BU-Nachversicherung für Rechtsanwälte | Karriereereignisse & Garantien

BU für Rechtsanwälte – Vertiefung

BU-Nachversicherung für Rechtsanwälte:
Mehr Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung

Wer früh absichert und später Fachanwalt wird, eine Kanzlei gründet oder deutlich mehr verdient, kann seine BU-Rente erhöhen – ohne dem Versicherer erneut seinen Gesundheitszustand offenzulegen. Vorausgesetzt, die Police enthält von Anfang an die richtige Klausel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nachversicherungsgarantie erlaubt eine Erhöhung der BU-Rente bei bestimmten Karriereereignissen – ohne neue Gesundheitsprüfung
  • Typische Auslöser: Fachanwaltstitel, Kanzleigründung, Eintritt in eine Partnerschaft, deutlicher Einkommensanstieg
  • Das Zeitfenster beträgt in der Regel 12 Monate nach dem Ereignis – danach erlischt das Recht
  • Die Garantie muss bei Vertragsschluss vereinbart werden – sie lässt sich nicht nachträglich einbauen
  • Dynamisierung und Nachversicherungsgarantie sind zwei verschiedene Mechanismen – beide können kombiniert werden
  • Das Versorgungswerk ersetzt die private BU nicht vollständig – Leistungsvoraussetzungen und Rentenhöhe sind unterschiedlich

Rechtsanwälte können ihre vereinbarte BU-Rente bei definierten Karriereereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen – sofern die Police eine Nachversicherungsgarantie enthält. Diese Klausel muss bei Erstabschluss vereinbart werden und ist nachträglich in der Regel nicht mehr aufnehmbar. Klassische Auslöser sind die Verleihung des Fachanwaltstitels, die Kanzleigründung sowie ein erheblicher Einkommensanstieg. Der Antrag auf Anpassung muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ereignis gestellt werden. Wer diese Frist versäumt, verliert den Anspruch auf Anpassung ohne Risikoprüfung – unabhängig davon, ob sich der Gesundheitszustand inzwischen verändert hat.

BU-Nachversicherung für Rechtsanwälte: Begriffe klar verstehen

Das Thema BU-Anpassung leidet unter einem Terminologie-Problem: Verschiedene Versicherer verwenden unterschiedliche Begriffe für ähnliche – aber nicht identische – Mechanismen. Für eine fundierte Entscheidung ist die Abgrenzung unverzichtbar.

Ein einfaches Bild zum Einstieg: Stellen Sie sich vor, Sie versichern Ihr Auto mit einer Deckungssumme von 20.000 Euro. Fünf Jahre später ist das Fahrzeug durch Wertsteigerung 50.000 Euro wert – Ihre Deckungssumme ist aber noch dieselbe. Genau das passiert bei einer BU ohne Anpassungsmechanismus: Das Einkommen wächst, die Absicherung bleibt stehen.

Begriffsklärung: Die vier Anpassungsmechanismen im Vergleich
Nachversicherungsgarantie
Vertragliche Vereinbarung, die eine deutliche Erhöhung der BU-Rente bei konkreten Karriereereignissen ohne neue Gesundheitsprüfung erlaubt. Ereignisgebunden, meist mit 12-Monats-Frist. Erhöhungsvolumen pro Ereignis und absolute Obergrenze sind im Vertrag definiert. Muss bei Erstabschluss vereinbart werden.
Dynamisierung
Automatische, jährliche Erhöhung der Rente um einen festen Prozentsatz (z.B. 3 %). Ohne Antrag, ohne Ereignis. Gleicht langfristig die Inflation aus, bildet aber keine Karrieresprünge ab. Beitrag steigt entsprechend mit.
Ausbaugarantie
Ähnlich der Nachversicherungsgarantie, aber teils mit erweiterten oder engeren Ereigniskatalogen je nach Anbieter. Manche Versicherer nutzen diesen Begriff für dieselbe Leistung, andere meinen damit ein gesondertes Produkt. Vertragsbedingungen genau prüfen.
Erhöhungsoption ohne Anlass
Einige Tarife erlauben eine Erhöhung in definierten Abständen ohne konkretes Karriereereignis – aber meist in engerem Rahmen und mit strengeren Obergrenzen als die klassische Nachversicherungsgarantie. Seltener, aber vorhanden.
Obergrenze pro Ereignis
Maximaler Erhöhungsbetrag, den der Versicherer pro Karriereereignis ohne Gesundheitsprüfung genehmigt – z.B. 500 € zusätzliche Monatsrente je Ereignis.
Absolute Vertragsobergrenze
Maximale BU-Rente, die insgesamt über alle Nachversicherungen hinweg erreicht werden kann – z.B. maximal 3.500 €/Monat. Ist diese Grenze ausgeschöpft, sind keine weiteren Erhöhungen ohne Risikoprüfung möglich.

Rechtlicher Rahmen: Nachversicherungsgarantien sind keine gesetzlichen Ansprüche, sondern vertragliche Leistungszusagen – geregelt ausschließlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Vertrags. Der allgemeine Rahmen für Vertragsänderungen in der Lebens- und BU-Versicherung ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG); konkrete Ausgestaltung, Ereigniskatalog und Fristen der Nachversicherungsgarantie sind jedoch anbieterindividuell. Maßgeblich ist immer der eigene Vertrag, nicht Branchenstandards.

Warum die ursprüngliche BU-Rente oft nicht reicht

Die meisten Anwälte schließen ihre erste BU in einer frühen Karrierephase ab – als Referendar, kurz nach der Zulassung oder in der ersten Anstellung. Das ist richtig und wichtig, weil zu diesem Zeitpunkt das Gesundheitsrisiko am niedrigsten und der Beitrag am günstigsten ist. Genau deshalb sollte die BU-Nachversicherung für Rechtsanwälte von Anfang an mitgedacht werden: nicht für den Moment des Abschlusses, sondern für die Karrierestufen, die danach folgen.

Das Problem entsteht nicht beim Abschluss. Es entsteht im Laufe der Zeit, wenn das Einkommen wächst und die Rente unverändert bleibt. Drei Faktoren verstärken diese Schere bei Rechtsanwälten besonders:

📈
Steile Einkommensentwicklung

Vom Referendar mit knapp 1.000 € netto bis zum Kanzleiinhaber mit 8.000–12.000 € netto reicht die Spanne im Anwaltsberuf. Kaum ein anderer Berufsweg hat eine vergleichbar steile Einkommenskurve über 15 Jahre.

🏛️
Keine gesetzliche Absicherung

Selbstständige Rechtsanwälte zahlen nicht in die Deutsche Rentenversicherung ein – im BU-Fall gibt es also keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Das Versorgungswerk schließt diese Lücke nur teilweise.

⚖️
Wachsende Fixkosten

Mit der Kanzlei wachsen auch die Verbindlichkeiten: Büromietverträge, Personalkosten, laufende Kreditverpflichtungen. Eine zu niedrige BU-Rente schützt im Ernstfall nur die Person, nicht die Struktur.

BU-Nachversicherung für Rechtsanwälte: Haben Sie die richtige Option – und müssen Sie jetzt handeln?

Bevor es um Karriereereignisse im Einzelnen geht, lohnt eine strukturierte Prüfung der eigenen Situation. Die folgende Checkliste hilft dabei, den Status quo zu erfassen und den nächsten Schritt zu bestimmen.

Prüfcheckliste: Nachversicherung für Rechtsanwälte

1
Enthält meine Police überhaupt eine Nachversicherungsgarantie? Nachzulesen in den AVB unter „Nachversicherung", „Ausbaugarantie" oder „Erhöhungsoption". Wenn nein: Eine Erhöhung ist nur noch durch Neuantrag mit vollständiger Gesundheitsprüfung möglich.
2
Welche Ereignisse listet mein Vertrag als Auslöser? Der Ereigniskatalog ist vertragsindividuell. Nicht alle Versicherer erkennen denselben Trigger an. Fachanwaltstitel gilt bei den meisten – Promotion oder Versorgungswerk-Eintritt nur bei einigen.
3
Wie lange ist die Antragsfrist nach dem Ereignis? Üblich sind 12 Monate. Einige Verträge sehen 6 Monate vor. Die Frist beginnt mit dem Eintritt des Ereignisses – nicht mit dem Datum, an dem Sie davon Kenntnis nehmen.
4
Wie hoch ist die maximale Erhöhung pro Ereignis und insgesamt? Prüfen Sie sowohl die Erhöhungsobergrenze je Einzelereignis (z.B. max. 500 €/Monat je Anlass) als auch die absolute Vertragsobergrenze. Wer diese bereits ausgeschöpft hat, kann nicht mehr nachversichern.
5
Wie groß ist meine aktuelle Versorgungslücke? Aktuelle BU-Rente ÷ aktuelles Nettoeinkommen = Deckungsquote. Liegt sie unter 60 %, besteht Handlungsbedarf. Formel: Zielrente = Nettoeinkommen × 0,65 – bestehende BU-Rente = Lücke.
6
Ist in den letzten 12 Monaten ein Karriereereignis eingetreten? Fachanwalt, Kanzleigründung, Partnerschaft, Gehaltssprung, Heirat, Geburt? Wenn ja: Frist prüfen, Nachweise bereitstellen, unverzüglich handeln.

Handlungsbedarf jetzt: Wenn Sie in den letzten 12 Monaten einen der klassischen Karriereereignisse erlebt haben und Ihre Police eine Nachversicherungsgarantie enthält, läuft Ihre Frist gerade. Ein verpasstes Zeitfenster lässt sich nicht rückwirkend öffnen.

Karriereereignisse und BU-Nachversicherung für Rechtsanwälte: Was gilt als Auslöser?

Die folgende Übersicht unterscheidet drei Kategorien: harte Trigger (bei den meisten Versicherern anerkannt), weiche Trigger (anbieterabhängig) und kontextuelle Marker (kein direkter Auslöser, aber relevant für die Gesamtplanung).

Ereignis Typischer Zeitpunkt Bedeutung für den BU-Bedarf Trigger-Kategorie
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Nach dem 2. Staatsexamen, ca. 25–28 J. Beginn eigenständiger Berufstätigkeit; erstes reguläres Einkommen als Anwalt Harter Trigger
Eintritt in Berufsausübungsgemeinschaft (BAG / PartGmbB) Ca. 28–35 J. Einkommenssprung durch Gewinnbeteiligung; Übergang von Festanstellung zu Partnerschaft Harter Trigger
Verleihung Fachanwaltstitel Ab 3 Jahren Zulassung möglich Spezialisierung erhöht Einkommenspotenzial; Fachanwaltstitel ist bei den meisten Versicherern explizit gelistet Harter Trigger
Gründung eigener Kanzlei Unterschiedlich, oft 30–42 J. Stärkster Einkommensprung; volle Selbstständigkeit; gestiegene Fixkosten erhöhen Absicherungsbedarf zusätzlich Harter Trigger
Heirat Variabel Erhöhter Absicherungsbedarf für gemeinsamen Lebensstandard Harter Trigger
Geburt eines Kindes Variabel Familiäre Abhängigkeiten erhöhen den Absicherungsbedarf Harter Trigger
Erheblicher Einkommensanstieg Variabel Viele Versicherer akzeptieren einen nachgewiesenen Einkommensanstieg ab einer definierten Schwelle (z.B. +20 % oder Überschreiten der BBG KV: 66.150 €/J., Stand April 2026) als Trigger Weicher Trigger
Promotion / Dr. iur. Variabel Signalwirkung; bei einigen Versicherern als Karriereereignis anerkannt – bei weitem nicht bei allen. Nicht als gesicherten Trigger einplanen. Weicher Trigger
Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie Variabel Aufnahme einer Baudarlehensverbindlichkeit erhöht den laufenden Finanzbedarf; bei einigen Versicherern anerkannt Weicher Trigger
Eintritt ins Versorgungswerk Automatisch mit Zulassung Verändert die Absicherungsstruktur; kein direkter Nachversicherungstrigger in der privaten BU, aber relevant für die Gesamtplanung Kontext, kein Trigger

BU-Bedarf berechnen: angestellt vs. selbstständig

„60 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens" ist als Faustregel bekannt – greift aber für Rechtsanwälte zu kurz. Der tatsächliche Absicherungsbedarf hängt davon ab, welche Fixkosten im BU-Fall entfallen und welche bleiben.

Für angestellte Rechtsanwälte

Im Anstellungsverhältnis entfallen im BU-Fall die Arbeitsstunden, nicht aber die privaten Fixkosten (Miete, Lebenshaltung, Familie). Als Zielorientierung gilt: 65 % des monatlichen Nettoeinkommens als BU-Rente, ergänzt um die zu erwartende Versorgungswerk-BU-Rente. Die Differenz ist die private Lücke.

Für selbstständige Rechtsanwälte und Kanzleiinhaber

Hier ist die Rechnung differenzierter: Im BU-Fall entfallen Kanzleieinnahmen, aber laufende Verbindlichkeiten (Büromiete, Mitarbeitergehälter, Leasingverträge) bleiben noch für eine Übergangszeit bestehen. Die BU-Rente muss also sowohl den persönlichen Lebensunterhalt als auch eine kurze Übergangsphase für die Kanzleiauflösung abdecken. Grobe Formel:

Bedarfsformel Selbstständige:
Ziel-BU-Rente = Persönliches Nettoeinkommen × 0,65
+ ggf. monatlicher Anteil laufender Kanzleiverbindlichkeiten (3–6 Monate als Puffer)
− zu erwartende Versorgungswerk-BU-Rente (auf Basis bisheriger Anwartschaft)
= Notwendige private BU-Rente

Der Abzug der Versorgungswerk-Anwartschaft ist dabei entscheidend: Wer erst wenige Jahre im Versorgungswerk ist, hat eine geringe Anwartschaft – die private BU muss den Hauptteil tragen. Mit wachsender Anwartschaft verschiebt sich das Verhältnis.

Rechenbeispiel: Vom Referendar zum Kanzleipartner

📊 Martin H., Rechtsanwalt, NRW – drei Karrierestufen
Phase 1 – Abschluss mit 27 Jahren (erste Festanstellung)
Nettoeinkommen monatlich2.400 €
Zielabsicherung (65 %)1.560 €
Vereinbarte BU-Rente1.500 €
Deckungsquote62,5 % – ausreichend
Monatsbeitragca. 58 € (günstig: jung, gesund)
Nachversicherungsgarantie vereinbartJa – max. +500 €/Ereignis, Obergrenze 4.500 €
Phase 2 – Fachanwalt mit 33 Jahren (harter Trigger)
Nettoeinkommen monatlich4.600 €
Zielabsicherung (65 %)2.990 €
Bestehende BU-Rente (unverändert)1.500 € → Deckungsquote nur 32,6 %
Nachversicherung beantragt (innerhalb 12 Monate)+500 € ohne Gesundheitsprüfung
Neue BU-Rente2.000 €
Neue Deckungsquote43,5 % – besser, aber noch Lücke
Neuer Monatsbeitragca. 78 € (kein neues Risiko bewertet)
Phase 3 – Kanzleigründung mit 40 Jahren (harter Trigger)
Nettoeinkommen nach Kanzleikosten monatlich7.200 €
Zielabsicherung (65 %)4.680 €
Versorgungswerk-Anwartschaft (geschätzt)ca. 900 €/Monat
Benötigte private BU-Renteca. 3.780 €
Bestehende BU-Rente2.000 € → Lücke: 1.780 €
Nachversicherung beantragt (innerhalb 12 Monate)+500 € ohne Gesundheitsprüfung
Neue BU-Rente2.500 €
Verbleibende Lücke1.280 €/Monat – Neuantrag oder separate Police nötig
Situation ohne NachversicherungsgarantieNeuantrag mit Rückenvorfall in Anamnese → möglicher Ausschluss oder Ablehnung
Ergebnis: Die Nachversicherungsgarantie sichert in zwei Karrierestufen die Erhöhung ohne Risikoprüfung. Dennoch zeigt das Beispiel auch die Grenze: Wer die Obergrenze pro Ereignis voll ausschöpft und dennoch eine Lücke hat, braucht entweder eine zweite Police oder muss beim Erstabschluss eine höhere Garantieobergrenze vereinbaren. Die Planung der richtigen Obergrenze ist deshalb beim Abschluss entscheidend.

Verhältnis zum Versorgungswerk: andere Logik, andere Leistung

Das anwaltliche Versorgungswerk und eine private BU-Police sind keine Alternativen, sondern zwei Absicherungsebenen mit unterschiedlichen Leistungsvoraussetzungen, unterschiedlicher Rentenhöhe und unterschiedlichen Prüfmaßstäben.

Anwaltliches Versorgungswerk
Private BU-Police
Leistungsauslöser: Vollständige oder nahezu vollständige Berufsunfähigkeit, Prüfung durch das Versorgungswerk; Maßstab variiert je nach Satzung
Leistungsauslöser: ≥ 50 % Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf; bei guten Tarifen mit Berufsklausel, keine abstrakte Verweisung
Rentenhöhe: Abhängig von eingezahlten Beiträgen und Eintrittszeitpunkt; in frühen Berufsjahren meist gering
Rentenhöhe: Bei Vertragsschluss frei wählbar; durch Nachversicherungsgarantie anpassbar
Anpassung: Beitrags- und Rentenanpassungen durch das Versorgungswerk; keine individuelle Erhöhungsoption
Anpassung: Dynamisierung + Nachversicherungsgarantie individuell steuerbar
Referendariatszeiten: Können durch Nachversicherung ins Versorgungswerk einbezogen werden (separates Verfahren)
Referendariatszeiten: Nicht relevant; private Police beginnt mit Abschluss

Die Nachversicherung vergangener Zeiten ins Versorgungswerk (z.B. Referendariat) ist ein separates Verfahren nach der jeweiligen Versorgungswerks-Satzung und hat nichts mit der Nachversicherungsgarantie in der privaten BU-Police zu tun. Die Pflichtmitgliedschaft im anwaltlichen Versorgungswerk ergibt sich aus § 10 BRAO. Mehr zur Versorgungswerks-Logik auf der Seite Versorgungswerk für Rechtsanwälte.

Typische Fehler bei der BU-Nachversicherung für Rechtsanwälte

  1. Keine Nachversicherungsgarantie bei Erstabschluss vereinbart Der häufigste und folgenreichste Fehler. Ohne diese Klausel ist eine spätere Erhöhung nur durch einen vollständigen Neuantrag mit Gesundheitsprüfung möglich – zum dann höheren Alter und mit allen zwischenzeitlichen Erkrankungen. Nachträglich ist die Klausel in der Regel nicht mehr einfügbar.
  2. Zu niedrige Garantieobergrenze vereinbart Wer beim Erstabschluss eine niedrige absolute Vertragsobergrenze wählt, schöpft diese oft nach einem oder zwei Karriereereignissen aus. Danach sind keine weiteren Erhöhungen ohne Risikoprüfung mehr möglich – selbst wenn noch offene Karriereereignisse folgen. Die Planung der Obergrenze beim Erstabschluss ist strategisch entscheidend.
  3. Antragsfrist verpasst Das 12-Monats-Fenster nach dem Karriereereignis läuft ohne Erinnerung durch den Versicherer. Wer seinen Fachanwaltstitel im März erhält und im April des Folgejahres an die BU denkt, hat möglicherweise die Frist bereits überschritten. Keine nachträgliche Öffnung möglich.
  4. Nachversicherung mit Dynamisierung verwechselt Viele Versicherungsnehmer glauben, die jährliche Beitragsdynamisierung sei ausreichend. Sie ist es nicht: Die Dynamisierung bildet kleine, stetige Erhöhungen ab. Karrieresprünge – wie Kanzleigründung oder Partnerschaft – erfordern eine deutlich größere Anpassung, die nur die Nachversicherungsgarantie abdeckt.
  5. Nachweise nicht vorbereitet Der Nachversicherungsantrag erfordert Belege für das auslösende Ereignis: Zulassungsurkunde, Fachanwaltsbescheinigung, Handelsregistereintrag, Einkommensteuerbescheid. Wer diese Unterlagen nicht parat hat, verzögert den Antrag – und riskiert die Frist.

Nächste Schritte: Was jetzt konkret zu tun ist

Operative Handlungslogik – in dieser Reihenfolge

📄
1. Police heraussuchen und AVB lesen Prüfen Sie unter dem Stichwort „Nachversicherung", „Ausbaugarantie" oder „Erhöhungsoption", ob Ihre Police diese Klausel überhaupt enthält. Falls nicht auffindbar: beim Versicherer nachfragen.
📋
2. Ereigniskatalog und Fristen notieren Welche Ereignisse erkennt Ihr Vertrag konkret an? Wie lange gilt die Antragsfrist? Notieren Sie die relevanten Fristen in Ihrem Kalender – mit einer Erinnerung drei Monate vor Ablauf.
🔢
3. Versorgungslücke berechnen Stellen Sie Ihrem aktuellen Nettoeinkommen die bestehende BU-Rente gegenüber. Liegt die Deckungsquote unter 60 %, besteht Handlungsbedarf. Ziehen Sie ggf. eine bereits aufgebaute Versorgungswerk-Anwartschaft ab.
📁
4. Nachweise für eingetretene Ereignisse zusammenstellen Fachanwaltsurkunde, Handelsregistereintrag, Einkommensteuerbescheid, Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde – je nach auslösendem Ereignis. Bereiten Sie diese vor, bevor Sie den Antrag stellen.
📬
5. Nachversicherungsantrag stellen Den Antrag stellt man direkt beim Versicherer oder über den betreuenden Makler. Das Formular ist in der Regel kurz; die Gesundheitsfragen entfallen vollständig. Vergewissern Sie sich, dass der Eingang schriftlich bestätigt wird.
🔄
6. Verbleibende Lücke analysieren Falls die Nachversicherungsgarantie die Lücke nicht vollständig schließt (weil Obergrenze erreicht oder Ereignis nicht anerkannt), prüfen Sie: separate zweite Police, Neuantrag auf Differenzbetrag, oder Wechsel des Vertrags. Das erfordert eine individuelle Abwägung.
Makler-Einschätzung

In der Beratung erlebe ich regelmäßig dieselbe Situation: Ein Rechtsanwalt Mitte dreißig kommt mit einer BU-Police aus der Referendariatszeit. Absicherung: 1.200 oder 1.400 Euro monatlich. Sein aktuelles Nettoeinkommen liegt bei 5.000 oder 6.000 Euro. Die Police hat keine Nachversicherungsgarantie – oder sie wurde nie aktiviert.

Das Problem ist nicht die ursprüngliche Entscheidung. Das Problem ist das Unterlassen. Die Nachversicherungsgarantie kostet bei Vertragsschluss keinen nennenswerten Mehraufwand. Sie zu übersehen oder nicht zu aktivieren, kann jedoch im Leistungsfall eine Versorgungslücke bedeuten, die sich nicht mehr schließen lässt.

Meine Empfehlung ist deshalb klar: Wer frühzeitig absichert, sollte eine großzügige Nachversicherungsoption mit hoher Obergrenze vereinbaren. Wer bereits eine Police hat, sollte prüfen, ob noch offene Erhöhungsoptionen bestehen – und ob eine Karrierephase in den letzten zwölf Monaten eingetreten ist, die einen Anspruch begründet.

Jan Pohl – Versicherungsmakler, Aachen

Häufige Fragen zur BU-Nachversicherung für Rechtsanwälte

Was ist der Unterschied zwischen Nachversicherungsgarantie und Dynamisierung?

Die Dynamisierung erhöht die vereinbarte BU-Rente jährlich automatisch um einen festen Prozentsatz (z.B. 3 %), ohne dass ein Antrag oder ein Ereignis erforderlich ist. Sie gleicht vor allem Inflation aus, bildet aber keine großen Karrieresprünge ab. Die Nachversicherungsgarantie dagegen erlaubt eine deutliche, ereignisgebundene Erhöhung – in der Regel im Umfang von 500 bis 1.500 Euro zusätzlicher Monatsrente je Ereignis. Beide Mechanismen können und sollten kombiniert werden.

Muss ich bei der Nachversicherung erneut Gesundheitsfragen beantworten?

Nein – das ist der zentrale Vorteil der Nachversicherungsgarantie. Sie dürfen die BU-Rente im vereinbarten Rahmen erhöhen, ohne dass der Versicherer Ihren aktuellen Gesundheitszustand prüft. Erforderlich ist lediglich ein Nachweis des auslösenden Ereignisses (z.B. Fachanwaltsurkunde, Handelsregistereintrag) sowie die Einhaltung der Antragsfrist.

Was passiert, wenn ich die Antragsfrist verpasse?

Das Recht auf Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung erlischt ersatzlos. Eine Erhöhung ist danach nur noch durch einen neuen Antrag mit vollständiger Risikoprüfung möglich – mit entsprechend höherem Alter und möglichen Ausschlüssen aufgrund zwischenzeitlicher Erkrankungen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Fristverlängerung; die Frist ist eine vertragliche, keine gesetzliche.

Wie hoch sollte die Nachversicherungsobergrenze beim Erstabschluss sein?

Das hängt von der erwarteten Einkommensentwicklung ab. Für Rechtsanwälte, die eine Selbstständigkeit anstreben, sollte die absolute Vertragsobergrenze mindestens 3.500 bis 4.500 Euro monatliche BU-Rente ermöglichen. Je enger die Obergrenze, desto eher wird sie durch wenige Ereignisse ausgeschöpft – und danach sind keine weiteren Erhöhungen ohne Gesundheitsprüfung möglich.

Kann ich die Nachversicherungsgarantie nachträglich in meine Police aufnehmen?

In der Regel nicht. Die Nachversicherungsgarantie ist eine Risikoübernahme des Versicherers; er wird sie nicht nachträglich ohne neue Gesundheitsprüfung einräumen. Wer eine bestehende Police ohne diese Option hat, sollte prüfen, ob ein Policenwechsel wirtschaftlich sinnvoll ist. Ein Wechsel ist jedoch nur dann ratsam, wenn der Gesundheitszustand dies erlaubt und die neue Police insgesamt besser ist.

Lohnt sich eine private BU zusätzlich zum Versorgungswerk für Rechtsanwälte?

In den meisten Fällen ja. Das anwaltliche Versorgungswerk leistet bei Berufsunfähigkeit eine Rente, deren Höhe von den eingezahlten Beiträgen und dem Eintrittszeitpunkt abhängt. In frühen Karrierejahren ist diese Anwartschaft gering. Zudem definieren Versorgungswerke Berufsunfähigkeit nach eigener Satzung – der Prüfmaßstab kann enger sein als bei einer privaten Police mit echter Berufsklausel. Eine vergleichende Analyse finden Sie auf der Seite Versorgungswerk vs. BU für Anwälte.

Was kostet eine Nachversicherung konkret?

Bei Ausübung der Nachversicherungsgarantie wird der Beitrag für die Erhöhung auf Basis des neuen Eintrittsalters berechnet – ohne Risikoaufschlag, weil keine Gesundheitsprüfung stattfindet. Wer mit 27 Jahren eine BU mit 1.500 Euro vereinbart und mit 33 Jahren auf 2.000 Euro erhöht, zahlt für den Erhöhungsbetrag den Tarif eines 33-Jährigen – deutlich günstiger als ein Neuabschluss mit 33 und voller Risikoprüfung.

Weiterführende Seiten im Anwälte-Cluster

Ihre Nachversicherungsoptionen prüfen lassen

Ob Ihre bestehende Police eine Nachversicherungsgarantie enthält, welche Karriereereignisse als Auslöser gelten, wie hoch Ihre aktuelle Versorgungslücke ist und ob eine Frist gerade läuft – das lässt sich in einem Gespräch klären. Ohne Produktempfehlung, ohne Verkaufsdruck.

Termin vereinbaren