8. Mai 2017

Ersteinschreibung: Worauf Studenten bei ihrer Krankenversicherung achten sollten

Mit der Immatrikulation müssen sich viele Studierende zum ersten Mal selbst um ihre studentische Krankenversicherung kümmern – ohne gültigen Versicherungsnachweis ist die Einschreibung nicht möglich. Welcher Weg der richtige ist, hängt vor allem von Ihrem Alter, Ihrem Einkommen und Ihrem Studiengang ab.

Kurzüberblick: Bis zum 25. Geburtstag sind Sie meist beitragsfrei über ein Elternteil familienversichert. Danach gelten Sie bis zum 30. Geburtstag oder bis zum 14. Fachsemester als studentisch pflichtversichert – zum vergünstigten Studententarif. Wer in die private Krankenversicherung wechselt, ist davon befreit – und diese Befreiung gilt unwiderruflich für das gesamte Studium.

Die kurze Antwort

Es gibt vier Wege: die beitragsfreie Familienversicherung (bis 25), die studentische Pflichtversicherung (KVdS) (bis 30 bzw. 14. Fachsemester), die freiwillige gesetzliche Versicherung (darüber hinaus) und die private Krankenversicherung (PKV). Für die meisten ist die Familien- bzw. studentische Versicherung am günstigsten; für Kinder privat versicherter Eltern und angehende Mediziner kann die PKV sinnvoller sein. Die Entscheidung für die PKV ist im Studium jedoch nicht umkehrbar.

Die vier Wege im Überblick

bis 25 Jahre bis 30 / 14. FS danach Alternative Familien- versicherung beitragsfrei Studentische Pflichtvers. vergünstigt Freiwillig gesetzlich höherer Beitrag Private KV (PKV) unwiderruflich Mit steigendem Alter steigt in der Regel der Beitrag – die PKV ist ein eigener Weg.
Weg Voraussetzung Beitrag Für wen
Familienversicherung bis 25. Geburtstag, Einkommen unter der jährlich angepassten Grenze (§ 10 SGB V) beitragsfrei jüngere Studierende mit gesetzlich versichertem Elternteil
Studentische Pflichtversicherung (KVdS) bis 30. Geburtstag bzw. 14. Fachsemester (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V) vergünstigter Studententarif Standard nach Ende der Familienversicherung
Freiwillig gesetzlich über 30 Jahre oder nach dem 14. Fachsemester höher als der Studententarif ältere Studierende, lange Studiendauer, Promotion
Private KV (PKV) Befreiung von der Pflichtversicherung, unwiderruflich tarifabhängig Kinder privat versicherter Eltern, angehende Mediziner

Entscheidungslogik: So gehen Sie vor

  1. Alter und Einkommen prüfen. Sind Sie unter 25 und liegt Ihr Einkommen unter der Grenze, ist die beitragsfreie Familienversicherung fast immer die erste Wahl.
  2. Studententarif nutzen. Greift die Familienversicherung nicht mehr, ist die studentische Pflichtversicherung bis 30 bzw. 14. Fachsemester der günstige Standard.
  3. PKV nur bewusst wählen. Eine Befreiung zugunsten der PKV lohnt sich vor allem, wenn ein Elternteil privat versichert ist oder Sie Medizin studieren. Sie ist aber für das ganze Studium bindend.
  4. Im Zweifel vor der Einschreibung klären. Die Weichen werden bei der Immatrikulation gestellt – danach ist eine Korrektur nur eingeschränkt möglich.

Der häufigste Fehler

Die Befreiung von der studentischen Pflichtversicherung ist für die gesamte Dauer des Studiums unwiderruflich. Wer sich einmal für die PKV entschieden hat, kann während des Studiums nicht in die studentische Pflichtversicherung zurück. Diese Entscheidung sollten Sie daher vor der Einschreibung in Ruhe prüfen – nicht unter Zeitdruck am Schalter.

Meine Einschätzung

Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler aus Aachen, zur Krankenversicherung von Studenten

Den meisten Studierenden rate ich, den günstigen gesetzlichen Weg auszuschöpfen, solange er offensteht. Die PKV ist kein besseres oder schlechteres Produkt, sondern eine andere Logik – und im Studium eine Einbahnstraße. Wer als Kind privat versicherter Eltern oder als angehende Medizinerin vor der Wahl steht, sollte sie nicht am Einschreibe-Schalter unter Zeitdruck treffen, sondern vorher durchrechnen. Ich schaue mir Ihre konkrete Lage an und sage Ihnen, welcher Weg passt.

Jan Pohl – ungebundener Versicherungsmakler, Aachen

Nächste Schritte

Häufige Fragen

Bis wann bin ich über meine Eltern familienversichert?
In der Regel bis zum 25. Geburtstag, wenn Sie studieren und Ihr eigenes Einkommen unter der jährlich angepassten Grenze bleibt (§ 10 SGB V). Wehr- oder Freiwilligendienste können die Grenze nach hinten verschieben.
Was ist die studentische Pflichtversicherung (KVdS)?
Die gesetzliche Krankenversicherung zum vergünstigten Studententarif. Sie gilt nach Ende der Familienversicherung bis zum 30. Geburtstag bzw. bis zum 14. Fachsemester (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V).
Kann ich von der PKV zurück in die gesetzliche Versicherung?
Während des Studiums nicht. Die Befreiung von der studentischen Pflichtversicherung gilt unwiderruflich für die gesamte Studiendauer. Erst danach – etwa beim Berufseinstieg als Angestellte(r) unter der Versicherungspflichtgrenze – kann sich die Lage ändern.
Lohnt sich die PKV für Studenten?
Vor allem dann, wenn ein Elternteil privat versichert ist (z. B. Beamte mit Beihilfe) oder Sie Medizin studieren. Dann kann die PKV günstiger und leistungsstärker sein. Ansonsten ist der gesetzliche Studententarif meist die wirtschaftlichere Wahl.
Was passiert, wenn ich über 30 bin oder lange studiere?
Nach dem 30. Geburtstag oder dem 14. Fachsemester endet der Studententarif. Sie können sich dann freiwillig gesetzlich versichern; der Beitrag fällt höher aus. Auch hier lohnt ein Vergleich mit der PKV.

Unsicher, welcher Weg zu Ihnen passt?

Ich ordne Ihre Situation vor der Einschreibung ein – ungebunden und verständlich.

Termin vereinbaren

Rechtsgrundlage: § 5 SGB V (Versicherungspflicht) und § 10 SGB V (Familienversicherung). Einen Überblick über alle Varianten gibt die Seite Krankenversicherung. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Jan Pohl ist als ungebundener Versicherungsmakler (§ 34d GewO) tätig.

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