Welche BU passt zu Ihnen? Schritt für Schritt zu Bedarf, Klauseln und Angebot

Welche BU passt zu mir? Diese Frage klären Sie hier Schritt für Schritt – vom Bedarf über die wichtigen Klauseln bis zur fertigen Angebotsanforderung.

BU Schritt für Schritt · Selbstberatung

Welche BU passt zu Ihnen? Schritt für Schritt zu Bedarf, Klauseln und Angebot

Sie müssen nicht Tarife vergleichen, bevor Sie wissen, was Sie brauchen. Hier klären Sie zuerst Ihren Bedarf, stellen den passenden Klauselschutz zusammen und bereiten Ihr Angebot vor – abgestimmt auf Ihren Berufsstatus, in Ihrem Tempo.

1. Bedarf berechnen 2. Schutz zusammenstellen 3. Gesundheit klären 4. Angebot anfordern
In einem Satz: Die richtige Berufsunfähigkeitsabsicherung finden Sie in vier Schritten – wie groß Ihre rechnerische Versorgungslücke ist und welche konservative Ziel-BU-Rente daraus folgt, welche Klauseln für Ihren Beruf zählen, ob vor dem Antrag eine anonyme Gesundheits-Vorprüfung sinnvoll ist, und wie Sie daraus ein vorbereitetes Angebot machen. Diese Seite führt Sie durch alle vier – ohne dass Sie schon einen Tarif kennen müssen.
Bitte beachten: Das hier ist eine Ersteinschätzung zur Vorbereitung – keine Beratung. Alle Zahlen und Klauselvorschläge auf dieser Seite sind unverbindliche Modellrechnungen auf Basis Ihrer eigenen Angaben. Sie ersetzen keine individuelle Prüfung: Ob eine Absicherung zu Ihnen passt, in welcher Höhe und zu welchen Bedingungen, lässt sich erst nach einer persönlichen Beratung und Prüfung Ihrer konkreten Situation sagen – einschließlich Beruf, Gesundheit, bestehender Verträge und steuerlicher Lage. Die bedarfsgerechte Empfehlung nach § 61 VVG erfolgt im persönlichen Gespräch, nicht auf dieser Seite.
Wie wähle ich die richtige Berufsunfähigkeitsversicherung aus?

In vier Schritten: Erstens die rechnerische Versorgungslücke ermitteln – Bedarf (Faustwert rund 80 % Ihres Nettos) minus dem, was Ihnen im Ernstfall gesetzlich zusteht (Erwerbsminderungsrente, Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit oder Versorgungswerk). Weil diese gesetzliche Leistung bei bloßer Berufsunfähigkeit häufig gar nicht greift, liegt die empfohlene Ziel-BU-Rente bewusst höher und entspricht dem vollen Bedarf. Zweitens die Klauseln, die wirklich zählen: Verzicht auf abstrakte Verweisung, Nachversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung, Psyche eingeschlossen, dazu berufsspezifische Klauseln (Infektionsschutz für Ärzte, Verzicht auf Umorganisation für Selbstständige). Drittens bei Vorerkrankungen zuerst eine anonyme Risikovoranfrage. Viertens aus Bedarf und Wunschprofil ein Angebot anfordern. Ihre Gesundheitsdaten geben Sie dabei erst im geschützten Antragsweg an, nicht hier.

Schritt 1 verstehen: Warum es zuerst um Ihre Arbeitskraft geht

Ihre Arbeitskraft ist Ihr größtes Vermögen – aus ihr entsteht jedes Einkommen, jede Altersvorsorge, jede Kreditrate. Fällt sie dauerhaft aus, reißt das die größte Lücke von allen. Der häufigste Irrtum: Viele denken bei Berufsunfähigkeit an Unfälle. Tatsächlich geht nur etwa jeder zehnte Fall auf einen Unfall zurück – die Mehrheit entsteht aus Erkrankungen der Psyche und des Bewegungsapparats. Genau deshalb ist die BU für die meisten der wichtigste Baustein – noch vor der Altersvorsorge.

Und die Unfallversicherung? Sie ist sinnvoll, aber kein BU-Ersatz: Sie leistet nur nach einem Unfall und auch dann nur bei bleibender körperlicher Invalidität – nicht schon deshalb, weil Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Die Mehrheit der Berufsunfähigkeit entsteht aber aus Krankheit, nicht aus Unfällen. Als Ergänzung neben der BU hat sie ihren Platz, als Alternative nicht. Wie die Unfallversicherung wirklich einzuordnen ist.

Es gibt Alternativen für Sonderfälle – die Grundfähigkeitsversicherung, die Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine Schwere-Krankheiten-Versicherung. Für die allermeisten ist aber die BU der Maßstab; die Alternativen sind Ergänzung oder Notlösung, kein Ersatz.

Schritt 1, Teil 2: Was der Staat im Ernstfall wirklich zahlt

Wie groß Ihre Lücke ist, hängt entscheidend davon ab, was Ihnen gesetzlich zusteht – und das ist je nach Status völlig verschieden:

  • Angestellte & Wissenschaftler: Es gibt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Sie greift aber erst, wenn Sie überhaupt kaum noch arbeiten können (unter 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) – nicht schon, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Und sie fällt niedrig aus.
  • Beamte: Bei Dienstunfähigkeit gibt es ein Ruhegehalt – aber in den ersten fünf Dienstjahren ohne Dienstunfall gar keines, und danach trotz Zurechnungszeit deutlich unter dem letzten Netto.
  • Kammerberufe (Ärzte, Anwälte …): Das Versorgungswerk leistet oft erst bei nahezu vollständiger Berufsunfähigkeit – die Satzungen sind sehr unterschiedlich.
  • Selbstständige ohne Kammer: In der Regel keine gesetzliche Absicherung der Arbeitskraft.

Wichtig: Eine private BU-Rente wird nicht auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente angerechnet. Was in Ihrem Fall zusammenkommt, rechnet der nächste Schritt für Sie aus.

BU-Bedarf und Krankentagegeld berechnen

Geben Sie Ihre Eckdaten ein – abgestimmt auf Ihren Berufsstatus, denn Angestellte, Beamte, Kammerberufe und Selbstständige sind völlig unterschiedlich abgesichert. Sie sehen sofort Ihre Berufsunfähigkeits-Lücke und – als Nebenergebnis – Ihre Krankentagegeld-Lücke bei langer Krankheit, jeweils als Euro-Betrag.

Angestellt, aber im Versorgungswerk (z. B. Klinikärztin, Syndikusanwalt)? Dann wählen Sie Kammerberuf – sonst rechnen wir Ihnen eine gesetzliche Rente an, die Sie so nicht haben.
80 % Netto oder DIN 77230 – was ist der Unterschied?

Tabelle seitlich wischen, um beide Spalten zu sehen.

80 % Netto (einfach)DIN 77230 (Norm)
GrundgedankeGewohnter LebensstandardObjektiver Mindestschutz nach Branchennorm
VorteilIntuitiv, am echten EinkommenHerstellerunabhängig, begründbar, mit Mindestbedarf
NachteilBei niedrigem Einkommen evtl. zu knappBei hohem Einkommen evtl. unter Lebensstandard
Für wenDie meisten Angestellten und AkademikerWer eine objektive Referenz will

Der DIN-Mindestbedarf ergibt sich aus Mindestlohn × 8 Stunden × 21 Arbeitstagen abzüglich 25 % Pauschale für Steuern und Sozialabgaben (DIN 77230:2026-03). Im DIN-Modus gilt der jeweils höhere Wert aus 80 % Netto und diesem Mindestbedarf.

Am genauesten wird es mit dem Wert aus Ihrer Renteninformation (Zeile „Rente wegen voller Erwerbsminderung“) – die DRV schickt sie jährlich. Beamte nehmen die Versorgungsauskunft, Kammerberufe die Versorgungswerks-Mitteilung. Ohne diesen Wert schätzen wir – eher optimistisch.
Bereits vorhandene Leistungen & Details (optional – präzisiert das Ergebnis)

Ihr Ergebnis

So entsteht Ihre Zahl – Rechenweg und Annahmen
Methodik und Annahmen im Detail
  • Berufs-/Dienstunfähigkeit: Bedarf = 80 % Netto, im DIN-Modus mindestens der Mindestbedarf (Mindestlohn × 168 × 0,75). Leistung = gesetzliche volle Erwerbsminderungsrente (Näherung), bei Beamten das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit inkl. Zurechnungszeit (§ 13 BeamtVG: Zeit bis zum 60. Lebensjahr zu zwei Dritteln), Versorgungsabschlag (max. 10,8 %, § 14 Abs. 3 BeamtVG); in den ersten 5 Dienstjahren besteht ohne Dienstunfall kein Anspruch (§ 4 BeamtVG). Bei Kammerberufen setzen wir standardmäßig 0 € automatische BU-Leistung an – Versorgungswerke leisten je nach Satzung sehr unterschiedlich; tragen Sie eine konkrete Leistung nur aus Ihrer Auskunft ein.
  • Krankentagegeld: Bedarf = Ihr Netto pro Tag. Leistung bei gesetzlich Versicherten = Krankengeld ab der 7. Woche (rund 70 % Brutto, höchstens 90 % Netto, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze, abzüglich Sozialabgaben). Bei privat Versicherten und Selbstständigen 0 € (Selbstständige nur mit Wahlerklärung, § 44 Abs. 2 SGB V). Bei Beamten entfällt die Rechnung – die Besoldung läuft weiter.
  • Netto-Vergleich: Renten- und Ruhegehaltsleistungen werden vor dem Vergleich auf einen Netto-Wert heruntergerechnet (Einkommensteuer nach § 32a mit Besteuerungsanteil, bei gesetzlich Versicherten zusätzlich Kranken-/Pflegebeitrag). Bei Verheirateten wird der Splittingtarif vereinfacht so angesetzt, als hätte die Partnerin oder der Partner kein eigenes Einkommen – die tatsächliche Steuerlast kann davon abweichen. Für ein belastbares Ergebnis den Modus Experten nutzen und die echten Werte eintragen.

Alle Rechengrößen werden zentral gepflegt (Stand 2026) und jährlich aktualisiert. Bedarfslogik angelehnt an DIN 77230.

Unverbindliche Prognose. Alle Ergebnisse sind eine Modellrechnung auf Basis Ihrer Angaben und gesetzlicher Annahmen (Stand 2026) – keine Zusage und keine individuelle Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist nicht dasselbe wie Berufsunfähigkeit; geschätzte Leistungen ersetzen nicht Ihre echten Auskünfte. Eine bedarfsgerechte Empfehlung nach § 61 VVG erfolgt erst im persönlichen Gespräch.

Schritt 2: Welche Klauseln bei Ihrer BU wirklich zählen

Ob eine BU im Ernstfall trägt, entscheidet sich im Kleingedruckten – nicht am Preis. Sie müssen die Bedingungen aber nicht selbst studieren. Der Konfigurator startet mit einem soliden Grundschutz (den Klauseln, die in jedem guten Tarif enthalten sein sollten), ergänzt automatisch die Klauseln für Ihren Beruf – und lässt Sie nur dort entscheiden, wo es eine echte Abwägung gibt. Ihre gewünschte BU-Rente aus Schritt 1 wird dabei übernommen.

Ihr BU-Schutz zusammenstellen

Sie müssen nicht Dutzende Klauseln einzeln durchgehen. Wir starten mit einem soliden Grundschutz, passen ihn automatisch an Ihren Beruf an – und Sie entscheiden nur bei den wenigen Punkten, die wirklich eine Abwägung sind.

In der fertigen Strecke aus Ihren Angaben übernommen.
Schärft die berufsspezifischen Klauseln.

Ihr Grundschutz

Solider Schutz

Das ist das empfohlene Minimum, das ein guter Tarif erfüllen sollte. Es ist automatisch vorgemerkt, Sie müssen hier nichts auswählen. Wichtig: Das sind die Kriterien, nach denen wir für Sie suchen – ob ein konkreter Tarif sie alle erfüllt, zeigt erst der Vergleich.

Alle Prüfkriterien anzeigen

Ihre Entscheidungen

Nur diese wenigen Punkte sind eine echte Abwägung. Die Beitrags-Angaben sind Marktbandbreiten zur Orientierung, keine Preiszusage: Sie beziehen sich auf den Beitrag ohne den jeweiligen Baustein und schwanken je nach Versicherer, Tarif, Beruf und Eintrittsalter erheblich. Ihren echten Beitrag sehen Sie erst im Angebot – dort rechnen wir denselben Tarif einmal mit und einmal ohne den Baustein.

Kern-Ausgestaltung

Ihr Wunschprofil

Noch kein Antrag. Ihr Wunschprofil ist die Grundlage für die Angebotsanforderung und das Gespräch – die endgültige Tarif- und Klauselempfehlung nach § 61 VVG erfolgt individuell im Termin. Gesundheitsfragen werden hier nicht gestellt.

Sie haben schon eine BU? Der Policencheck

Viele haben irgendwann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen – und wissen seitdem nicht, woran sie sind. Ist das damals das Richtige gewesen? Passt es heute noch? Und reicht es überhaupt? Genau das klären wir hier. Sie tragen ein, was in Ihrem Versicherungsschein steht; wir gleichen es mit dem Bedarf aus Schritt 1 und den Klauseln aus Schritt 2 ab.

Wichtig vorab: Dieser Check endet nicht automatisch bei „wechseln“. Ein alter Vertrag kann wertvoller sein, als er auf dem Papier aussieht – vor allem, wenn sich Ihr Gesundheitszustand seit dem Abschluss verändert hat. Dann ist Aufstocken oder Ergänzen fast immer besser als Ersetzen. Wo das so ist, sagen wir es Ihnen deutlich.
Bestehenden Vertrag jetzt prüfen

Alle Angaben stehen in Ihrem Versicherungsschein oder im letzten Nachtrag. Was Sie nicht finden, lassen Sie auf „weiß ich nicht“ – das ist kein Problem, wir prüfen es dann am Vertrag.

Trifft etwas davon auf Ihren Vertrag zu?

Was sich nur am Vertrag prüfen lässt

Die folgenden Punkte entscheiden im Ernstfall über Leistung oder Nicht-Leistung – sie stehen aber in den Versicherungsbedingungen, nicht im Versicherungsschein. Deshalb endet die Selbstprüfung hier, und wir sehen sie uns am Dokument an:

  • Abstrakte Verweisung – darf der Versicherer Sie auf einen anderen, theoretisch möglichen Beruf verweisen? Das wichtigste Ausschlusskriterium.
  • Prognosezeitraum – reichen 6 Monate voraussichtlicher Berufsunfähigkeit, oder verlangt der Vertrag „voraussichtlich dauernd“?
  • Befristetes Anerkenntnis – kann der Versicherer die Leistung zunächst nur befristet zusagen?
  • Rückwirkende Leistung und Meldefristen – wird ab Eintritt gezahlt oder erst ab Meldung?
  • Psychische Erkrankungen – gibt es Einschränkungen oder eine verkürzte Leistungsdauer?
  • Mitwirkungs- und Arztanordnungsklauseln – welche Behandlungen müssen Sie sich zumuten lassen?

Laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Versicherungsschein und, wenn vorhanden, die Bedingungen. Zusammen mit dieser Auswertung haben wir dann alles, um Ihnen eine belastbare Einschätzung zu geben.

Bestehende Police hochladen

Bitte in jedem Fall beachten: Kündigen Sie einen bestehenden Vertrag niemals, bevor ein neuer Vertrag rechtsgültig policiert ist. Zwischen Antrag und Annahme kann viel passieren – und ein einmal gekündigter Schutz lässt sich nicht zurückholen.

Bevor Sie ein Angebot anfordern: der ehrliche Zwischenschritt

Beim BU-Antrag zählen Ihre Gesundheitsangaben. Wer hier etwas vergisst oder beschönigt, riskiert im Leistungsfall den Schutz. Deshalb klären wir bei Vorerkrankungen zuerst anonym ab, welcher Versicherer zu welchen Bedingungen annimmt – ohne direkte Namensnennung, soweit der jeweilige Voranfrageprozess das zulässt.

Trifft eines davon auf Sie zu?

Ihre Auswahl wird ausschließlich lokal in Ihrem Browser ausgewertet und weder gespeichert noch an uns übertragen – sie steuert nur, was wir Ihnen als nächsten Schritt empfehlen.

Ihr empfohlener nächster Schritt

Angebot anfordern

Ihr Wunschprofil aus dem Konfigurator nehmen wir direkt mit – Sie tippen nichts doppelt. Es fehlen nur noch Ihre Kontaktdaten, damit Jan Pohl Ihnen ein passendes, ungebundenes Angebot vorbereiten kann.

Ihr Beruf im Detail

Diese Angaben bestimmen Ihre Berufsgruppe – und damit den Beitrag. Zwei Menschen mit demselben Berufstitel zahlen völlig unterschiedlich, je nachdem wie hoch der Schreibtisch-Anteil ist. Ohne diese Angaben kann kein Versicherer ein belastbares Angebot rechnen.

Bitte so genau wie möglich – „Arzt" oder „Ingenieur" reicht für die Einstufung nicht aus.
Der wichtigste Hebel für Ihre Berufsgruppe.
Nur risikorelevante Hobbys – Laufen, Fahrradfahren oder Fitnessstudio müssen Sie nicht angeben. Feld leer lassen, wenn nichts zutrifft.

Ihre Kontaktdaten

Bitte keine Diagnosen, Behandlungen oder sonstigen Gesundheitsangaben eintragen – diese klären wir ausschließlich im geschützten Verfahren.

Es wird nichts automatisch verschickt. Mit diesem Klick stellen wir Ihre Anfrage nur zusammen. Im nächsten Schritt entscheiden Sie selbst, ob Sie sie als PDF speichern und hochladen oder per E-Mail senden.

Ihre Anfrage ist unverbindlich und kostenfrei. Jan Pohl Versicherungsmakler · ungebundene Beratung · § 34d D-6LQ8-VHMG3-85. Eine bedarfsgerechte Empfehlung nach § 61 VVG erfolgt im persönlichen Gespräch.

Meine Einschätzung

Jan Pohl, Versicherungsmakler aus Aachen

Reihenfolge schlägt Tarifname

Die wichtigste Entscheidung bei der BU fällt nicht beim Tarifvergleich, sondern vorher: Wie viel Rente brauchen Sie wirklich, und welche Klauseln müssen dafür stehen? Ein günstiger Tarif mit schwacher Verweisungs- oder Nachversicherungsregel ist im Ernstfall teuer. Deshalb führt diese Seite Sie bewusst erst durch Bedarf und Klauseln – und dann erst zum Angebot.

Der zweite Punkt, an dem ich hartnäckig bin: Gesundheitsfragen ehrlich und vorbereitet. Wer bei Vorerkrankungen einfach einen Antrag stellt, riskiert eine Ablehnung, die aktenkundig wird. Der anonyme Weg über die Risikovoranfrage kostet ein paar Tage – und schützt Ihren Versicherungsschutz. Welche Reihenfolge für Sie sinnvoll ist, ordnen wir gemeinsam ein.

Jan Pohl · ungebundener Versicherungsmakler aus Aachen · § 34d D-6LQ8-VHMG3-85

Hier gehen Sie tiefer

Was fachlich daneben gehört

Zwei Bausteine ergänzen die BU aus einem konkreten Grund – ersetzen sie aber ausdrücklich nicht:

Ihren BU-Schutz gemeinsam final machen Sie haben Bedarf und Wunschprofil – ich bringe die passenden Tarife und ordne die Reihenfolge ein.
Termin vereinbaren

Die sechs häufigsten Fehler beim BU-Abschluss

Die meisten Probleme entstehen nicht beim Tarifvergleich, sondern bei Entscheidungen, die vorher fallen. Diese sechs kosten am häufigsten Geld oder Schutz:

1. Die Rente am Beitrag ausrichten statt am Bedarf Wer zuerst überlegt, was er zahlen möchte, landet fast immer zu niedrig. Die Rente muss Ihre Lebenshaltung tragen – erst danach kommt die Frage, was das kostet. Umgekehrt wird der Vertrag im Ernstfall wertlos, obwohl er jahrelang bezahlt wurde.
2. Endalter zu früh wählen Ein Vertrag, der mit 60 oder 63 endet, ist deutlich billiger – und lässt genau die Jahre offen, in denen Berufsunfähigkeit am wahrscheinlichsten wird. Die Altersrente beginnt für die meisten erst mit 67. Nachträglich verlängern lässt sich das Endalter in der Regel nicht.
3. Gesundheitsfragen „schnell abhaken" Unvollständige Angaben sind der häufigste Grund, warum im Leistungsfall gestritten wird. Der Versicherer darf sich bei einer Anzeigepflichtverletzung unter Umständen vom Vertrag lösen. Nehmen Sie sich die Zeit, holen Sie Ihre Patientenakte – und klären Sie Auffälliges vorher anonym.
4. Zuerst kündigen, dann neu abschließen Zwischen Antrag und Annahme kann der neue Versicherer ablehnen, Zuschläge verlangen oder ausschließen. Wer vorher gekündigt hat, steht dann ohne Schutz da. Der alte Vertrag bleibt, bis der neue rechtsgültig policiert ist – ohne Ausnahme.
5. Auf den Beitrag schauen statt auf die Bedingungen Ob der Versicherer Sie auf einen anderen Beruf verweisen darf, wie lange die Berufsunfähigkeit voraussichtlich andauern muss und ob er die Leistung befristen kann – das entscheidet im Ernstfall über alles. Diese Punkte stehen in den Bedingungen, nicht im Preisvergleich.
6. Warten, bis „es passt" Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter, und die Annahmechancen sinken mit jeder Diagnose, die dazukommt. Jedes Jahr Aufschub macht denselben Schutz teurer – und irgendwann unmöglich. Wer noch gesund ist, hat den größten Verhandlungsspielraum.

Häufige Fragen

Wie finde ich heraus, welche BU zu mir passt?
In vier Schritten: den Bedarf berechnen (rund 80 % Netto minus vorhandene gesetzliche Leistung), die für Ihren Beruf wichtigen Klauseln zusammenstellen, bei Vorerkrankungen zuerst anonym anfragen und dann ein Angebot anfordern. Genau dafür ist diese Seite gebaut – Sie müssen vorher keinen Tarif kennen.
Wie viel BU-Rente brauche ich?
Dabei helfen zwei Zahlen. Die rechnerische Lücke ist Ihr Bedarf (rund 80 % Netto, mindestens der DIN-Mindestbedarf) minus dem, was Ihnen im Ernstfall gesetzlich zusteht – Erwerbsminderungsrente, Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit oder Versorgungswerksleistung. Als Ziel-BU-Rente empfehlen wir aber bewusst den vollen Bedarf, nicht nur die Lücke: Eine private BU-Rente wird nicht mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente verrechnet, und deren Anspruch ist bei bloßer Berufsunfähigkeit nicht sicher. Der Rechner in Schritt 1 zeigt Ihnen beide Werte.
Welche Klauseln sind bei der BU wirklich wichtig?
Zum soliden Grundschutz gehören unter anderem der Verzicht auf abstrakte Verweisung, die Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung, der Einschluss psychischer Erkrankungen und eine faire Prognose- und Anerkenntnisregel. Dazu kommen berufsspezifische Klauseln – etwa die Infektionsschutzklausel für Ärzte oder der Verzicht auf Umorganisation für Selbstständige. Der Konfigurator setzt das für Ihren Beruf automatisch zusammen.
Muss ich hier meine Gesundheitsdaten angeben?
Sie wählen lediglich grobe Gesundheitskategorien aus (etwa „laufende Behandlung"). Diese Auswahl wird ausschließlich lokal in Ihrem Browser ausgewertet, nicht gespeichert und nicht an uns übertragen; konkrete Diagnosen oder Behandlungsdetails werden hier nicht abgefragt. Bei möglichen Vorerkrankungen führt Sie die Seite zur Risikovoranfrage, die ohne direkte Namensnennung erfolgt, soweit der jeweilige Prozess des Versicherers das zulässt.
Ist das schon ein Antrag?
Nein. Sie stellen hier eine unverbindliche, kostenfreie Angebotsanforderung mit Ihrem Wunschprofil. Die verbindliche Tarif- und Klauselempfehlung nach § 61 VVG und der eigentliche Antrag folgen erst nach dem persönlichen Gespräch.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Aussagen auf dieser Seite stützen sich auf die folgenden Quellen – alle unabhängig und öffentlich nachlesbar:

  • § 43 SGB VI – Erwerbsminderungsrente: volle Rente erst, wenn weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich sind (teilweise: unter 6 Stunden). Das ist der Grund, warum wir sie nicht gegenrechnen.
  • § 48 SGB V – Krankengeld längstens 78 Wochen. Danach entsteht die Lücke, die das Krankentagegeld schließt.
  • § 4 BeamtVG – Ruhegehalt erst nach fünf Jahren Dienstzeit; dazu § 13 (Zurechnungszeit) und § 14 (Versorgungsabschlag).
  • § 19 VVG und § 21 VVG – vorvertragliche Anzeigepflicht; die Rechte des Versicherers erlöschen nach fünf Jahren, bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung nach zehn.
  • § 61 VVG – Beratungs- und Dokumentationspflicht des Vermittlers.
  • DIN 77230:2026-03 – Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte; Grundlage des Mindestbedarfs im DIN-Modus.
  • Deutsche Rentenversicherung – maßgeblich für Ihre persönlichen Werte ist Ihre jährliche Renteninformation, nicht die Schätzung dieser Seite.

Rechengrundlagen und gesetzliche Werte: Stand Stand 2026. Unverbindliche Prognose, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Jan Pohl Versicherungsmakler · § 34d D-6LQ8-VHMG3-85.