Was ist versichert: Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert?
In der Versicherungsbranche gibt es verschiedene Wertbegriffe für die zu versichernden Güter. Die Unterschiede zur Festlegung des Versicherungswertes bei Technischen Versicherungen erfahren Sie hier...
Hier lesen Sie den vollständigen Artikel (Quelle: www.procontra-online.de): Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert?
In den Versicherungsbedingungen wird die Erstattung des versicherten Gegenstandes unterschiedlich definiert. In der Hausratversicherung wird der Wert des Gegenstandes beispielsweise anders berechnet, als in der privaten Haftpflichtversicherung. Daduch ergibt sich teilweise ein stark unterschiedlicher Geldbetrag, der im Schadensfall ersetzt wird.
Woran das liegt, ergibt sich aus der definition des Wertes des Gegenstandes.
Im oben genannten Artikel werden diese Begriffe anschaulich erklärt:
- Neuwert:
- Kosten für eine Neuanschaffung = Neuwert
- Zeitwert:
- Neuwert – Wertminderung aufgrund von Alter und Abnutzung = Zeitwert
- Wiederbeschaffungswert:
- Kosten für einen gleichwertigen Gegenstand + Beschaffungsnebenkosten = Wiederbeschaffungswert
- Veräußerungswert:
- Preis der bei einem letzen Verkauf erzielt werden könnte = Veräußerungswert (teilweise auch höher als Neuwert z.B. Kunst, Oldtimer…)