Einkommensabsicherung

Einkommensabsicherung: Welche Versicherung schützt wirklich Ihr Einkommen?

Ihre Arbeitskraft ist Ihr größtes Vermögen – aus ihr entsteht jedes Einkommen, jede Altersvorsorge, jede Kreditrate. Diese Seite ordnet die Bausteine: Welche Versicherung deckt welche Situation ab, wo bleiben Lücken, und welche ergänzen sich sinnvoll.

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In 60 Sekunden: die Reihenfolge

  1. Zuerst das große Risiko absichern: dauerhafter Verlust der Arbeitskraft – bei Angestellten und Selbstständigen über die Berufsunfähigkeitsversicherung, bei Beamten über die Dienstunfähigkeitsversicherung.
  2. Dann die Phase der längeren Krankheit absichern, in der das Einkommen sinkt: über Krankentagegeld.
  3. Erst danach Alternativen und Ergänzungen prüfen: Erwerbsunfähigkeit, Grundfähigkeit, schwere Krankheiten, Unfall.

Sie haben bereits einen Vertrag? Dann gilt diese Reihenfolge für Sie nicht als Erstes. Prüfen Sie zuerst, ob der vorhandene Schutz heute noch passt – beim Policencheck für bestehende Verträge.

Welche Versicherung sichert das Einkommen ab?

Den Kern der Einkommensabsicherung bildet die Absicherung der Arbeitskraft: für Angestellte und Selbstständige die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), für Beamte die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU). Ergänzend sichert das Krankentagegeld (KTG) die Phase der längeren Krankheit. Erwerbsunfähigkeit (EU), Grundfähigkeit (GF), Schwere-Krankheiten-Versicherung und Unfallversicherung sind Alternativen oder Ergänzungen für bestimmte Konstellationen, aber kein vollwertiger Ersatz für BU oder DU.

Der teuerste Irrtum: „Eine Unfallversicherung reicht doch“

Die meisten Menschen, die dauerhaft aus ihrem Beruf ausscheiden, tun das nicht wegen eines Unfalls, sondern wegen einer Krankheit. Erkrankungen der Psyche und des Bewegungsapparats stehen bei den Ursachen für Berufsunfähigkeit weit vorn. Unfälle machen nur einen kleinen Teil aus.

Das ist die zentrale Logik dieser Seite: Eine reine Unfallversicherung kostet wenig und fühlt sich wie Einkommensschutz an – sie deckt aber genau die häufigste Ursache nicht ab. Hinzu kommt: Sie leistet nicht schon deshalb, weil Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, sondern setzt eine bleibende körperliche Beeinträchtigung (Invalidität) infolge eines Unfalls voraus. Wer nur eine Unfallpolice hat, ist gegen das große Risiko praktisch ungeschützt. Gerade bei überwiegender Schreibtischtätigkeit wird das Risiko psychischer Erkrankungen häufig unterschätzt.

Was zahlt der Staat – und was nicht?

Bevor Sie über private Bausteine nachdenken, lohnt der Blick auf die „Nulllinie“: das, was ohne private Absicherung da ist. Sie zeigt, warum überhaupt eine Lücke entsteht.

Bei längerer Krankheit

Angestellte erhalten bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld – spürbar weniger als das gewohnte Netto und zeitlich befristet.

Bei dauerhaftem Ausfall

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung ist ein Auffangnetz, aber niedrig und an hohe Hürden geknüpft. Maßstab ist nicht Ihr Beruf, sondern das, was Sie irgendwo noch leisten könnten.

Die Lücke

Zwischen Ihrem gewohnten Nettoeinkommen und diesen gesetzlichen Leistungen klafft eine erhebliche Lücke. Miete, Kredit und laufende Kosten bleiben gleich – das verfügbare Einkommen sinkt. Genau diese Lücke schließen die privaten Bausteine.

Zwei Sonderfälle, die regelmäßig übersehen werden

Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse: Hauptberuflich Selbstständige haben keinen automatischen Krankengeldanspruch. Er entsteht erst durch eine Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse (§ 44 Abs. 2 SGB V) – dann gilt der allgemeine statt des ermäßigten Beitragssatzes. Und selbst dann beginnt die Zahlung erst ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Die verbreitete Faustformel „gesetzlich versichert gleich Krankengeld“ trifft hier also nicht zu.

Beamte in den ersten fünf Dienstjahren: Hier geht es nicht um ein geringes Ruhegehalt, sondern um gar keines. Ein Ruhegehalt setzt eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren voraus (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 BeamtVG und die entsprechenden Landesgesetze). Wird jemand vorher dienstunfähig, besteht kein Anspruch – es sei denn, die Ursache ist dienstbedingt (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BeamtVG). Bei privat verursachter Dienstunfähigkeit – Psyche, Krebs, Rücken, Freizeitunfall, also die Mehrzahl der Fälle – erfolgt stattdessen die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung; dann gelten deren eigene Hürden. Genau diese Lücke schließt die Dienstunfähigkeitsversicherung.

Rechtsgrundlagen: § 44 SGB V und § 47 SGB V (Krankengeld), § 4 BeamtVG (Wartezeit), Deutsche Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente). Konkrete Beträge hängen vom Einzelfall ab.

Wer deckt was ab – und wo bleiben Lücken?

Die folgende Grafik kombiniert drei Fragen: Wie breit deckt jeder Baustein ab, welche reale Situation deckt er ab (grün / gelb / rot) und wie teuer er ungefähr ist. Schalten Sie zwischen Angestellten, Beamten und Selbstständigen um – die Abdeckung ändert sich deutlich.

Die Reihenfolge: was zuerst, was später

Eine rein preisgetriebene Entscheidung („irgendwas mit Unfall, das ist günstig“) führt dazu, dass das größte Risiko ungeschützt bleibt. Sinnvoll ist eine klare Rangfolge.

Schritt 1 · Muss

Arbeitskraft absichern

BU für Angestellte und Selbstständige, DU für Beamte. Das ist der Kernbaustein – er sichert das dauerhafte Einkommen.

Schritt 2 · Sollte

Krankheitsphase überbrücken

Krankentagegeld schließt die Lücke, bis entweder Genesung oder BU eintritt. Besonders wichtig für Selbstständige und privat Versicherte. Bei Beamten läuft die Besoldung weiter – hier zählt stattdessen die Dienstunfähigkeitsklausel.

Schritt 3 · Optional

Ergänzen oder ersetzen

Ist eine BU nicht darstellbar, kommen EU oder Grundfähigkeit als „Plan B“ in Frage. Schwere-Krankheiten- und Unfallpolicen sind punktuelle Ergänzungen.

Wie hoch Ihre persönliche Lücke ausfällt, können Sie vorab mit dem BU-Rechner zur Versorgungslücke abschätzen. Wenn Sie danach gleich weitergehen möchten: Die Strecke Welche BU passt zu mir führt Sie in vier Schritten durch Bedarf, Klauselauswahl, Gesundheitsvorabklärung und Angebotsvorbereitung – abgestimmt darauf, ob Sie angestellt, verbeamtet, im Versorgungswerk oder selbstständig sind.

Gerade am Anfang der Laufbahn – etwa bei befristeten Verträgen, in der Promotionsphase oder als Berufseinsteiger:in – ist der frühe Einstieg oft günstiger und gesundheitlich leichter darstellbar. Wer jung und gesund einsteigt, sichert sich niedrige Beiträge und kann die Rente später über Nachversicherungsgarantien an ein steigendes Einkommen anpassen.

BU oder EU? Der zentrale Unterschied

Die häufigste Frage zur Einkommensabsicherung ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit. Er entscheidet, wann überhaupt gezahlt wird.

Berufsunfähigkeit (BU)

Stellt auf Ihren zuletzt ausgeübten Beruf ab – so, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war. Sie leistet, wenn Sie diesen konkreten Beruf infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können. Niedrigere Hürde, daher höherer Beitrag.

Erwerbsunfähigkeit (EU)

Stellt darauf ab, ob Sie in irgendeinem Beruf noch arbeiten können. Private EU-Versicherungen leisten in der Regel erst, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine drei Stunden täglich mehr tätig sein können. Höhere Hürde, daher günstiger – als alleiniger Schutz für Akademiker meist zu schwach.

Zwei Punkte, bei denen viele Darstellungen ungenau sind

Die „50 Prozent“ stehen nicht im Gesetz. In den meisten Bedingungswerken gilt als berufsunfähig, wer seinen Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. Das ist Marktstandard, aber keine gesetzliche Vorgabe: § 172 Abs. 2 VVG spricht lediglich davon, den Beruf „ganz oder teilweise“ nicht mehr ausüben zu können. Der maßgebliche Grad ergibt sich deshalb immer aus dem konkreten Vertrag – einzelne Tarife leisten bereits früher. Und maßgeblich ist nicht der reine Zeitanteil einzelner Tätigkeiten, sondern die Auswirkung auf den beruflichen Gesamtablauf.

Der Statusschutz gilt nur bei Verzicht auf die abstrakte Verweisung. § 172 Abs. 3 VVG erlaubt Versicherern grundsätzlich, auf eine andere Tätigkeit zu verweisen, die Ihrer Ausbildung, Ihren Fähigkeiten und Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht – auch wenn Sie diese Tätigkeit gar nicht ausüben. Gute Bedingungswerke schließen das aus; in Altverträgen steht die Klausel dagegen oft noch. Die konkrete Verweisung – Sie üben tatsächlich einen vergleichbaren Beruf aus – bleibt in nahezu allen Tarifen bestehen.

Kurz: Die BU schützt Ihren erreichten beruflichen Status – vorausgesetzt, der Tarif verzichtet auf die abstrakte Verweisung. Die EU schützt nur das bloße „Überhaupt-noch-arbeiten-Können“. Für die meisten Akademiker ist die BU erste Wahl; die EU ist die Auffanglinie, wenn eine BU wegen Vorerkrankungen oder Beitrag nicht sinnvoll umsetzbar ist. Eine ausführliche Gegenüberstellung mit Beispielen finden Sie auf der Seite Unterschied Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit.

Rechtsgrundlage: § 172 VVG.

Die Bausteine im Überblick

Jeder Baustein hat eine eigene, vertiefende Seite. Hier die Einordnung in wenigen Sätzen – den Rest lesen Sie auf der jeweiligen Detailseite.

Berufsunfähigkeit (BU)

Der Kernbaustein für Angestellte und Selbstständige. Zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können.

Dienstunfähigkeit (DU)

Der Kernbaustein für Beamte. Greift bei Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn – und fängt vor allem die Jahre auf, in denen noch gar kein Ruhegehaltsanspruch besteht.

Krankentagegeld (KTG)

Überbrückt die Einkommenslücke bei längerer Krankschreibung. Relevant für Angestellte und Selbstständige; für Beamte in der Regel entbehrlich, weil die Besoldung weiterläuft.

Erwerbsunfähigkeit (EU)

Auffanglinie, wenn eine BU nicht darstellbar ist. Leistet erst bei sehr starker Einschränkung der allgemeinen Erwerbsfähigkeit.

Grundfähigkeit (GF)

Zahlt eine monatliche Rente beim dauerhaften Verlust definierter Grundfähigkeiten (z. B. Sehen, Hören, Gehen oder der Gebrauch der Hände) – unabhängig davon, ob der Beruf noch ausgeübt werden kann. Einheitliche Standards gibt es nicht: Welche Fähigkeiten versichert sind und ab welchem Grad sie als verloren gelten, unterscheidet sich zwischen den Anbietern erheblich. Der Bedingungsvergleich ist hier das entscheidende Auswahlkriterium.

Schwere Krankheiten

Einmaliges Kapital bei Diagnose einer definierten schweren Krankheit. Die Diagnose allein genügt meist nicht: Verlangt wird in der Regel, dass die Erkrankung den in den Bedingungen festgelegten Schweregrad erreicht, und die meisten Tarife sehen zusätzlich eine Überlebensfrist vor.

Unfallversicherung

Leistet bei bleibender Invalidität infolge eines Unfalls. Krankheiten sind grundsätzlich nicht abgedeckt – einzelne Tarife erweitern den Unfallbegriff, etwa auf bestimmte Infektionen. Ergänzung, aber kein Ersatz für BU oder DU.

Was sich sinnvoll ergänzt

Einzelne Bausteine greifen an unterschiedlichen Stellen. Drei Kombinationen ergeben besonders oft Sinn:

BU + Krankentagegeld
Das Krankentagegeld überbrückt die Monate, in denen die Entgeltfortzahlung endet, die BU-Rente aber noch nicht läuft – sonst entsteht genau dazwischen ein finanzielles Loch.
BU + schwere Krankheiten
Die BU sichert die laufende Rente, die Schwere-Krankheiten-Police liefert zusätzlich Einmalkapital, etwa zur Kredittilgung oder für Umbauten.
DU + BU-Komponente (Beamte)
Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel sichert den Beamtenstatus; eine BU-Komponente greift, falls Sie vor der Verbeamtung auf Lebenszeit ausscheiden.

Welches Werkzeug passt zu Ihrer Ausgangslage?

Auf dieser Website gibt es mehrere Rechner und Strecken. Damit Sie nicht das falsche erwischen – hier sortiert nach Ihrer Situation:

Sie haben noch nichts

Erste Orientierung

Der BU-Rechner zur Versorgungslücke gibt Ihnen in zwei Minuten eine Größenordnung.

Sie wollen es richtig machen

Schritt für Schritt zum Angebot

Die Strecke Welche BU passt zu mir rechnet den Bedarf nach Berufsstatus, stellt die passenden Klauseln zusammen und bereitet die Anfrage vor.

Sie haben schon einen Vertrag

Bestand prüfen

Der Policencheck gleicht Rentenhöhe, Endalter und Klauseln mit dem ab, was Sie heute bräuchten – das Ergebnis darf auch „behalten“ lauten.

Die Werkzeuge rechnen unterschiedlich genau: Der Rechner liefert eine grobe Größenordnung, die Strecke unterscheidet zusätzlich nach Berufsstatus und gesetzlicher Absicherung. Abweichungen zwischen beiden sind deshalb normal – maßgeblich ist immer die genauere Rechnung.

Typische Fehler

  • Nur eine Unfallversicherung abschließen und glauben, das Einkommen sei geschützt – die häufigste Ursache (Krankheit) bleibt offen.
  • Die BU-Rente zu niedrig ansetzen und keine Nachversicherungsgarantie vereinbaren – bei steigendem Einkommen ist dann nur ein kleiner Teil geschützt. Ob Ihr vorhandener Vertrag davon betroffen ist, zeigt der Policencheck.
  • Als Beamter auf den vollen Versorgungsschutz vertrauen – in den ersten fünf Dienstjahren besteht ohne dienstbedingte Ursache überhaupt kein Ruhegehaltsanspruch.
  • Als Selbstständiger in der gesetzlichen Kasse davon ausgehen, dass Krankengeld automatisch fließt – ohne Wahlerklärung gibt es keines.
  • Gesundheitsfragen in fünf Minuten „nebenbei“ ausfüllen – im Leistungsfall führen unvollständige Angaben zu Streit. Eine anonyme Risikovoranfrage klärt vorab.
  • Das Krankentagegeld vergessen – dann steht zwar langfristig eine BU-Rente in Aussicht, aber die Monate dazwischen sind kaum zu überbrücken.

Meine Einschätzung

Versicherungsmakler Jan Pohl aus Aachen, spezialisiert auf Einkommensabsicherung fuer Akademiker und Beamte

Die Reihenfolge ist wichtiger als der einzelne Tarif: erst die Arbeitskraft, dann die Krankheitsphase, dann der Feinschliff. Wer diese Reihenfolge umdreht, zahlt oft viel Geld für den kleinsten Teil des Risikos und steht beim größten ohne Schutz da.

Bei Vorerkrankungen rate ich zur anonymen Risikovoranfrage, bevor irgendein Antrag gestellt wird – eine abgelehnte Anfrage bleibt sonst in der Antragshistorie. Und bei Beamten lohnt der genaue Blick auf den Status: Die Lücke in den ersten Dienstjahren ist keine Frage der Höhe, sondern eine Frage des Anspruchs.

Jan Pohl · Versicherungsmakler in Aachen · ungebundene Beratung · § 34d D-6LQ8-VHMG3-85

Ihre nächsten Schritte

1

Ausgangslage klären

Angestellt, verbeamtet oder selbstständig? Und: Haben Sie schon einen Vertrag? Wenn ja, beginnen Sie mit dem Policencheck statt bei null.

2

Bedarf ermitteln

Grob mit dem BU-Rechner – oder gleich vollständig mit der Strecke Welche BU passt zu mir.

3

Gemeinsam einordnen

Die verbindliche Empfehlung nach § 61 VVG erfolgt im persönlichen Gespräch – vorbereitet mit dem, was Sie hier bereits erarbeitet haben.

Häufige Fragen zur Einkommensabsicherung

Reicht eine Unfallversicherung als Einkommensschutz aus?

Nein. Eine Unfallversicherung leistet bei bleibender Invalidität infolge eines Unfalls. Die meisten Fälle, in denen Menschen dauerhaft aus dem Beruf ausscheiden, gehen jedoch auf Krankheiten zurück – und sie leistet auch nicht schon deshalb, weil Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Die Unfallversicherung ist eine Ergänzung, aber kein Ersatz für eine Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt auf Ihren zuletzt ausgeübten Beruf ab. In den meisten Bedingungswerken leistet sie, wenn Sie diesen Beruf voraussichtlich dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können – diese Schwelle ist Marktstandard, aber keine gesetzliche Vorgabe (§ 172 Abs. 2 VVG spricht von „ganz oder teilweise“). Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet in der Regel erst, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine drei Stunden täglich mehr tätig sein können. Die EU hat damit die höhere Hürde und ist günstiger, als alleiniger Schutz für Akademiker aber meist zu schwach.

Bin ich als Beamter nicht automatisch ausreichend versorgt?

Nein – und der kritische Punkt ist nicht die Höhe, sondern der Anspruch. Ein Ruhegehalt setzt eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren voraus (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 BeamtVG). Wer vorher dienstunfähig wird, hat ohne dienstbedingte Ursache überhaupt keinen Ruhegehaltsanspruch; stattdessen erfolgt die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit deren eigenen Voraussetzungen. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel schließt genau diese Lücke.

Bekomme ich als Selbstständiger in der gesetzlichen Kasse Krankengeld?

Nicht automatisch. Hauptberuflich Selbstständige sind vom Krankengeld ausgeschlossen, solange sie gegenüber ihrer Krankenkasse keine Wahlerklärung abgeben (§ 44 Abs. 2 SGB V); dann gilt der allgemeine statt des ermäßigten Beitragssatzes. Und selbst mit Wahlerklärung beginnt die Zahlung erst ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Die ersten Krankheitswochen bleiben also ungedeckt – hier setzt das Krankentagegeld an.

Ich habe schon eine BU – muss ich hier überhaupt weiterlesen?

Diese Seite baut von null auf und passt damit nur bedingt zu Ihnen. Sinnvoller ist der umgekehrte Weg: erst prüfen, ob der bestehende Vertrag zur heutigen Situation passt – Rentenhöhe, Endalter, Dynamik und Klauseln. Genau dafür gibt es den Policencheck für bestehende Verträge. Wichtig dabei: Einen bestehenden Vertrag niemals kündigen, bevor ein neuer rechtsgültig policiert ist.

Kann ich die Bausteine Schritt für Schritt aufbauen?

Ja. Sinnvoll ist meist, zuerst den Kernschutz über BU oder DU aufzubauen, dann das Krankentagegeld zu ergänzen und weitere Bausteine wie Grundfähigkeit oder schwere Krankheiten später folgen zu lassen. Wenn Sie diesen Weg strukturiert gehen möchten, führt Sie die Strecke Welche BU passt zu mir durch Bedarf, Klauseln und Angebotsvorbereitung.

Was tun, wenn ich wegen Vorerkrankungen keine BU bekomme?

Vorschnell aufgeben sollten Sie nicht. Über eine anonyme Risikovoranfrage lässt sich klären, welche Gesellschaft zu welchen Bedingungen Schutz anbietet. Ist eine vollwertige BU nicht darstellbar, kommen Erwerbsunfähigkeit oder Grundfähigkeit als Alternativen in Frage. Sie ersetzen die BU nicht vollständig, decken aber wichtige Teile des Risikos ab.

Hinweis: Diese Seite ist eine allgemeine Information zur Einkommensabsicherung und ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall. Welcher Schutz und welche Tarife für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und lässt sich erst nach einer individuellen Analyse beurteilen; die bedarfsgerechte Empfehlung nach § 61 VVG erfolgt im persönlichen Gespräch. Genannte Rechtsgrundlagen geben den Stand bei Erstellung wieder. Als ungebundener Versicherungsmakler bin ich an keine Gesellschaft gebunden.

Ihr Einkommen verdient eine Strategie, kein Sammelsurium

Lassen Sie uns Ihre Bausteine gemeinsam in die richtige Reihenfolge bringen – sachlich, ungebunden.

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1. Wie breit deckt jeder Baustein ab?

Balkenbreite = Anteil der typischen Ausfall-Ursachen, der abgedeckt ist. Rechts die grobe Preislage für Akademiker (günstig · mittel · teuer).

2. Welche Situation deckt welcher Baustein ab?

Grün = zahlt voll · Gelb = nur teilweise oder vorübergehend · Rot = zahlt nicht

zahlt voll teilweise / vorübergehend zahlt nicht nicht relevant

Werte sind eine grobe Orientierung zur Veranschaulichung, keine exakte Statistik und keine Beitragszusage. Die konkrete Eignung und der Beitrag hängen vom Einzelfall ab.

Welche Einkommenslücke bleibt im Ernstfall?

Berufsunfähigkeit, längere Krankheit, Todesfall, Pflege – der Vorsorge-Check rechnet alle Versorgungslücken in einem Durchgang und zeigt, welche zuerst zu schließen ist.

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