollem Monat. |
| Zwei Arbeitgeber | Einheitliche Beurteilung, die Tage werden addiert. |
Bei Teilzeit in Form verkürzter Tage bleibt es bei 60. Bei Teilzeit in Form weniger Arbeitstage wird die Grenze proportional gekürzt; Referenz sind 240 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche.
Was sich zum 1. Januar 2026 geändert hat
Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen vom 21. August 2023 ist am 27. November 2025 in Kraft getreten und gilt für Besteuerungszeiträume ab 2026. Es hat unter anderem die Definition der regelmäßigen Rückkehr in den Abkommenstext selbst aufgenommen. Ziffer 7 des Protokolls stellt ausdrücklich fest, dass das Verhandlungsprotokoll von 1991 keine Anwendung mehr findet.
Praktische Folge: Beratungsliteratur, Merkblätter und Rechner, die auf das Verhandlungsprotokoll von 1991 oder auf die alte Wochenregel verweisen, sind für 2026 nicht mehr tragfähig. Prüfen Sie bei jeder Quelle das Datum, bevor Sie eine Entscheidung darauf stützen – auch bei Auskünften Ihres Arbeitgebers.
Eine gesonderte Homeoffice-Regelung, wie sie einzelne andere deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthalten, gibt es mit der Schweiz nicht. Die Homeoffice-Frage wird hier über die 20-Prozent-Rückkehrschwelle gelöst.
Steuerrecht und Sozialversicherung laufen auseinander. Die 20 Prozent oben betreffen ausschließlich die Steuer. Für die Frage, welches Sozialversicherungsrecht gilt, zählt eine andere Schwelle: 25 Prozent der Arbeitszeit im Wohnstaat nach Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, erweiterbar auf knapp 50 Prozent über das Rahmenübereinkommen zur Telearbeit, aber nur auf Antrag. Es ist ohne Weiteres möglich, steuerlich Grenzgänger zu sein und sozialversicherungsrechtlich in Deutschland zu landen. Was daran hängt, steht auf der Seite zur Krankenversicherung für Grenzgänger.
Die 4,5 Prozent und was sie nicht sind
Art. 15a Abs. 1 des Abkommens weist das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zu, also Deutschland. Zum Ausgleich darf die Schweiz eine Abzugsteuer erheben, die 4,5 Prozent des Bruttobetrags der Vergütungen nicht übersteigen darf. Voraussetzung ist eine Ansässigkeitsbescheinigung Ihres deutschen Finanzamts; ohne sie zieht der Arbeitgeber den vollen Quellensteuertarif ab.
Und dann wird es teuer. Angerechnet werden in Deutschland nur die 4,5 Prozent, die die Schweiz nach Art. 15a Abs. 1 erheben darf. Behält der Arbeitgeber mangels Bescheinigung mehr ein, ist der Überhang in Deutschland nicht anrechenbar; Sie müssen ihn in der Schweiz zurückfordern. Das ist der häufigste vermeidbare Verlust in dieser Konstellation.
Die Bemessungsgrundlage. Die 4,5 Prozent werden vom Bruttolohn berechnet, nicht vom Lohn nach Sozialabzügen. Wer sie auf die Auszahlung rechnet, kommt auf einen zu niedrigen Betrag.
Der Anrechnungsmechanismus. Art. 15a Abs. 3 Bst. a ordnet die Anrechnung nach § 36 EStG an und schließt § 34c ausdrücklich aus. Das ist kein Formalismus: Die Schweizer Steuer wird damit behandelt wie eine deutsche Vorauszahlung. Es gibt keinen Anrechnungshöchstbetrag, und wenn die Veranlagung eine niedrigere deutsche Steuer ergibt, wird der Überhang erstattet. Umgekehrt gilt aber auch: Ihr deutscher Steuersatz liegt fast immer deutlich über 4,5 Prozent. Die Differenz ist keine Ersparnis, sondern eine Nachzahlung, die Sie im Folgejahr trifft, wenn Sie keine Vorauszahlungen leisten.
Was in der Schweiz vom Lohn abgeht
Alle Abzüge außer der beruflichen Vorsorge werden auf den Bruttolohn gerechnet; die Grenzbeträge unterscheiden sich je Zweig. Die folgenden Sätze sind die Arbeitnehmeranteile für 2026.
| Abzug | Satz | Obergrenze | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| AHV und IV | 5,05 Prozent (AHV 4,35, IV 0,70) | keine | Art. 5 AHVG, Art. 3 IVG |
| Erwerbsersatzordnung (EO) | 0,25 Prozent | keine | Art. 27 EOG |
| Arbeitslosenversicherung | 1,10 Prozent | bis 148.200 Franken im Jahr | Art. 3 AVIG |
| Nichtberufsunfall | individuell je Betrieb | bis 148.200 Franken im Jahr | Art. 91 Abs. 2 UVG |
| Berufliche Vorsorge | reglementarisch, höchstens die Hälfte | koordinierter Lohn | Art. 8, 16 und 66 BVG |
| Quellensteuer | 4,50 Prozent vom Brutto | keine | Art. 15a DBA |
Das in der Arbeitslosenversicherung ist zum 1. Januar 2023 weggefallen. Rechner, die oberhalb von 148.200 Franken noch einen halben oder einen ganzen Prozentpunkt abziehen, rechnen falsch.
Die berufliche Vorsorge ist der unsicherste Posten
Versichert wird nur der koordinierte Lohn: Bruttolohn minus Koordinationsabzug von 26.460 Franken, begrenzt auf 90.720 Franken, also höchstens 64.260 Franken und mindestens 3.780 Franken. Die Eintrittsschwelle liegt bei 22.680 Franken. Die Altersgutschriften nach Art. 16 BVG steigen mit dem Alter von 7 auf 18 Prozent, und der Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte tragen. Diese Grenzbeträge sind für 2026 unverändert geblieben, weil die minimale AHV-Altersrente nicht angepasst wurde. Die 2024 zur Abstimmung gestellte BVG-Reform wurde abgelehnt; es gilt weiterhin der feste Koordinationsabzug.
Entscheidend: Art. 16 BVG nennt Mindestsätze. Die Kasse Ihres Arbeitgebers rechnet nach eigenem Reglement, häufig auf einem niedrigeren Koordinationsabzug, mit Risiko- und Verwaltungskostenbeiträgen und mit einer Aufteilung, die von 50 zu 50 abweichen darf, solange der Arbeitgeber mindestens die Hälfte trägt. Ohne Vorsorgeausweis ist der reale Abzug nicht berechenbar. Der Rechner unten setzt deshalb die gesetzlichen Mindestwerte an und lässt Sie den Betrag überschreiben.
Der Nettolohnrechner
Der Rechner geht den Weg in drei Stufen: Schweizer Abzüge, Umrechnung, deutsche Veranlagung. Er rechnet vollständig in Ihrem Browser, speichert nichts und übermittelt nichts. Die deutschen Tarifwerte stammen aus der gepflegten Wertetabelle dieser Website; die Schweizer Sätze und der Umrechnungskurs stehen im Text mit Datum.
Zur Einordnung: Ich bin Versicherungsmakler nach § 34d GewO und kein Steuerberater. Was hier steht, ist eine schematische Modellrechnung nach den gesetzlichen Rechengrößen, keine steuerliche Beratung und keine Auskunft zu Ihrem Einzelfall. Für Ihre Veranlagung sind Ihr Steuerberater und Ihr Finanzamt zuständig.
Der Rechner ist mit einem Musterfall vorbelegt: Ingenieurin, 34 Jahre, ledig, 130.000 Franken Jahreslohn, Wohnsitz Baden-Württemberg, keine Kirchensteuer, Nichtberufsunfall 1,00 Prozent, Pensionskasse auf dem gesetzlichen Minimum, Kurs 106,50 Euro je 100 Franken (amtlicher Jahresdurchschnitt 2025). Das Ergebnis steht unten im Rechner. Ersetzen Sie die Werte durch Ihre eigenen; jede Änderung rechnet sofort neu.
Musterrechner. Unverbindliche Modellrechnung nach den gesetzlichen Rechengrößen. Keine Steuerberatung, keine Steuerfestsetzung. Rechtliche Hinweise
Auszahlung Schweiz
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Deutsche Steuer
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Bleibt rechnerisch im Jahr
–
Modellrechnung, keine Steuerfestsetzung. Die tatsächliche Steuer setzt allein das Finanzamt fest.
Die Zahlen erscheinen, sobald Sie einen Bruttolohn eingetragen haben.
Modellrechnung nach den gesetzlichen Mindestsätzen. Kein Ersatz für eine Steuerberatung.
Gre-1, Gre-2, Gre-3
Gre-1 holt die Bescheinigung, Gre-2 verlängert sie, Gre-3 belegt die Nichtrückkehr. Die zuletzt geprüfte Fassung der Vordrucke geht auf das BMF-Schreiben vom 07.12.2023 zurück und gilt ab dem Kalenderjahr 2024; prüfen Sie vor der Verwendung, ob Ihr Finanzamt eine neuere Fassung bereitstellt.
| Vordruck | Wofür | Wer bescheinigt | Frist |
|---|---|---|---|
| Gre-1 | Ansässigkeitsbescheinigung, damit der Arbeitgeber nur 4,5 Prozent einbehält. Gilt für ein Kalenderjahr. | Ihr deutsches Wohnsitzfinanzamt, mit Dienstsiegel | Möglichst vor der ersten Lohnzahlung. Ohne die Bescheinigung behält der Arbeitgeber den vollen Tarif ein. |
| Gre-2 | Verlängerung. Wird in der Regel jährlich automatisch erteilt. | Wohnsitzfinanzamt | Jährlich. Bei Arbeitgeberwechsel brauchen Sie wieder ein Gre-1. |
| Gre-3 | Bescheinigung über die Nichtrückkehr an mehr als 60 Arbeitstagen, mit Aufstellung der Reisetage | Der Arbeitgeber, dann Sichtvermerk der Steuerbehörde am Arbeitsort | Möglichst innerhalb von drei Monaten nach Jahresende |
Für Grenzgänger gilt eine erweiterte Mitwirkungspflicht mit Belegvorlage. Einzureichen sind unter anderem der Lohnausweis im Original mit Zusatzblättern, die monatlichen Gehaltsmitteilungen, der Nachweis der Krankenversicherungsbeiträge und – das wird am häufigsten vergessen – eine Bescheinigung der Pensionskasse über die Aufteilung der Beiträge in Obligatorium und Überobligatorium. Fehlt sie, schätzt das Finanzamt.
Der Punkt, an dem es teuer wird. Arbeitgeberbeiträge in das Überobligatorium der zweiten Säule sind in Deutschland steuerpflichtiger Arbeitslohn und erhöhen Ihr zu versteuerndes Einkommen, ohne dass Ihnen Geld zufließt. Gleichzeitig sind Ihre eigenen Beiträge ins Überobligatorium nicht als Sonderausgaben abziehbar. Nur der obligatorische Teil zählt zur Basisversorgung. Der Rechner oben bildet ausschließlich das Obligatorium ab; wer eine gut ausgebaute Kasse hat, liegt in der Veranlagung schlechter, als die Zahlen hier zeigen.
Was dieser Rechner nicht kann
Ich halte das für den wichtigsten Abschnitt der Seite. Wer die Grenzen kennt, weiß, welche Unterlagen er besorgen muss.
- Den realen Pensionskassenabzug. Er folgt dem Reglement, nicht dem Gesetz. Ohne Vorsorgeausweis ist er nicht ermittelbar.
- Die Aufteilung in Obligatorium und Überobligatorium. Sie ist aus dem Lohnausweis nicht ersichtlich und entscheidet zugleich über die Höhe des Arbeitslohns und über den Sonderausgabenabzug.
- Nichtberufsunfall- und Krankentaggeldprämien. Es gibt keinen gesetzlichen Satz; die Prämie folgt der Risikoklasse des Betriebs und steht nur auf Ihrer Lohnabrechnung.
- Den Umrechnungskurs des laufenden Jahres. Er wird erst nach Jahresablauf festgesetzt. Korrekt wäre streng genommen die monatsweise Umrechnung nach dem Referenzkurs der Europäischen Zentralbank.
- Ob Sie überhaupt Grenzgänger sind. Die Prüfung oben ist eine Orientierung. Sie beruht auf Ihren Angaben zu vertraglich vereinbarten Tagen und tatsächlichem Verhalten, und beides kann sich im Laufe des Jahres ändern.
- Leitende Angestellte. Für im Handelsregister eingetragene leitende Angestellte einer Schweizer Kapitalgesellschaft kann Art. 15 Abs. 4 des Abkommens eingreifen. Das Verhältnis zur Grenzgängerregelung ist eigens geregelt und im Einzelfall zu prüfen.
- Dreizehnter Monatslohn, Boni, Mitarbeiterbeteiligungen. Sie wirken auf AHV-Lohn, ALV-Grenze, Vorsorgebasis und Zuflusszeitpunkt jeweils unterschiedlich.
- Kinderfreibeträge, Progressionsvorbehalt aus Lohnersatzleistungen, Verlustverrechnung. Der Rechner setzt ein einfaches Einkommensbild voraus.
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Häufige Fragen
Zahle ich als Grenzgänger doppelt Steuern?
Nein. Die Schweiz behält 4,5 Prozent des Bruttolohns ein, Deutschland besteuert den Lohn vollständig und rechnet die Schweizer Steuer nach § 36 EStG an wie eine Vorauszahlung. Ergibt die Veranlagung eine niedrigere deutsche Steuer, wird der Überhang erstattet. Eine Doppelbelastung entsteht dabei nicht, wohl aber regelmäßig eine Nachzahlung, weil der deutsche Steuersatz über 4,5 Prozent liegt.
Wie viele Tage Homeoffice sind steuerlich unschädlich?
Seit dem Besteuerungszeitraum 2026 müssen Sie an mindestens 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Arbeitstage zwischen Wohnort und Arbeitsort pendeln. Bei 220 vereinbarten Arbeitstagen sind das 44 Präsenztage; rechnerisch sind damit bis zu 80 Prozent Homeoffice möglich. Achtung: Für die Sozialversicherung gilt eine andere, deutlich strengere Schwelle von 25 Prozent Tätigkeit im Wohnstaat. Wer nur die Steuergrenze im Blick hat, verliert unbemerkt die Schweizer Versicherungspflicht.
Zählen Homeoffice-Tage als Nichtrückkehrtage?
Nein. Ganztägig am Wohnsitz verbrachte Arbeitstage sind keine Nichtrückkehrtage, weil Sie ja gerade zu Hause waren. Diese Zählregel geht auf die Konsultationsvereinbarung vom 26.07.2022 zurück; die Finanzverwaltung wendet sie weiter an.
Was passiert, wenn ich die 60 Nichtrückkehrtage überschreite?
Dann entfällt die Grenzgängereigenschaft und es gilt Art. 15 des Abkommens mit dem Tätigkeitsortprinzip. Die Schweiz besteuert die dort gearbeiteten Tage zum vollen Quellensteuertarif statt zu 4,5 Prozent, Deutschland besteuert die Homeoffice- und Drittstaatstage und stellt den Schweizer Anteil unter Progressionsvorbehalt frei. Gre-1 und Gre-2 werden nicht mehr erteilt, und Sie erklären mit der Anlage N und der Anlage N-AUS statt mit der Anlage N-Gre.
Muss ich Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten?
In aller Regel ja, weil die einbehaltenen 4,5 Prozent Ihre deutsche Steuerschuld bei Weitem nicht decken. Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen nach § 37 EStG fest, fällig jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Wer im ersten Jahr keine Vorauszahlungen leistet, bekommt im Folgejahr eine Nachzahlung für zwei Jahre auf einmal: die Abschlusszahlung für das abgelaufene Jahr und die ersten Vorauszahlungen für das laufende.
Sind meine Schweizer Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland abziehbar?
Teilweise, und die Einordnung ist unterschiedlich. AHV und IV zusammen 5,05 Prozent sowie der Arbeitnehmeranteil am Obligatorium der zweiten Säule zählen zur Basisversorgung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Der EO-Beitrag von 0,25 Prozent, der ALV-Beitrag und die Hälfte des Nichtberufsunfallbeitrags gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen, die andere Hälfte des Nichtberufsunfallbeitrags zu den Werbungskosten. Beiträge ins Überobligatorium sind nicht abziehbar. Die steuerfreien Arbeitgeberanteile kürzen zusätzlich den Höchstbetrag, weshalb sie ebenfalls anzugeben sind.
Welchen Umrechnungskurs muss ich verwenden?
Grundsätzlich den monatlichen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank, der dem im Bundessteuerblatt veröffentlichten Umsatzsteuerumrechnungskurs entspricht, unter Beachtung des Zufluss- und Abflussprinzips nach § 11 EStG. Aus Vereinfachungsgründen dürfen Sie stattdessen den Jahresdurchschnittskurs verwenden, den die Oberfinanzdirektion Karlsruhe festlegt. Für 2025 waren das 106,50 Euro je 100 Franken; der Kurs für ein laufendes Jahr steht immer erst nach dessen Ablauf fest.
Ändert sich durch das neue Änderungsprotokoll etwas an meiner Steuerlast?
Am Steuersatz nichts. Geändert hat sich, wann Sie überhaupt Grenzgänger sind: Die frühere Verwaltungspraxis mit einem Rückkehrtag pro Woche wurde durch die 20-Prozent-Schwelle ersetzt, die im Abkommen selbst steht und für Besteuerungszeiträume ab 2026 gilt. Für Beschäftigte mit viel Homeoffice ist das eine Erleichterung, weil deutlich mehr Homeoffice möglich ist, ohne den Status zu verlieren.
Ich bin Drittstaatsangehöriger. Gilt für mich dasselbe?
Steuerlich richtet sich das Abkommen nach der Ansässigkeit, nicht nach der Staatsangehörigkeit; die Grenzgängerregelung nach Art. 15a kann daher grundsätzlich auch für Sie gelten. Sozialversicherungs- und ausländerrechtlich gilt für Sie dagegen ein völlig anderer Rechtskreis, und das ist die wichtigere Frage. Sie steht auf der Seite zur Krankenversicherung und gehört vor jede Steuerfrage.
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Musterrechner. Der Rechner auf dieser Seite ist ein Musterrechner. Er wendet die hinterlegten gesetzlichen Rechengrößen auf die Zahlen an, die Sie selbst eintragen, und zeigt das Ergebnis als Modellrechnung. Ihre Eingaben werden nicht auf Richtigkeit oder Plausibilität geprüft. Das Ergebnis ist eine Größenordnung für Ihre Planung und eine Grundlage für ein Gespräch.
Kein Angebot, keine Beratung im Einzelfall. Das Ergebnis ist kein Angebot im Sinne des § 145 BGB, keine Beitrags- oder Prämienzusage und keine Zusage, dass ein Versicherer einen Antrag annimmt. Es ist keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des § 1 StBerG, keine Rechtsdienstleistung nach § 2 RDG und keine Auskunft eines Sozialversicherungsträgers. Ich bin ungebundener Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, weder Steuerberater noch Rechtsanwalt.
Wer verbindlich entscheidet. Ob in Ihrem Fall die Grenzgängerregelung des Art. 15a DBA-Schweiz greift, beurteilt Ihr Finanzamt. Ihre Steuer setzt es im Steuerbescheid fest; dasselbe gilt für die Anrechnung der schweizerischen Abzugsteuer und für Vorauszahlungen nach § 37 EStG. Über Ihre schweizerischen Sozialversicherungsbeiträge entscheidet der Arbeitgeber nach schweizerischem Recht mit der Lohnabrechnung. Die Statusprüfung auf dieser Seite stellt allein Ihre eigenen Angaben den beiden Schwellen gegenüber und trifft keine Entscheidung.
Bekannte Grenzen der Rechnung. Was die Modellrechnung nicht abbildet, steht im Abschnitt Was dieser Rechner nicht kann. Der amtliche Jahresdurchschnittskurs für das laufende Jahr steht erst nach Jahresablauf fest; bis dahin rechnen Sie mit einem selbst gewählten Kurs, und jede Zahl darunter verschiebt sich mit ihm.
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Der Rechner oben bildet nur das Obligatorium der zweiten Säule ab: Altersgutschriften von 7 bis 18 Prozent auf höchstens 64.260 Franken koordinierten Lohn. Was Ihre Kasse darüber hinaus tut, steht im Vorsorgeausweis und entscheidet über die spätere Versorgungslücke stärker als der Steuersatz. Lohnausweis, Arbeitsvertrag und Vorsorgeausweis mitbringen, dann sehen wir uns das an Ihren Zahlen an.