Fachdossier · Arbeitskraft und Einkommen
Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer mit 26 abschließt, versichert das Einkommen eines Berufsanfängers. Die Nachversicherungsgarantie ist das Recht, die Rente später anzuheben, ohne den Gesundheitszustand erneut offenlegen zu müssen. Der Satz, den fast jeder Prospekt verwendet, sagt allerdings nichts darüber, ob der Versicherer bei der Erhöhung Beruf, Hobbys, Raucherstatus oder Auslandsaufenthalt neu bewertet. Genau daran unterscheiden sich die Verträge.
Grundlage: 27 Original-Bedingungswerke von 26 Gesellschaften, ausgewertet am 26. Juli 2026, davon 14 im vollständigen Klauselwortlaut · Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler in Aachen
Vollständiges Inhaltsverzeichnis
Grundlagen
Das entscheidende Merkmal
Voraussetzungen
Worum es geht
Ein Recht, das beim Abschluss nichts kostet und zehn Jahre später über die Hälfte der Rente entscheidet.
01 · Kurzantwort
Was die Nachversicherungsgarantie leistet
Die Nachversicherungsgarantie ist das vertraglich zugesicherte Recht, die versicherte Berufsunfähigkeitsrente später zu erhöhen, ohne den Gesundheitszustand erneut offenlegen zu müssen. Ausgelöst wird sie entweder durch ein im Vertrag aufgezähltes Ereignis — Heirat, Geburt, Studienabschluss, Einkommenssprung, Immobiliendarlehen — oder in einem festen Zeitfenster auch ganz ohne Anlass. Der Antrag muss in der Regel binnen zwölf Monaten nach dem Ereignis gestellt werden.
Wirtschaftlich ist sie die Antwort auf ein Zeitproblem: Der günstigste Zeitpunkt für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung liegt früh, der höchste Absicherungsbedarf aber spät.
Was entfällt
Die erneute Gesundheitsprüfung. Zwischenzeitliche Diagnosen und Behandlungen lösen keine neue medizinische Bewertung aus. Vertragliche Sperren, etwa bei laufender Krankschreibung, können davon unabhängig greifen.
Was bleibt
Die finanzielle Angemessenheitsprüfung. Sie besteht in jeder der 25 belegten Klauseln, meist als Quote von 60 oder 70 Prozent des Bruttoeinkommens.
Was strittig ist
Beruf, Hobbys, Raucherstatus und Auslandsaufenthalt. Fünf Gesellschaften verzichten hier ausdrücklich, fünf andere sprechen nur von der Gesundheit.
Ausgewertet wurden 27 Bedingungswerke von 26 Gesellschaften, Stand 26. Juli 2026. Jede Gesellschaft ist mit genau einer Zeile vertreten und trägt dort eine feste Kennung von Werk A bis Werk Z. Diese Kennungen sind über die ganze Seite stabil: Wo zweimal Werk B steht, ist zweimal dasselbe Bedingungswerk gemeint. Die Reihenfolge der Buchstaben sagt nichts über die Gesellschaft aus.
Bei einer Gesellschaft war das Klauselwerk zunächst nicht verfügbar. Die Verteilungszahlen beziehen sich deshalb auf 25 vollständig auswertbare Klauseln. Für 14 Werke liegt zusätzlich der vollständige Klauselwortlaut vor; sie sind in der Werkübersicht gekennzeichnet, und jede Angabe, die sich auf 14 Werke bezieht, stammt aus dieser Gruppe. Ein weiteres Werk außerhalb des Samples wurde ebenfalls im Volltext gelesen, aber nirgends mitgezählt, weil es in der Merkmalsauswertung fehlt. Die Bezugsgröße steht an jeder Tabelle und jedem Schaubild.
Ein Bedingungstext sagt nichts über die Annahme- und Leistungspraxis eines Versicherers. Maßgeblich ist die Fassung, die Ihrem konkreten Vertrag zugrunde liegt.
02 · Ausgangslage
Warum die Startrente selten reicht
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird typischerweise dann abgeschlossen, wenn Beitrag und Gesundheitszustand am günstigsten sind: im Studium, im Referendariat, in der Facharztweiterbildung, im Berufseinstieg. Das versicherte Einkommen entspricht dann dem eines Anfängers.
Was danach folgt, ist bei Akademikern regelmäßig ein Einkommenssprung: Approbation, Facharztanerkennung, Zulassung, Promotion, Wechsel aus der Befristung in die Dauerstelle, Niederlassung. Gleichzeitig entstehen Verpflichtungen, die vorher nicht da waren: Immobiliendarlehen, Familie, Praxisfinanzierung.
Ohne Nachversicherungsgarantie bliebe nur ein neuer Antrag mit vollständiger Gesundheitsprüfung. Nach fünf oder zehn Jahren Erwerbsleben ist die Akte selten so leer wie mit 25. Ein Bandscheibenvorfall, eine Psychotherapie oder eine Kniearthroskopie können dann Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung bedeuten.
Die Erhöhung kostet Geld, und zwar meist nach dem dann erreichten Alter. Der Vorteil ist nicht der Preis, sondern die Zusage, dass der Versicherer nicht mehr nach Diagnosen fragt. Wer diesen Punkt beim Abschluss übergeht, kauft eine Absicherung, die mit dem Einkommen nicht mitwachsen kann.
03 · Begriffsklärung
Drei verschiedene Dinge heißen „Nachversicherung“
Der Begriff ist im deutschen Versicherungs- und Sozialrecht dreifach belegt. Wer danach sucht, landet je nach Vorwissen bei einem völlig anderen Thema. Diese Seite behandelt ausschließlich das erste.
Nachversicherungsgarantie in der privaten BU
Vertragliches Recht, die versicherte BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Geregelt in den Allgemeinen Bedingungen des Versicherers oder in einem eigenen Klauselwerk.
Nachversicherung ausgeschiedener Beamter
Sozialversicherungsrechtlicher Vorgang nach § 8 SGB VI. Wer aus einem versicherungsfreien Dienstverhältnis ausscheidet, wird rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, sofern kein Versorgungsanspruch verbleibt und kein Aufschubtatbestand nach § 184 Abs. 2 SGB VI greift. Mit einer BU-Police hat das nichts zu tun.
Kindernachversicherung in der PKV
Recht, ein neugeborenes Kind ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung aufzunehmen, wenn Fristen und Vorversicherungszeiten eingehalten sind. Betrifft die Krankenversicherung, nicht die Arbeitskraftabsicherung.
Die Suchanfragen, die auf dieser Domain zum Stichwort Nachversicherung eingehen, verteilen sich tatsächlich auf alle drei Bedeutungen. Wer „Nachversicherung Referendariat“ oder „Nachversicherung Versorgungswerk“ sucht, meint fast immer den Beamtenfall nach § 8 SGB VI, nicht die BU-Klausel.
04 · Abgrenzung
Nachversicherung ist nicht Dynamik
Beide Instrumente lassen die Rente wachsen, aber auf entgegengesetzte Weise. Die Dynamik erhöht automatisch und regelmäßig um einen festen Prozentsatz; man muss ihr widersprechen, um sie zu stoppen. Die Nachversicherung erhöht nur auf ausdrücklichen Antrag, dafür in größeren Sprüngen und gekoppelt an einen konkreten Lebensanlass.
| Merkmal | Beitragsdynamik | Nachversicherungsgarantie |
|---|---|---|
| Auslöser | Zeitablauf, jedes Jahr automatisch | ein im Vertrag genanntes Ereignis oder ein festes Zeitfenster |
| Initiative | Versicherer erhöht, Kunde kann widersprechen | Kunde muss beantragen, sonst passiert nichts |
| Typische Schrittweite | meist drei bis fünf Prozent | bis zur Verdopplung der Rente je Anlass |
| Gesundheitsprüfung | entfällt | entfällt |
| Angemessenheitsprüfung | meist nicht | ja, in jeder geprüften Klausel |
| Verfällt bei Nichtnutzung | mehrfacher Widerspruch kann das Recht beenden | der einzelne Anlass verfällt nach Fristablauf |
Beide Instrumente schließen sich nicht aus. Sinnvoll ist die Kombination: Die Dynamik gleicht die Geldentwertung aus, die Nachversicherung fängt die Sprünge ab. Wie sich Dynamik, Endalter und Beitrag zueinander verhalten, ordnet die Seite BU-Angebote richtig verstehen ein.
Das entscheidende Merkmal
Nicht ob verzichtet wird, sondern worauf.
05 · Kernunterscheidung
Gesundheitsprüfung oder Risikoprüfung
Die Risikoprüfung eines Versicherers besteht aus mehreren Teilen. Der Gesundheitszustand ist nur einer davon. Daneben stehen der Beruf und seine Einstufung, gefährliche Hobbys, der Raucherstatus, Körpergröße und Gewicht, geplante Auslandsaufenthalte und die finanzielle Angemessenheit.
Wenn eine Klausel „ohne erneute Gesundheitsprüfung“ sagt, verzichtet sie dem Wortlaut nach nur auf einen dieser Teile. Sagt sie „ohne erneute Risikoprüfung“, ist der Verzicht weiter. Das klingt nach Wortklauberei, entscheidet aber den praktischen Fall: Wer nach Vertragsschluss mit dem Klettern angefangen hat, wieder raucht, ins Ausland gegangen ist oder den Beruf gewechselt hat, steht je nach Formulierung ganz unterschiedlich da.
Werk Y, Allgemeine Vertragsinformationen, Glossar „Risikoprüfung“Die Risikoprüfung wird zur individuellen Risikoeinstufung durchgeführt. Sie besteht aus der Gesundheitsprüfung und weiteren Fragen zur Einschätzung des Risikos der zu versichernden Person (z. B. Beruf, ausgeübte Sportarten, Hobbys und Rauchverhalten) sowie der finanziellen Angemessenheitsprüfung.
Diese Definition steht in Werk Y, also in demselben Bedingungswerk, das die Nachversicherung „ohne erneute Risikoprüfung, ausgenommen finanzielle Angemessenheitsprüfung“ zusagt. Der Verzichtsumfang ist damit mittelbar, aber belastbar bestimmt. Genau diese Stütze fehlt bei den Häusern, die den Begriff nicht definieren.
06 · Typologie
Fünf Spielarten des Verzichts
Ordnet man die 25 belegten Klauseln danach, wie genau sie den Verzicht beschreiben, ergeben sich fünf Gruppen. Die Einteilung ist eine Systematik nach dem Wortlaut, kein Ranking und keine Empfehlung.
Typ A: Der Verzicht wird aufgezählt
Fünf Gesellschaften benennen die Merkmale, auf die sie verzichten, einzeln. Damit ist der Streit darüber, was „Risikoprüfung“ umfasst, von vornherein erledigt.
Werk L, AVB Selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung, § 17 in Verbindung mit § 1 Abs. 16Sie haben während der Vertragslaufzeit verschiedene Möglichkeiten Ihre Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Dies bedeutet außerdem, dass wir auch keine erneuten Fragen zu Größe und Gewicht, zum Rauchverhalten, zu riskanten Hobbies oder zu Auslandsaufenthalten der versicherten Person stellen. […] Sollten sich Änderungen der genannten Punkte während der Vertragslaufzeit ergeben – z. B. wenn die versicherte Person vom Nichtraucher zum Raucher wird –, so müssen Sie diese nicht anzeigen.
Werk X, AVB Berufsunfähigkeitsversicherung, § 7Medizinische Risiken, Hobbys und Freizeitaktivitäten werden wir im Rahmen der Nachversicherung nicht überprüfen. Zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen oder aufgenommene Freizeitaktivitäten können somit nicht zu einer Beitragserhöhung führen. Wir prüfen lediglich, ob die Nachversicherung finanziell angemessen ist.
Das Wort lediglich
ist hier die eigentliche Zusage: Es macht die Aufzählung abschließend. Ein weiteres Werk, das im Verzichtstyp anders eingeordnet ist, verwendet dieselbe Begrenzungsformel, dort mit ausdrücklicher Beschränkung des Nachprüfungsrechts auf die Höhe: Nachprüfen können wir insoweit nur, in welcher Höhe bedingungsgemäß ein Ausbau nach § 3 möglich ist.
Typ D: Der Verzicht gilt nur der Gesundheit
Fünf Gesellschaften sprechen im Klauseltext ausschließlich von der Gesundheitsprüfung. Ein Haus formuliert sogar enger und verzichtet nur auf die medizinische
Risikoprüfung. Was mit Beruf, Hobbys oder Raucherstatus geschieht, ergibt sich dann nicht aus der Nachversicherungsklausel, sondern aus den allgemeinen Regeln zur Beitragsberechnung.
Typ E: Verzicht mit ausdrücklichem Gegenvorbehalt
Werk A, Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung, § 22 Abs. 1 und Abs. 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 9Sie können die Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Risikoprüfung zu einem zusätzlichen Beitrag bei folgenden Ereignissen […] erhöhen. […] Sofern für den bisherigen Vertrag die versicherte Person als Nichtraucher eingestuft ist, sind wir berechtigt, zu prüfen, ob die versicherte Person weiterhin Nichtraucher ist.
Das ist im geprüften Sample der einzige Fall, in dem eine Klausel den vollen Verzicht verspricht und im selben Absatz ein Nachprüfungsrecht zu einem Risikomerkmal ausdrücklich zurückbehält. Mittelbar gehört auch Werk P hierher, das den Verzicht im Rahmen unserer für den jeweiligen Beruf gültigen Annahmerichtlinien
zusagt und damit an nicht veröffentlichte interne Regeln koppelt.
Die Formulierung ohne erneute Gesundheitsprüfung
steht in nahezu jedem Werbetext und taugt deshalb nicht als Unterscheidungsmerkmal. Belastbar ist erst der Blick in den Bedingungstext und, falls vorhanden, in das Glossar desselben Werks. Wo beides schweigt, bleibt die Frage offen. Offen heißt dabei nicht automatisch: zu Ihren Lasten. Bleiben nach Auslegung des gesamten Vertragswerks mehrere vertretbare Deutungen, greift die Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB, und Zweifel gehen zulasten des Verwenders, also des Versicherers. Eine schweigende Klausel ist deshalb kein sicherer Nachteil. Sie ist aber ungeklärt, und geklärt wird sie erst im Erhöhungsfall — also genau dann, wenn man keine Auseinandersetzung führen möchte.
07 · Vergleichsprogramme
Warum ein Häkchen im Vergleich die Frage nicht beantwortet
Die gebräuchlichen Vergleichsprogramme führen ein Kriterium mit dem Namen Verzicht in der Nachversicherung auf eine Gesundheits- oder Risikoprüfung
. Der Name enthält beide Begriffe, verbunden durch ein Oder. Damit genügt eines von beiden für den grünen Haken.
Für 14 der ausgewerteten Bedingungswerke liegt der Klauselwortlaut im Volltext vor. Alle 14 erfüllen das Kriterium. Der Wortlaut dahinter ist fünfmal ein anderer.
| Was im Bedingungstext steht | Werke | Was daraus folgt |
|---|---|---|
| nur „ohne erneute Gesundheitsprüfung“ | 1 | Beruf, Hobbys, Rauchen und Auslandsaufenthalt sind nicht ausdrücklich einbezogen; ob sie neu bewertet werden dürfen, ergibt sich erst aus dem übrigen Vertragswerk |
| „ohne erneute Risikoprüfung“, pauschal | 6 | weiter gefasst, aber ohne Definition des Begriffs im selben Werk |
| „ohne erneute Risikoprüfung“ mit ausdrücklicher Ausnahme | 5 | die finanzielle Angemessenheit wird ausdrücklich ausgenommen, der Rest ist damit abschließend |
| Verzicht im Rahmen interner Annahmerichtlinien | 1 | der Umfang ergibt sich aus einem nicht veröffentlichten Dokument |
| Verweis auf ein eigenes Klauselwerk | 1 | aus der AVB allein nicht zu beantworten |
Grundlage sind die 14 Bedingungswerke, deren Klauselwortlaut vollständig vorliegt; sie sind in der Werkübersicht in Abschnitt 17 gekennzeichnet. Auswertung vom 26. Juli 2026.
Werk E, Besondere Bedingungen zu Erhöhungsoptionen, Ziffer 1.1Dabei führen wir lediglich eine finanzielle Angemessenheitsprüfung durch. Eine weitergehende Risikoprüfung findet nicht statt. Insbesondere ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.
Werk E beantwortet die Frage. Drei Sätze, jeder mit einer eigenen Funktion: Was geprüft wird, was nicht geprüft wird, und dass der bekannteste Teil der Prüfung ausdrücklich dazugehört. Ein Werk, das nur ohne erneute Risikoprüfung
sagt und den Begriff nirgends definiert, lässt dieselbe Frage offen — bekommt im Vergleich aber denselben Haken.
Der praktische Schluss ist nicht, dass Vergleichsprogramme unbrauchbar wären. Sie sortieren einen unübersichtlichen Markt vor, und das ist viel wert. Sie beantworten nur eine andere Frage als die, die im Erhöhungsfall gestellt wird. Die Spalte sagt, dass eine Regelung existiert. Was sie zusagt, steht im Bedingungstext.
Lassen Sie sich zu dem Kriterium den Bedingungstext zeigen, nicht das Symbol. Dann kommt es auf ein einziges Wort an.
Steht in der Nachversicherungsklausel ohne erneute Risikoprüfung, prüfen Sie, ob dasselbe Bedingungswerk den Begriff definiert. Tut es das, ist der Umfang mittelbar bestimmt. Steht dort ausdrücklich nur ohne erneute Gesundheitsprüfung, sind Beruf, Hobbys, Raucherstatus und Auslandsaufenthalt durch diesen Wortlaut nicht einbezogen. Eine Definition der Risikoprüfung an anderer Stelle erweitert diesen Verzicht dann nicht automatisch — sie betrifft einen Begriff, den die Klausel gar nicht verwendet.
Bleibt die Frage danach offen, ist sie nicht verloren: Verbleiben nach Auslegung des gesamten Vertragswerks mehrere ernsthaft vertretbare Deutungen, gehen Zweifel nach § 305c Abs. 2 BGB zulasten des Verwenders. Das setzt echte Mehrdeutigkeit voraus, nicht bloß eine Lücke. Geklärt wird die Frage so oder so erst im Erhöhungsfall.
08 · Berufsfrage
Wie der Beruf bei der Erhöhung behandelt wird
Für Akademiker ist das die praktisch wichtigste Achse. Wer als Assistenzarzt, Referendarin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter abschließt und später in eine anders eingestufte Tätigkeit wechselt, zahlt für den Erhöhungsteil je nach Klausel den alten oder den neuen Berufsbeitrag. Der Wechsel kann in beide Richtungen gehen: Der Oberarzt wird günstiger eingestuft als der Assistenzarzt im Schichtdienst, der niedergelassene Chirurg häufig teurer.
Werk H, AVB selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung, Ziffer 32Für die Erhöhung gelten der zum Erhöhungszeitpunkt ausgeübte Beruf und maßgebliche Tarif […]. Sollte die Versicherte Person zum Erhöhungszeitpunkt einen nicht versicherbaren Beruf ausüben, besteht kein Recht auf Nachversicherung.
Werk B, Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie, § 4 Abs. 2Zudem gilt für die Erhöhung der zum Zeitpunkt der Erhöhung ausgeübte Beruf. Alternativ berücksichtigen wir auf Ihren Wunsch den zu Vertragsbeginn ausgeübten Beruf. Sollte der ausgeübte Beruf zum Erhöhungstermin in den für das Neugeschäft gültigen Tarifen nicht mehr versicherbar sein, gilt für die Anschlussversicherung die Prämie der Risikogruppe für Berufe mit dem höchsten Berufsunfähigkeitsrisiko.
Werk H und Werk B markieren die Spannweite. Im ersten Fall verliert die versicherte Person das Recht vollständig, wenn ihr neuer Beruf nicht mehr gezeichnet wird. Im zweiten bleibt das Recht bestehen, es wird lediglich teurer. Werk B ist damit das einzige des Samples, das dem Kunden die Wahl lässt — und zugleich eines von dreien, das die Erhöhung in einen eigenen Vertrag legt. Wie das zusammenpasst, steht in Abschnitt 15. Wer einen Berufswechsel für möglich hält — und das gilt für fast jede akademische Laufbahn —, sollte diesen Absatz vor Vertragsschluss gelesen haben.
Was die Erhöhung auslöst
Anlasskataloge, Sonderrechte für Heilberufe und die Erhöhung ganz ohne Anlass.
09 · Anlasskatalog
Welche Ereignisse ein Erhöhungsrecht auslösen
Die Kataloge umfassen zwischen sieben und rund zwei Dutzend Positionen. Ein großer Kernbestand ist überall gleich; die Unterschiede liegen am Rand, und dort liegen auch die Fälle, die akademische Laufbahnen tatsächlich betreffen.
| Anlass | belegt bei | worauf zu achten ist |
|---|---|---|
| Heirat oder Lebenspartnerschaft | 25 von 25 | Kernbestand, überall vorhanden |
| Geburt oder Adoption eines Kindes | 25 von 25 | Kernbestand |
| Abschluss von Studium oder Ausbildung | 25 von 25 | häufig mit erhöhtem Sonderbetrag verknüpft |
| Berufseinstieg | 25 von 25 | oft der größte Einzelsprung, teils Verdopplung |
| Wegfall gesetzlicher oder berufsständischer Absicherung | 25 von 25 | relevant beim Wechsel aus dem Angestelltenverhältnis |
| Immobilienerwerb oder Darlehen | 25 von 25 | Mindestbetrag beachten: zwischen 25.000 und 100.000 Euro; fünf Häuser ohne Untergrenze |
| Einkommenssteigerung | 25 von 25 | meist ab 10 Prozent Bruttosprung; ein Haus ab 5 Prozent, zwei mit absoluten Beträgen |
| Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit | 24 von 25 | bei einem Haus nicht vorgesehen |
| Scheidung oder Aufhebung der Partnerschaft | 24 von 25 | bei einem Haus nicht vorgesehen |
| Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze | 24 von 25 | bei einem Haus nicht vorgesehen |
| Tod des Partners | 20 von 25 | fehlt bei fünf Häusern |
| Promotion ausdrücklich genannt | 9 von 25 | sonst nur mittelbar über „akademische Weiterqualifizierung“ |
| Zulassung zu einer Berufskammer | 8 von 25 | wichtig für Anwälte, Apotheker, Steuerberater |
| Praxis- oder Kanzleigründung | 7 von 25 | teils an ein Darlehen gekoppelt |
| Pflegebedürftigkeit des Partners | 5 von 25 | selten, aber im Ernstfall wertvoll |
| Verbeamtung | 4 von 25 | zwei Häuser regeln den Fall stattdessen über Tarifwechsel oder Vertragsübertragung |
| Versorgungsausgleich | 3 von 25 | meist im Zusammenhang mit der Scheidung |
| Erwerb einer Facharzt-Anerkennung | 2 von 25 | sonst nur mittelbar erfasst |
| Approbation | 1 von 25 | einziges Haus mit ausdrücklicher Nennung |
| Antritt einer Chefarztstelle | 1 von 25 | einziges Haus mit ausdrücklicher Nennung |
| Inflation oberhalb eines Schwellenwerts | 1 von 25 | gekoppelt an den Verbraucherpreisindex |
Auswertung vom 26. Juli 2026 aus 27 Bedingungswerken von 26 Gesellschaften; für eine Gesellschaft war das Klauselwerk öffentlich nicht auffindbar und ist deshalb nicht mitgezählt. Die Zuordnung gibt den Bedingungstext wieder, nicht die Annahmepraxis.
Fast alle Häuser führen den Immobilienerwerb als Anlass, aber die Schwelle reicht von 25.000 bis 100.000 Euro Darlehenssumme. Wer eine Eigentumswohnung größtenteils aus Eigenkapital finanziert, kann unter der Schwelle bleiben und den Anlass nicht auslösen. Umgekehrt zählen bei einigen Häusern auch Modernisierungsdarlehen ab 50.000 Euro.
10 · Heilberufe und freie Berufe
Wo es Sonderrechte gibt, und wo nur der Anschein davon
Zur Begriffsklarheit: Als Karrieregarantie werden auf dieser Seite nur Erhöhungsrechte bezeichnet, die an allgemeine Einkommenssteigerungen oder an den Erwerbsstatus anknüpfen. Berufsbezogene Ereignisse wie Approbation, Facharztanerkennung oder Kammerzulassung werden getrennt davon als besondere Nachversicherungsanlässe behandelt. Beides existiert, aber es ist nicht dasselbe.
Ein Befund vorweg, weil er häufig anders dargestellt wird: Eine als Karrieregarantie bezeichnete Zusage, die ausschließlich für Ärzte oder Juristen konzipiert wäre, findet sich in keinem der 25 geprüften Bedingungswerke. Die Karrieregarantien selbst knüpfen durchweg an den Erwerbsstatus an, also angestellt, selbstständig oder verbeamtet, und an prozentuale Einkommenssprünge. Berufsgruppenspezifisch sind dagegen sehr wohl einzelne Anlässe, einzelne Obergrenzen und in einem Fall ein eigener Klauselblock. Was es tatsächlich gibt, zeigen die vier Karten darunter. Der Unterschied ist kein Wortspiel: Wer eine „Karrieregarantie für Ärzte“ sucht, findet Bausteine, aber kein eigenständiges Produktmerkmal.
Nachversicherung speziell für Humanmediziner
Eine Gesellschaft führt einen eigenen Abschnitt für Human- und Zahnmediziner mit Approbation, Promotion, Habilitation, Professur und Facharztprüfung als Anlässen, dazu Praxisneugründung, Praxisübernahme und Beteiligung an einem medizinischen Versorgungszentrum. Obergrenze 5.000 Euro Monatsrente, allerdings nur, wenn beim Abschluss eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat.
Facharzt, Chefarzt, Niederlassung
Ein Haus führt den erstmaligen Erwerb einer Facharzt-Anerkennung, den erstmaligen Antritt einer Chefarztstelle und die Niederlassung als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut als jeweils eigene Anlässe. Das ist der ausdifferenzierteste Katalog für Heilberufe im Sample.
Höherer Deckel für verkammerte Berufe
Eine Gesellschaft hebt die Gesamtobergrenze von 6.000 auf 7.500 Euro Monatsrente an, wenn die versicherte Person Ärztin, Zahnarzt, Tierärztin, Apotheker, Anwältin, Notar, Steuerberaterin oder Wirtschaftsprüfer ist. Die einzige berufsgruppenabhängige Obergrenze des Samples.
Junge Akademiker ohne Begrenzung
Ein Haus hebt die Erhöhungsgrenzen vollständig auf, wenn die Startrente mindestens 6.000 Euro im Jahr beträgt, die versicherte Person das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und ein anerkanntes Studium, ein duales Studium oder die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater abgeschlossen wurde.
Werk X, AVB Berufsunfähigkeitsversicherung, § 7 Abs. 1 a)Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit in einem der folgenden freien Berufe: Arzt, Apotheker, Architekt, Beratender Ingenieur, Notar, Patentanwalt, Psychotherapeut, Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Voraussetzung ist, dass eine Mitgliedschaft in der jeweils zuständigen Kammer besteht.
In keinem der 25 Werke ist der Ingenieurberuf eine eigene Gruppe mit Sonderrechten. Die einzige Nennung ist der Beratende Ingenieur
in der oben zitierten Liste der freien Berufe, und dort auch nur als Anlass für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Für angestellte Ingenieure zählen die allgemeinen Anlässe, vor allem der Einkommenssprung ab zehn Prozent.
11 · Ohne Anlass
Die Erhöhung, für die kein Ereignis nötig ist
Neben dem Ereigniskatalog räumen fast alle Häuser eine anlassunabhängige Erhöhung ein. Sie ist meist auf die ersten fünf Versicherungsjahre begrenzt und einmalig. Einige Gesellschaften öffnen zusätzliche Fenster: zu Beginn des elften Versicherungsjahres, zum zehnten und fünfzehnten Jahrestag, an jedem fünften Versicherungsstichtag oder sogar alle drei Jahre bis zur Altersgrenze.
Zwei Häuser des Samples kennen überhaupt keine anlassunabhängige Erhöhung. Dort zählt ausschließlich der Ereigniskatalog.
Wichtig ist die abweichende Altersgrenze: Für die freie Erhöhung liegt sie häufig niedriger als für die ereignisabhängige. Zwei Häuser setzen sie auf 35 Jahre, eines auf 45. Wer mit 38 ohne konkreten Anlass aufstocken will, kann diese Tür bereits verschlossen finden, obwohl die ereignisabhängige Garantie noch zwölf Jahre läuft.
Gerade weil sie ohne Anlass funktioniert, knüpfen mehrere Häuser zusätzliche Bedingungen daran: eine Wartezeit von sechs Monaten oder drei Jahren, eine Sperre bei mehr als 14 zusammenhängenden Tagen Arbeitsunfähigkeit im Vorjahr, oder den Ausschluss bei nur vereinfachter Gesundheitsprüfung im Ursprungsvertrag. Ob diese Zusatzbedingungen auch die ereignisabhängige Nachversicherung erfassen, regeln die Werke unterschiedlich: Mehrere beziehen sie ausdrücklich nur auf die freie Erhöhung, andere formulieren sie als Voraussetzung des Erhöhungsrechts insgesamt. Dieser Satz entscheidet, ob nur ein Fenster oder die ganze Garantie betroffen ist.
Fristen, Alter, Beträge
Vier Zahlen entscheiden, ob das Recht im Ernstfall noch besteht.
12 · Fristen
Zwölf Monate sind die Regel, sechs die Ausnahme
Nach dem auslösenden Ereignis läuft eine Ausschlussfrist. Wird sie versäumt, ist dieser Anlass verbraucht. Der nächste muss abgewartet werden, und ob einer kommt, weiß niemand. Zwölf Monate gelten bei 21 der 25 auswertbaren Klauseln und sind damit der verbreitete Standard, aber keine ausnahmslose Regel. Vier Gesellschaften geben nur sechs Monate. Eine fünfte, die zu den 21 zählt, verkürzt die Frist ausschließlich für ihre Karrieregarantie auf sechs Monate. Eine Drei-Monats-Frist kommt in keinem geprüften Werk vor.
Altersgrenzen
Die ereignisabhängige Nachversicherung endet bei den meisten Häusern mit dem 50. Lebensjahr. Drei Gesellschaften rechnen bis 51, eine bis 48, zwei nur bis 45. Zwei Häuser federn die Grenze zeitlich ab: Sie gilt dort nicht, wenn der Vertrag noch keine fünf beziehungsweise zehn Jahre läuft. Wer mit 48 abschließt, behält das Recht dann bis 53 oder 58.
Für die anlassunabhängige Erhöhung liegt die Grenze häufig darunter, teils bei 35 oder 40 Jahren.
Höchstbeträge
Drei Grenzen greifen ineinander und müssen getrennt gelesen werden: der Höchstbetrag je einzelnem Anlass, die Summe aller Erhöhungen und die absolute Obergrenze der versicherten Rente. Diese drei Größen sind nicht dasselbe, und genau darin liegt die Hürde beim Vergleich: Ein Werk nennt 36.000 Euro Jahresrente als absoluten Deckel, ein anderes 600 Euro Monatsrente als Summe aller Erhöhungen. Beide Zahlen stehen in derselben Spalte eines Vergleichs, meinen aber Verschiedenes.
Deshalb bildet dieses Dossier keine gemeinsame Spannweite der Obergrenzen. Die Auswertung hat die drei Grenzarten nicht durchgängig getrennt erfasst; wo das Bedingungswerk ausdrücklich von der Summe aller Erhöhungen spricht, ist das in der Werkübersicht gekennzeichnet. Eine Gesellschaft verzichtet ausdrücklich auf jede absolute Obergrenze und begrenzt allein über die Angemessenheit. Am unteren Ende steht ein Werk mit 300 Euro Monatsrente je Nachversicherung und 600 Euro insgesamt, allerdings in einer Fassung von 2017, deren Aktualität nicht belegt ist.
Praktisch wichtiger als der absolute Deckel ist die Summenkappung. Mehrere Häuser begrenzen alle Nachversicherungen zusammen auf 100 oder 200 Prozent der Startrente. Wer klein anfängt, bleibt dann auch nach allen Erhöhungen klein.
Startrente 1.200 Euro im Monat, Summenkappung auf 100 Prozent der Startrente: Nach Ausschöpfung aller Anlässe endet die Absicherung bei 2.400 Euro. Für eine Fachärztin mit späterem Praxiseinkommen ist das zu wenig, obwohl formal jede Nachversicherung genutzt wurde. Bei der Startrente zählt deshalb neben dem heutigen Budget auch die Kappungsregel des Zielvertrags. Konstruiertes Beispiel.
13 · Angemessenheit
Die eine Prüfung, die immer bleibt
Keine der 25 Klauseln verzichtet auf die finanzielle Angemessenheitsprüfung. Sie ist der Grund, warum eine Nachversicherung auch bei tadelloser Gesundheit scheitern kann: Wenn das Einkommen die gewünschte Rente nicht trägt, wird gekürzt oder abgelehnt.
Die verbreiteten Faustformeln — rund 60 bis 70 Prozent des Bruttoeinkommens oder rund 80 Prozent des Nettoeinkommens — treffen die Bedingungslage nur teilweise. Belegt sind vier verschiedene Konstruktionen, die sich ohne Umrechnung nicht vergleichen lassen.
| Konstruktion | Belegte Ausprägungen | Bedeutung |
|---|---|---|
| Einstufige Bruttoquote | 60 Prozent bei elf Häusern, 70 Prozent bei drei | einfach zu prüfen, aber bei hohen Einkommen schnell begrenzend |
| Gestaffelte Bruttoquote | etwa 70 Prozent bis zu einer Einkommensschwelle, darunterliegende Quote darüber; Schwellen zwischen 48.000 und 120.000 Euro | bei fünf Häusern; für Gutverdiener die entscheidende Regel |
| Nettoquote | 80 Prozent netto bei einem Haus, 85 Prozent netto bis 50.000 Euro bei einem weiteren | klingt großzügiger als eine 60-Prozent-Bruttoquote und ist es je nach Steuerlast auch, aber nicht automatisch |
| Sonderquote für Beamte | 25 bis 30 Prozent, bei einem Haus ein absoluter Betrag | trägt der Dienstunfähigkeitsversorgung Rechnung |
Die vier Konstruktionen schließen sich nicht aus: Die Sonderquote für Beamte tritt neben eine der übrigen, und einzelne Werke kombinieren einstufige und gestaffelte Regeln. Die Nennungen summieren sich deshalb auf mehr als die 25 auswertbaren Klauseln. Fünf Gesellschaften nennen überhaupt keine Quote, sondern verweisen auf nicht veröffentlichte Annahme- oder Überversicherungsrichtlinien; dort lässt sich die Grenze aus dem Vertrag allein nicht bestimmen. Quote, Einkommensbegriff, Staffelung und die Anrechnung anderer Versorgungen sind jeweils getrennt zu prüfen.
Geprüft wird die Summe vergleichbarer Absicherungen, nicht die eigene Rente allein. Ein Haus stellt ausdrücklich klar, dass Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht dazugehören, ein anderes, dass Leistungen berufsständischer Versorgungswerke nicht angerechnet werden. Wer eine bestehende BU bei einem zweiten Versicherer hat, muss sie in aller Regel angeben. Wie sich zwei Verträge sinnvoll zueinander verhalten, behandelt die Seite BU auf zwei Versicherer aufteilen.
Wenn die Garantie ins Leere läuft
Sperren, die Frage nach den Bedingungen der Erhöhung und was mit Zuschlägen geschieht.
14 · Sperren
Sechs Konstellationen, in denen das Recht entfällt, ruht oder eingeschränkt ist
Die Nachversicherungsgarantie ist kein unbedingtes Recht. Sie steht unter Vorbehalten, die im Ernstfall vor der Frist greifen. Und der Ernstfall ist genau der Moment, in dem man sie brauchen würde. Nicht jeder Vorbehalt beendet das Recht: Manche sperren nur die anlassunabhängige Erhöhung, andere lassen es ruhen, solange ein Zustand andauert.
Leistungsantrag gestellt oder Leistung läuft
Wer Berufsunfähigkeitsleistungen beantragt hat, kann nicht mehr nachversichern. Ein Haus formuliert besonders präzise und sperrt bereits den anhängigen, noch nicht beschiedenen
Antrag. Ein anderes lässt die Erhöhung rückwirkend unwirksam werden, wenn später rückwirkend anerkannt wird.
Anträge bei fremden Versicherern und Trägern
Mehrere Häuser erfassen auch Anträge bei anderen privaten Versicherern oder bei einem Sozialversicherungsträger. Ein Haus nennt zusätzlich die Schwerbehinderung und den Antrag auf deren Anerkennung. Ein weiteres stellt auf war oder ist
berufs- oder arbeitsunfähig ab und blickt damit zeitlich am weitesten zurück.
Laufende Krankschreibung
Ein Haus verlangt ausdrücklich, dass zum Erhöhungszeitpunkt keine Krankschreibung vorliegt. Drei weitere sperren die freie Erhöhung, wenn die versicherte Person im Vorjahr länger als 14 zusammenhängende Tage arbeitsunfähig war. Eine unkomplizierte Operation zur falschen Zeit kann damit ein Erhöhungsfenster kosten.
Arbeitsunfähigkeitsleistungen über längere Zeit
Ein Haus lässt das Recht erlöschen, sobald insgesamt mindestens 18 Monate Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erbracht wurden, und lässt es ruhen, solange Arbeitsunfähigkeit besteht. Dasselbe Haus begrenzt die Zahl der Erhöhungen zusätzlich auf drei, der einzige zahlenmäßige Deckel im geprüften Sample.
Aus einer Nachversicherung folgt keine neue
Drei Häuser schließen aus, dass ein Vertragsteil, der selbst durch Nachversicherung, Erhöhungsoption oder vereinfachte Gesundheitsprüfung entstanden ist, erneut ein Nachversicherungsrecht auslöst. Die Garantie verbraucht sich also, statt sich zu vervielfältigen.
Kein Verzicht ohne volle Erstprüfung
Elf Werke machen das Erhöhungsrecht davon abhängig, dass der Ursprungsvertrag nach voller Risikoprüfung zustande kam. Die Reichweite ist unterschiedlich: Bei mindestens drei Werken trifft die Einschränkung ausdrücklich nur die anlassunabhängige Erhöhung, die ereignisabhängige bleibt bestehen. Ein Werk schließt das Nachversicherungsrecht für solche Verträge dagegen insgesamt aus. Wer über eine Gruppenlösung, eine Dienstobliegenheitserklärung oder eine vereinfachte Annahme eingestiegen ist, muss den eigenen Wortlaut lesen.
Bei zwei Gesellschaften ist die Nachversicherungsgarantie als gesondert zu vereinbarender Baustein ausgestaltet. Eine formuliert das im Bedingungswerk unmissverständlich: Ob in Ihrem Vertrag die Nachversicherungsgarantie eingeschlossen ist, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Bei zwei weiteren Häusern gilt das für den Karriere-Baustein. Der Blick in die Police ersetzt hier den Blick in die Bedingungen nicht, er kommt hinzu.
15 · Erhöhungsbedingungen
Zu welchen Bedingungen wird eigentlich nachversichert?
Diese Frage wird selten gestellt, weil die Antwort selbstverständlich scheint: Man erhöht seinen Vertrag, also gilt sein Vertrag. In einem Teil der Bedingungswerke stimmt das nicht.
Von den 14 Werken, deren Wortlaut im Volltext vorliegt, führen fünf die Erhöhung nicht auf die ursprünglich vereinbarten Bedingungen. Drei davon konstruieren sie ausdrücklich als eigenen, rechtlich selbstständigen Vertrag.
Die neun Werke der Gegengruppe regeln ausdrücklich, dass der bestehende Vertrag gilt. Diese Unterscheidung ist gewollt: Gezählt wird nur, was im Bedingungstext steht. Ein Werk, das zu der Frage schweigt, würde hier nicht als Zusage erscheinen, auch wenn das Ergebnis praktisch dasselbe wäre.
Die klarste Formulierung der dritten Gruppe
Werk B, Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie, § 6 Abs. 1Wie erfolgt die Erhöhung im Rahmen der Nachversicherungsgarantie? Die Erhöhung erfolgt durch den Abschluss eines eigenständigen Vertrags. Diesen Vertrag nennen wir Erhöhungsvertrag. Für diesen gelten die dann gültigen Tarife mit den dann gültigen Rechnungsgrundlagen.
Werk E, Besondere Bedingungen zu Erhöhungsoptionen, Ziffer 1.4Die Erhöhung erfolgt nach den von uns zum Erhöhungszeitpunkt angebotenen Tarifen, Versicherungsbedingungen und Annahmerichtlinien und wird als rechtlich selbstständiger Versicherungsvertrag mit gesonderten Beiträgen und Versicherungsleistungen abgeschlossen.
Werk B ist dasselbe Werk, das in Abschnitt 08 als einziges ein Wahlrecht bei der Berufseinstufung einräumt. Ein Vorteil und eine Einschränkung im selben Bedingungswerk, ein Grund mehr, Klauseln nicht einzeln zu bewerten. Beide Sätze sind sachlich korrekt und nicht versteckt. Sie stehen nur an einer Stelle, an der beim Angebotsvergleich niemand nachsieht, weil die Frage nach dem Ob der Nachversicherung längst mit Ja beantwortet ist.
Praktisch bedeutet ein Erhöhungsvertrag: Der neue Teil folgt dem Bedingungswerk, das der Versicherer im Erhöhungsjahr verkauft. Verweisungsregelung, Prognosezeitraum, Arbeitsunfähigkeitsklausel, Infektionsklausel, Meldefristen: alles kann dort anders geregelt sein als in Ihrer Police. Besser oder schlechter, das lässt sich heute nicht wissen. Sicher ist nur, dass es zwei Regelwerke werden statt einem.
Wie die Gegenseite formuliert
Werk Y, Allgemeine Vertragsinformationen, Kapitel II Abschnitt H Ziffer 2.2Die Nachversicherung erfolgt in dem bestehenden Versicherungsvertrag. Ihr werden der gleiche Tarif mit den für ihn gültigen Tarifbestimmungen, den Rechnungsgrundlagen und den zugehörigen Allgemeinen, Besonderen oder Ergänzenden Bedingungen und alle sonstigen geltenden Vereinbarungen zugrunde gelegt.
Ein Satz, fünf Aufzählungsglieder, keine Auslegungsfrage. Wer wissen will, wie ein guter Bedingungstext an dieser Stelle aussieht, hat hier den Maßstab. Werk Y liefert übrigens auch die Definition der Risikoprüfung aus Abschnitt 05: dasselbe Werk, das den Umfang des Verzichts definiert, definiert auch die Grundlage der Erhöhung.
Die Bauart ist kein Ausschlusskriterium. Ein Erhöhungsvertrag zu den dann gültigen Bedingungen ist immer noch deutlich mehr wert als gar kein Erhöhungsrecht. Wer allerdings gezielt einen Tarif wählt, weil eine bestimmte Klausel darin besonders günstig formuliert ist, sollte wissen, ob diese Klausel den späteren Erhöhungsteil überhaupt erreicht. Bei fünf von 14 Werken ist das nicht gesichert, bei drei davon erreicht sie ihn nachweislich nicht.
16 · Zuschläge und Ausschlüsse
Was mit Risikozuschlägen und Ausschlüssen geschieht
Wer den Vertrag mit einem Beitragszuschlag oder einer Ausschlussklausel abgeschlossen hat, etwa wegen eines Bandscheibenvorfalls, einer behandelten Depression oder eines Sportrisikos, stellt beim Erhöhen zwei Fragen: Darf ich überhaupt? Und gilt die Einschränkung dann auch für den neuen Teil?
Auf die erste Frage antworten die meisten Bedingungen nicht ausdrücklich. Aus diesem Schweigen folgt jedenfalls kein ausdrücklicher Ausschluss des Erhöhungsrechts. Auf die zweite antworten fünf der 14 Volltextwerke ausdrücklich, und zwar gleichlautend.
Die Einschränkung wird fortgeschrieben
Ausschlüsse, Zuschläge und besondere Vereinbarungen des Ursprungsvertrags gelten ausdrücklich auch für den erhöhten Teil. Ein Werk formuliert das als Recht des Versicherers: Bisher angesetzte Beitragszuschläge können wir entsprechend erheben.
Eine Zugangsgrenze in Prozent
Werk B gewährt die Nachversicherung ausdrücklich auch bei Verträgen mit Ausschlüssen und Risikozuschlägen — aber nur bis 50 Prozent Zuschlag. Die einzige belegte zahlenmäßige Hürde dieser Art im geprüften Sample.
Keine ausdrückliche Regelung
Die übrigen Werke schweigen zu dieser Frage. Ein ausdrücklicher Ausschluss des Erhöhungsrechts liegt darin nicht. Ob und wie bestehende Zuschläge und Ausschlüsse auf den erhöhten Teil übertragen werden, ergibt sich dann aus dem übrigen Vertragswerk und der Vertragskonstruktion, nicht aus der Nachversicherungsklausel.
Ein fortgeschriebener Zuschlag klingt nach Nachteil, ist aber die logische Kehrseite der Zusage: Der Versicherer prüft den Gesundheitszustand nicht neu und hält dafür an der Einstufung fest, die er einmal vorgenommen hat. Die Alternative wäre, den Zuschlag neu zu bemessen, und das setzte eine erneute Prüfung voraus. Ein Werk, das die Fortschreibung ausdrücklich regelt, ist deshalb nicht schlechter als eines, das schweigt, es ist nur eindeutig. Ungeregelt bleibt in den meisten Werken der umgekehrte Fall: Ob ein Ausschluss, der medizinisch längst überholt ist, auf Antrag wegfallen kann. Diese Frage löst die Nachversicherungsklausel nicht.
17 · Marktübersicht
Wie weit die Bedingungswerke auseinanderliegen
Die folgende Verteilung fasst zusammen, was in den ausgewerteten Klauseln steht. Sie nennt bewusst keine Gesellschaften: Dieses Dossier erklärt Klauseltypen und bewertet keine Tarife, und eine einzelne Klausel taugt weder zum Ranking noch zur Empfehlung. Werk, Fassung und Fundstelle sind zu jeder Zeile dokumentiert.
Wichtiger als jede einzelne Zahl ist die Streuung. Verbreitete Standards gibt es durchaus: Die Zwölfmonatsfrist etwa gilt bei 21 von 25 Klauseln. Aber bei keinem der fünf Merkmale gilt eine Regel ausnahmslos, und die Ausnahmen liegen nicht dort, wo man sie erwartet.
| Merkmal | Ausprägung im Bedingungstext | Werke |
|---|---|---|
| Wie der Verzicht formuliert ist | Typ A · die Merkmale werden einzeln aufgezählt | 5 |
| Typ B · pauschal, aber mit Glossardefinition im selben Werk | 4 | |
| Typ C · pauschal, ohne jede Erläuterung | 9 | |
| Typ D · ausdrücklich nur die Gesundheitsprüfung | 5 | |
| Typ E · Verzicht mit ausdrücklichem Gegenvorbehalt | 2 | |
| Wie der Beruf behandelt wird | Einstufung des Ursprungsvertrags bleibt eingefroren | 10 |
| kein ausdrücklicher Vorbehalt in der Klausel | 9 | |
| Beruf wird zum Erhöhungszeitpunkt neu bewertet | 4 | |
| Wahlrecht zwischen ursprünglichem und aktuellem Beruf | 1 | |
| an nicht veröffentlichte Annahmerichtlinien gekoppelt | 1 | |
| Frist nach dem Ereignis | zwölf Monate | 21 |
| sechs Monate | 4 | |
| Altersgrenze, ereignisabhängig | bis 51 | 3 |
| bis 50 | 19 | |
| bis 48 | 1 | |
| bis 45 | 2 | |
| Form der Obergrenze · kein Betragsvergleich, siehe Hinweis | als Jahresbetrag beziffert | 16 |
| als Monatsbetrag beziffert | 7 | |
| keine absolute Grenze, nur Angemessenheit | 1 | |
| nur im Versicherungsschein, nicht im Bedingungswerk | 1 |
Grundlage: 27 Original-Bedingungswerke von 26 Gesellschaften, ausgewertet am 26. Juli 2026. 25 Klauseln waren vollständig auswertbar. Für eine Gesellschaft war das Klauselwerk zunächst nicht auffindbar; sein Wortlaut liegt inzwischen vor und ist in den Abschnitten zum Verzichtsumfang und zu den Erhöhungsbedingungen berücksichtigt, aber nicht in diese Verteilung eingerechnet, weil Frist und Obergrenze dort weiterhin nicht belegt sind. „Altersgrenze“ meint die ereignisabhängige Nachversicherung; für die anlassunabhängige liegt sie häufig deutlich niedriger. Die Altersangaben sind auf ganze Jahre normiert; ob ein Werk auf die Vollendung des Lebensjahres, auf den Versicherungsjahrestag oder auf das rechnungsmäßige Alter abstellt, kann praktisch bis zu ein Jahr ausmachen und ist im Einzelfall nachzulesen. Zur Obergrenze: Die Werke beziehen ihre Beträge auf unterschiedliche Größen — je Anlass, Summe aller Erhöhungen oder absolute Gesamtrente. Diese Auswertung hat die drei Arten nicht durchgängig getrennt erfasst. Die Zeilen zählen deshalb nur, in welcher Form ein Betrag genannt ist, nicht wie hoch er im Vergleich liegt. Ein Betragsvergleich zwischen den Werken ist auf dieser Grundlage nicht möglich.
Die Werkübersicht
Dieselben Daten je Werk statt zusammengefasst. Jede Zeile ist ein Bedingungswerk, die Kennung bleibt auf der ganzen Seite gleich. Wer wissen will, worauf sich ein Zitat weiter oben bezieht, findet die Zeile hier wieder.
| Werk | Verzicht | Beruf | Frist | Alter | Obergrenze | Volltext |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Werk A | Typ E | urspr. Annahmebed. | 6 Mon. | 51 | 1.000 €/Mon. Summe | – |
| Werk B | Typ A | Wahlrecht | 12 Mon. | 50 | 36.000 €/J | ja |
| Werk C | Typ D | neu bewertet | 12 Mon. | 50 | 42.000 €/J | – |
| Werk D | Typ D | neu eingruppiert | 12 Mon. | 50 | 3.000 €/Mon. | – |
| Werk E | Typ A | neu bewertet | nicht belegt | 50 | nicht belegt | ja |
| Werk F | Typ B | kein Vorbehalt | 12 Mon. | 50 | 36.000 €/J | – |
| Werk G | Typ C | eingefroren | 6 Mon. | 50 | 30.000 €/J | ja |
| Werk H | Typ D | neu bewertet | 12 Mon. | 50 | 2.500 bis 4.000 €/Mon. | ja |
| Werk I | Typ C | kein Vorbehalt | 12 Mon. | 50 | 36.000 €/J | – |
| Werk J | Typ C | eingefroren | 12 Mon. | 50 | 42.000 €/J | – |
| Werk K | Typ D | eingefroren | 6 Mon. | 45 | 30.000 €/J, max. 3 Erhöhungen | – |
| Werk L | Typ A | eingefroren | 12 Mon. | 50 | 3.000 €/Mon. | – |
| Werk M | Typ C | kein Vorbehalt | 12 Mon. | 50 | 18.000 €/J Summe | ja |
| Werk N | Typ D | neu bewertet | 6 Mon. | 45 | 600 €/Mon. Summe | – |
| Werk O | Typ C | kein Vorbehalt | 12 Mon. | 50 | keine absolute Grenze | – |
| Werk P | Typ E mittelbar | Annahmerichtlinien | 12 Mon. | 50 | 36.000 €/J | ja |
| Werk Q | Typ C | eingefroren | 12 Mon. | 50 | 48.000 €/J | ja |
| Werk R | Typ B | kein Vorbehalt | 12 Mon. | 51 | 36.000 €/J | – |
| Werk S | Typ C | eingefroren | 12 Mon. | 50 | 48.000 €/J | ja |
| Werk T | Typ C | kein Vorbehalt | 12 Mon. | 51 | 4.000 €/Mon. | ja |
| Werk U | Typ A | eingefroren | 12 Mon. | 48 | 30.000 €/J | ja |
| Werk V | Typ C | kein Vorbehalt | 12 Mon. | 50 | 10.000 €/Mon. | ja |
| Werk W | Typ A | eingefroren | 12 Mon. | 50 | 36.000 €/J | – |
| Werk X | Typ A | eingefroren | 12 Mon. | 50 | laut Versicherungsschein | ja |
| Werk Y | Typ B | kein Vorbehalt | 12 Mon. | 50 | 90.000 €/J | ja |
| Werk Z | Typ B | eingefroren | 12 Mon. | 50 | 36.000 €/J | ja |
Die Buchstaben sind ohne inhaltliche Ordnung vergeben und lassen keinen Rückschluss auf die Gesellschaft zu. „Verzicht“ verweist auf die Typologie in Abschnitt 06, „Beruf“ auf Abschnitt 08. „Alter“ ist die Grenze der ereignisabhängigen Nachversicherung. „Volltext“ kennzeichnet die 14 Werke, aus denen die wörtlichen Zitate und alle Angaben mit der Bezugsgröße 14 stammen. Bei Werk E war das Klauselwerk zunächst nicht auffindbar; Frist und Obergrenze sind dort weiterhin unbelegt, weshalb dieses Werk in den Verteilungszahlen oben nicht mitgezählt ist. Werk, Fassung und Fundstelle sind zu jeder Zeile dokumentiert.
Sechs Gesellschaften regeln die Nachversicherung in einem eigenen Bedingungswerk neben den Allgemeinen Bedingungen, bei einer siebten verweist die AVB auf ein separates Werk. Wer nur die AVB anfordert, hat die Klausel dann nicht in der Hand. Bei der Vertragsprüfung gehört deshalb die Frage dazu, ob neben der AVB noch Besondere Bedingungen gelten, und wie deren Formularnummer lautet.
Ein Werk des Samples regelt die Nachversicherung vollständig, ohne das Wort ein einziges Mal zu verwenden. Ein weiteres nennt die anlassunabhängige Erhöhung Ausbaugarantie
und führt sie im selben Paragrafen wie die ereignisabhängige. Ein Negativtreffer bei der Stichwortsuche bedeutet also nicht, dass Ihr Vertrag kein Erhöhungsrecht kennt. Suchen Sie zusätzlich nach erhöhen, Erhöhungsoption, Ausbau und Option.
Anwenden und entscheiden
Vier Fälle, sechs Irrtümer und zehn Fragen an Ihren Vertrag.
18 · Fallbeispiele
Vier konstruierte Fälle
Die folgenden Sachverhalte sind konstruiert. Sie beruhen nicht auf dokumentierten Einzelfällen, sondern zeigen, wie sich die beschriebenen Klauselmerkmale auswirken.
- Fall 1 · Sachverhalt
- Eine Assistenzärztin schließt mit 27 eine BU über 1.500 Euro Monatsrente ab. Sechs Jahre später erwirbt sie die Facharztanerkennung und lässt sich nieder. Das Einkommen verdreifacht sich, die Berufseinstufung ändert sich vom Klinikdienst zur niedergelassenen Chirurgin.
- Entscheidende Frage
- Welche Berufseinstufung gilt für den Erhöhungsteil?
- Mögliches Ergebnis
- Bei zehn Häusern bleibt die Ursprungseinstufung, die für eine niedergelassene Chirurgin in aller Regel die günstigere ist. Bei vier Häusern gilt der aktuelle Beruf, was den Erhöhungsbeitrag spürbar verteuern kann. Bei einem Haus dürfte sie wählen. Nur zwei Häuser führen die Facharztanerkennung überhaupt als eigenen Anlass; bei den übrigen muss sie den Einkommenssprung oder die Niederlassung als Anlass nutzen.
- Grenze der Aussage
- Ob eine Berufseinstufung tatsächlich teurer wird, hängt vom Tarifwerk ab und lässt sich nicht aus den Bedingungen ablesen.
- Fall 2 · Sachverhalt
- Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter, 31, wechselt nach der Promotion von der halben befristeten Stelle auf eine volle Dauerstelle. Das Bruttogehalt steigt um mehr als die Hälfte. Er denkt im Trubel des Wechsels nicht an die Versicherung und meldet sich 14 Monate später.
- Entscheidende Frage
- Ist der Anlass noch nutzbar?
- Mögliches Ergebnis
- Ist der Einkommenssprung der maßgebliche Anlass und liegt dessen vertraglicher Stichtag mehr als zwölf Monate zurück, ist dieses Erhöhungsrecht regelmäßig verfallen; bei vier Werken schon nach sechs Monaten. Nutzbar bleibt eine anlassunabhängige Erhöhung, sofern sein Vertrag eine vorsieht, das Zeitfenster noch offen ist und er die Altersgrenze dafür nicht überschritten hat. Andernfalls bleibt nur ein neuer Antrag mit voller Gesundheitsprüfung.
- Grenze der Aussage
- Ob die Promotion oder der Einkommenssprung der maßgebliche Anlass ist und welcher Stichtag gilt, entscheidet der jeweilige Katalog.
- Fall 3 · Sachverhalt
- Ein Ingenieur, 34, will nach dem Kauf einer Eigentumswohnung erhöhen. Das Darlehen beträgt 60.000 Euro, weil viel Eigenkapital eingesetzt wurde. Zwischenzeitlich hatte er einen Bandscheibenvorfall mit sechs Wochen Krankschreibung, inzwischen beschwerdefrei.
- Entscheidende Frage
- Reicht die Darlehenssumme, und schadet die Vorgeschichte?
- Mögliches Ergebnis
- Die Diagnose schadet nicht, genau dafür ist die Garantie da. Die Darlehenssumme liegt über den verbreiteten Schwellen von 50.000 Euro, aber unter der 100.000-Euro-Schwelle einiger Häuser. Ob der Anlass trägt, entscheidet die konkrete Untergrenze seines Vertrags. Achtung bei der freien Erhöhung: Die sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit könnten bei drei Häusern die 14-Tage-Schranke auslösen.
- Grenze der Aussage
- Was als Darlehen zählt, unterscheidet sich; teils sind Modernisierungsdarlehen erfasst, teils nur Erwerb und Neubau.
- Fall 4 · Sachverhalt
- Eine Rechtsanwältin, 33, erhält die Kammerzulassung und gründet zwei Jahre später mit einem Partner eine Kanzlei. Ihr Vertrag stammt aus dem Referendariat, die Startrente beträgt 1.000 Euro.
- Entscheidende Frage
- Wie weit trägt die Garantie bei zwei aufeinanderfolgenden Anlässen?
- Mögliches Ergebnis
- Die Kammerzulassung ist bei acht Häusern ein eigener Anlass, die Kanzleigründung bei sieben, die Aufnahme selbstständiger Tätigkeit bei 24. Zwei Erhöhungen sind damit dem Grunde nach angelegt. Ob sie beide durchgehen, entscheiden vier Punkte, die die Anlassliste nicht verrät: ein etwaiger Mindestabstand zwischen zwei Erhöhungen, eine Höchstzahl der Ausübungen, ein Kumulationsverbot bei zusammenfallenden Anlässen und die schon verbrauchte Summenkappung. Deckelt der Vertrag alle Erhöhungen auf 100 Prozent der Startrente, endet sie ohnehin bei 2.000 Euro.
- Grenze der Aussage
- Die berufsgruppenspezifischen Besonderheiten für Anwälte behandelt die Seite BU-Nachversicherung für Rechtsanwälte ausführlicher.
19 · Irrtümer
Sechs Annahmen, die eine Erhöhung kosten
„Ohne Gesundheitsprüfung heißt ohne Prüfung.“
Die finanzielle Angemessenheit wird immer geprüft, in jeder der 25 belegten Klauseln. Bei fünf Häusern kommt der Beruf hinzu.
„Das mache ich, wenn ich Zeit habe.“
Der Anlass verfällt nach zwölf Monaten, bei vier Häusern nach sechs. Es gibt keine Nachfrist und keine Kulanzregel im Bedingungstext.
„Ich habe ja eine Dynamik.“
Die Dynamik gleicht Geldentwertung aus. Ein Einkommenssprung von 50 Prozent wird davon nicht eingeholt.
„Erst mal klein anfangen, später aufstocken.“
Richtig, aber nur bis zur Summenkappung. Wo alle Erhöhungen zusammen auf 100 Prozent der Startrente begrenzt sind, begrenzt die Startrente auch das Ziel.
„Die Garantie ist Standard.“
Bei zwei Häusern ist sie ein gesondert zu vereinbarender Baustein, bei sechs steht sie in einem eigenen Bedingungswerk. Der Versicherungsschein gibt Auskunft.
„Krankgeschrieben zu sein spielt keine Rolle.“
Ein Haus verlangt, dass zum Erhöhungszeitpunkt keine Krankschreibung vorliegt. Drei sperren die freie Erhöhung nach mehr als 14 Tagen Arbeitsunfähigkeit im Vorjahr.
20 · Vertragscheck
Zehn Punkte, die Sie selbst nachlesen können
Suchen Sie im Bedingungs-PDF nach Nachversicherung. Finden Sie nichts, suchen Sie zusätzlich nach erhöhen, Erhöhungsoption und Ausbaugarantie. Mindestens ein Haus regelt die Garantie, ohne das Wort Nachversicherung überhaupt zu verwenden.
- Steht die Klausel in der AVB oder woanders?Sechs Häuser regeln sie in Besonderen Bedingungen mit eigener Formularnummer. Fordern Sie diese mit an.
- Ist die Garantie überhaupt eingeschlossen?Bei zwei Häusern ist sie optional. Der Versicherungsschein sagt, was gilt.
- Gesundheitsprüfung oder Risikoprüfung?Der wichtigste Satz. Steht dort
Risikoprüfung
, suchen Sie im selben Werk nach einer Definition dieses Begriffs. Steht dort nurGesundheitsprüfung
, ist der Verzicht auf den medizinischen Teil begrenzt; eine Definition der Risikoprüfung an anderer Stelle erweitert ihn nicht. - Werden Hobbys, Rauchen, Ausland genannt?Nur fünf Klauseln zählen die Merkmale ausdrücklich auf. Zwei nennen den Auslandsaufenthalt.
- Wie wird der Beruf behandelt?Eingefroren, neu bewertet oder mit Wahlrecht? Und was passiert, wenn Ihr neuer Beruf nicht mehr gezeichnet wird?
- Welche Anlässe nennt Ihr Katalog?Prüfen Sie gezielt die, die zu Ihrer Laufbahn passen: Promotion, Facharzt, Kammerzulassung, Niederlassung, Verbeamtung.
- Welche Frist gilt?Zwölf oder sechs Monate. Notieren Sie die Zahl an einer Stelle, die Sie im Ernstfall wiederfinden.
- Welche Altersgrenzen?Getrennt für ereignisabhängige und freie Erhöhung. Sie unterscheiden sich häufig um zehn Jahre oder mehr.
- Welche drei Betragsgrenzen?Je Anlass, Summe aller Erhöhungen und absolute Obergrenze. Die mittlere wird am häufigsten übersehen.
- Welche Sperren?Leistungsantrag, Antrag bei Dritten, laufende Krankschreibung, Arbeitsunfähigkeit im Vorjahr, vereinfachte Erstprüfung.
Der häufigste Grund, warum eine Nachversicherung nicht genutzt wird, ist kein Bedingungsdetail, sondern eine versäumte Frist. Wer die Fristlänge kennt und bei jedem größeren Lebensereignis kurz prüft, ob es im Katalog steht, hat den größten Teil des Themas erledigt.
Einschätzung von Jan Pohl
Die Anlasslisten sind austauschbar. Der Unterschied steht im Nebensatz.
Wer zwei Angebote nebeneinanderlegt, sieht zuerst die Anlasskataloge, und die sehen sich ähnlich. Heirat, Geburt, Studienabschluss, Immobilie, Einkommenssprung stehen überall. Die Auswertung der 27 Bedingungswerke aus 26 Gesellschaften, die diesem Dossier zugrunde liegt, zeigt genau das: Der Anlasskatalog ist das am wenigsten unterscheidungskräftige Merkmal.
Entscheidend sind zwei Sätze, die selten hervorgehoben werden. Der erste sagt, worauf genau verzichtet wird. Zwischen ohne erneute Gesundheitsprüfung
und einer Klausel, die Hobbys, Raucherstatus und Auslandsaufenthalt ausdrücklich mit einschließt, liegt im Ernstfall ein Beitragsunterschied oder ein Ausschluss. Der zweite betrifft den Beruf. Bei Ärzten, Wissenschaftlern, Ingenieuren und Juristen sind Berufswechsel und Statusveränderungen nach dem Abschluss typische Anlässe, an denen eine Nachversicherung gebraucht wird. Eine Klausel, die die Berufseinstufung einfriert, ist deshalb mehr wert als ein Katalog mit fünf zusätzlichen Anlässen.
Was ich für unterschätzt halte: die Summenkappung. Eine Garantie mit großzügigem Anlasskatalog nützt wenig, wenn alle Erhöhungen zusammen bei hundert Prozent der Startrente enden. Diese Zahl gehört in die Angebotsprüfung, nicht in das Kleingedruckte, das man erst zehn Jahre später liest.
Was dagegen hilft und im Erstgespräch selten vorkommt: die gewünschte Rente von Anfang an auf zwei Verträge bei zwei Gesellschaften verteilen. Gegen die prozentuale Kappung nützt das nichts, sie hängt an der Startrente und halbiert sich mit. Gegen den bezifferten Deckel kann es helfen: In 23 der 25 auswertbaren Werke ist die Obergrenze ein fester Eurobetrag, und ob der nur diesen Vertrag meint oder alle vergleichbaren Absicherungen einschließt, entscheidet der Bedingungstext. Schwerer wiegt ohnehin der andere Effekt. Der zweite Vertrag lässt sich gezielt danach aussuchen, was dem ersten fehlt: ein eigener Anlass für die Facharztanerkennung, den nur zwei von 25 Werken führen, eine Klausel, die die Berufseinstufung einfriert, ein Verzicht, der Hobbys und Raucherstatus ausdrücklich einschließt. Bezahlt wird das mit den Kosten eines zweiten Vertrags und mit zwei Fristen, die nach jedem Ereignis nebeneinander laufen. Wann das trägt und wann es nur teurer wird, steht in der Abwägung zur Aufteilung auf zwei Versicherer.
Der nächste sinnvolle Schritt
Wenn Sie schon einen Vertrag haben, lässt sich in wenigen Minuten klären, welcher Verzichtstyp, welche Frist und welche Kappung für Sie gelten. Wenn Sie noch keinen haben, gehört die Nachversicherungsgarantie zu den Merkmalen, die sich später nicht mehr nachrüsten lassen.
21 · Weiterführend
Passende Vertiefungen
Angebote lesen
BU-Angebote richtig verstehen ordnet Beitrag, Endalter, Dynamik und Verweisung ein.
Höhe bestimmen
Der BU-Rechner zur Versorgungslücke zeigt, welche Rente Ihre laufenden Verpflichtungen trägt, die Ausgangsgröße für jede Kappungsrechnung.
Hohe Renten strukturieren
BU auf zwei Versicherer aufteilen behandelt, was gilt, wenn eine Gesellschaft die gewünschte Rente nicht allein zeichnet.
Anwälte
BU-Nachversicherung für Rechtsanwälte vertieft Referendariat, Zulassung, Kanzleigründung und das Verhältnis zum Versorgungswerk.
Heilberufe
Die Infektionsklausel ist das zweite Klauselmerkmal, das für Ärzte und Zahnärzte über die Leistung entscheidet.
Überblick
Der Hub Einkommensabsicherung grenzt die Produktformen voneinander ab.
22 · Häufige Fragen
Fragen zur Nachversicherungsgarantie
Was ist die Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Sie ist das vertraglich zugesicherte Recht, die versicherte Berufsunfähigkeitsrente später zu erhöhen, ohne den Gesundheitszustand erneut offenlegen zu müssen. Ausgelöst wird sie durch ein im Vertrag genanntes Ereignis oder in einem festen Zeitfenster auch ohne Anlass. Die finanzielle Angemessenheit wird weiterhin geprüft.
Wie lange habe ich nach einem Ereignis Zeit?
In der Regel zwölf Monate. Vier der 25 auswertbaren Klauseln geben nur sechs Monate, eine weitere verkürzt speziell für die Karrieregarantie auf sechs. Eine Drei-Monats-Frist kam in keinem geprüften Bedingungswerk vor. Nach Fristablauf ist dieser Anlass verbraucht.
Wird bei der Erhöhung wirklich nichts mehr geprüft?
Doch. Die finanzielle Angemessenheit wird in jeder der 25 belegten Klauseln geprüft. Ob darüber hinaus Beruf, Hobbys, Raucherstatus oder Auslandsaufenthalt neu bewertet werden, unterscheidet sich: Fünf Gesellschaften zählen die Merkmale ausdrücklich als verzichtet auf, fünf andere sprechen nur von der Gesundheitsprüfung.
Was passiert, wenn ich den Beruf gewechselt habe?
Das hängt vom Vertrag ab. Zehn der 25 auswertbaren Klauseln frieren die ursprüngliche Berufseinstufung ein, vier bewerten den Beruf neu, eine lässt Sie zwischen beidem wählen. Neun regeln den Punkt gar nicht; dort entscheidet die Auslegung des Gesamtwerks. Bei einer Gesellschaft entfällt das Recht vollständig, wenn der neue Beruf nicht mehr versicherbar ist.
Gilt die Nachversicherung auch nach einer Erkrankung?
Ja, genau dafür ist sie da. Eine zwischenzeitliche Diagnose löst keine neue medizinische Prüfung aus. Vertragliche Sperren können das Erhöhungsrecht davon unabhängig begrenzen: Wenn bereits Leistungen beantragt wurden oder laufen, sperren nahezu alle Klauseln die Erhöhung. Ein Haus verlangt zusätzlich, dass zum Erhöhungszeitpunkt keine Krankschreibung vorliegt.
Wie hoch darf ich insgesamt erhöhen?
Drei Grenzen greifen ineinander: der Höchstbetrag je Anlass, die Summe aller Erhöhungen und die absolute Obergrenze der Rente. Sie sind nicht vergleichbar, solange nicht feststeht, welche davon ein Bedingungswerk meint: Dieselbe Zahl kann die Gesamtrente nach der Erhöhung bezeichnen oder nur die Summe aller Erhöhungen. Am häufigsten übersehen wird die mittlere Grenze, die alle Erhöhungen zusammen auf 100 oder 200 Prozent der Startrente kappt. Eine Gesellschaft verzichtet ausdrücklich auf jede absolute Obergrenze.
Ist die Nachversicherungsgarantie dasselbe wie die Dynamik?
Nein. Die Dynamik erhöht automatisch und regelmäßig um einen kleinen Prozentsatz, man muss ihr widersprechen. Die Nachversicherung erhöht nur auf Antrag, dafür in größeren Sprüngen und gekoppelt an einen Lebensanlass. Beide lassen sich sinnvoll kombinieren.
Gibt es eine Karrieregarantie speziell für Ärzte?
Eine ausschließlich für Ärzte konzipierte Karrieregarantie fand sich in keinem der 25 ausgewerteten Bedingungswerke. Die Karrieregarantien selbst knüpfen an den Erwerbsstatus und an prozentuale Einkommenssprünge an, nicht an Approbation oder Facharzttitel. Ärztespezifisch sind dagegen einzelne Nachversicherungsanlässe und Obergrenzen: Zwei Gesellschaften heben den Deckel für verkammerte Berufe an, eine führt einen eigenen Klauselblock für Humanmediziner mit Approbation, Promotion, Habilitation, Professur und Facharztprüfung als Anlässen.
Gilt bei der Erhöhung mein bisheriger Vertrag weiter?
Nicht immer. Von 14 Bedingungswerken, deren Wortlaut vollständig vorliegt, führen fünf die Erhöhung nicht auf die ursprünglich vereinbarten Bedingungen. Drei davon schließen dafür einen rechtlich selbstständigen zweiten Vertrag zu den dann gültigen Tarifen und Rechnungsgrundlagen. Der Gesundheitszustand bleibt in allen Fällen außen vor; unterschiedlich ist, welches Regelwerk für den erhöhten Teil gilt.
23 · Quellen
Quellen und Stand
- 27 Original-Bedingungswerke von 26 Gesellschaften, jeweils mit Formularnummer, Fassung und Fundstelle dokumentiert. Auswertung durch Textextraktion aus den jeweiligen PDF-Dokumenten.
- Volltextabgleich der Klauselwortlaute aus 15 Bedingungswerken, erstellt am 20. und 26. Juli 2026. 14 dieser Werke gehören zur tabellarischen Grundgesamtheit und tragen eine Kennung; alle Angaben mit der Bezugsgröße 14 stammen aus dieser Gruppe. Das 15. Werk liegt außerhalb des Samples und wird in keiner Zählung mitgeführt.
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, § 8, zur Abgrenzung der Nachversicherung ausgeschiedener Beamter.
- Schwesterauswertung zur Infektionsklausel vom 26. Juli 2026, veröffentlicht als eigenes Fachdossier.
Stand dieser Seite: 26. Juli 2026. Nächste geplante fachliche Prüfung: Januar 2027.
Warum hier keine Gesellschaften genannt werden: Dieses Dossier erklärt Klauseltypen und bewertet keine Tarife. Eine einzelne Klausel sagt nichts über die Qualität eines Vertrags insgesamt, und aus einer Regelung eines Versicherers folgt keine Marktregel. Alle Zitate sind wörtlich aus Original-Bedingungswerken übernommen; Werk, Fassung und Fundstelle sind zu jedem Zitat dokumentiert und werden in der Beratung zum konkreten Vertrag genannt.
Grenzen dieser Darstellung: Bei einer Gesellschaft war das Klauselwerk zunächst nicht auffindbar; sein Wortlaut liegt inzwischen vor, ist aber nicht in die Verteilungszahlen eingerechnet. Bei fünf Gesellschaften konnte nur eine ältere, nicht die heute verkaufte Fassung ausgewertet werden; welche das sind, nennen wir auf Nachfrage zum konkreten Vertrag. Ein Wortlaut wurde aus einem PDF ohne Textebene rekonstruiert und wird deshalb nicht wörtlich zitiert. Fünf Gesellschaften nennen im Bedingungswerk keine Angemessenheitsquote, sondern verweisen auf nicht veröffentlichte Annahmerichtlinien. Ein Bedingungstext sagt nichts über die Annahme- und Leistungspraxis eines Versicherers. Maßgeblich ist stets das Bedingungswerk, das Ihrem konkreten Vertrag zugrunde liegt. Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung.
Verfasser: Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler, Aachen. Vermittlerregister Versicherungen D-6LQ8-VHMG3-85.