Beihilfeprofil Niedersachsen · Datenstand 02.08.2026
Beihilfe Niedersachsen: Bemessung, Eigenbehalte und pauschale Beihilfe
Das niedersächsische Profil trennt Regelsätze, Belastungsgrenze und Systemwahl von allgemeinen PKV- und Lebensphasenfragen.
aktive Beamte
bei erfüllter Kinderregel
berücksichtigungsfähige Kinder
Wie funktioniert die Beihilfe in Niedersachsen?
Nach dem niedersächsischen Landesrecht werden beihilfefähige Aufwendungen mit dem persönlichen Bemessungssatz erstattet. Daneben besteht seit 2024 eine pauschale Beihilfe. Bei laufenden Rechnungen sind vor allem Eigenbehalte und Belastungsgrenzen wichtig.
Bemessungssätze
| Person / Situation | Regelwert |
|---|---|
| Aktive Beamte | 50 % |
| Aktive bei erfüllter Kinderregel | 70 % |
| Versorgungsempfänger | 70 % |
| Ehe-/Lebenspartner | 70 % |
| Kinder | 80 % |
Niedersächsische Besonderheiten
Eigenbehalte
Eigenbehalte grundsätzlich zehn Prozent, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR bei den gesetzlich genannten Leistungen; Belastungsgrenze zwei Prozent, bei chronisch Kranken ein Prozent.
Einführung der pauschalen Beihilfe
2024-02-01
Beginn der Leistung
Antrag und landesrechtliche Entscheidungsfrist beachten; regelmäßig keine rückwirkende Gewährung vor Antrag.
Pflege
Pflegeleistungen und Pflegepflichtversicherung richten sich nach der landesrechtlichen Abgrenzung; häufig verbleibt die Pflege im individuellen Beihilfesystem.
Belastungsgrenze statt isoliertem Einzelabzug
Eigenbehalte müssen im Jahreszusammenhang betrachtet werden. Maßgeblich sind die berücksichtigten Einkünfte und gegebenenfalls eine chronische Erkrankung. Für die Beratung ist deshalb eine Übersicht der bereits abgezogenen Beträge sinnvoll.
Ausleitungen zu den Spezialthemen
Systemwahl
GKV oder PKV, Bindungswirkung und Beitrag.
Kinder
Zuordnung und Versicherungsweg.
Ruhestand
Stichtag und neue Restkostenquote.
Dienstherrnwechsel
Neues Recht und Portabilität.
PKV-Tarifaufbau
Quote und Ergänzungsschutz.
Fachprüfung · Entscheidungsstrecke
Beihilfe Niedersachsen in 60 Sekunden
Die belastbare Kurzantwort
Niedersachsen gewährt individuelle Beihilfe und seit Februar 2024 eine pauschale Beihilfe. Bei individueller Beihilfe sind zusätzlich Eigenbehalte und die jährliche Belastungsgrenze zu berücksichtigen.
Wenn-dann-Logik
- Wenn individuelle Beihilfe genutzt wird, dann Eigenbehalte über das Kalenderjahr dokumentieren.
- Wenn die Belastungsgrenze erreicht sein könnte, dann Einkünfte und bereits abgezogene Beträge nachweisen.
- Wenn pauschale Beihilfe gewählt werden soll, dann Wahlfrist und Unwiderruflichkeit vorab prüfen.
- Wenn sich Familie oder Dienstherr ändern, dann System und Versicherung neu bewerten.
Erstattung und Jahresbelastung zusammen betrachten
Praxisbeispiel
Eine beispielhaft mit 1.000 € anerkannte Aufwendung führt bei 50 % Bemessung zunächst zu 500 € Beihilfe. Ein nach der NBhVO anwendbarer Eigenbehalt kann die Auszahlung reduzieren. Deshalb müssen rechnerischer Beihilfeanteil, tatsächlicher Bescheid und PKV-Leistung getrennt nachvollzogen werden.
Typische Fehler
- Eigenbehalte nur je Einzelrechnung betrachten,
- die Belastungsgrenze ohne Einkommensnachweis unterstellen,
- Wahlfrist und Bindungswirkung der pauschalen Beihilfe übersehen,
- Bescheid und PKV-Abrechnung nicht gemeinsam prüfen.

Jan Pohls Einordnung
„In Niedersachsen reicht die Prozentquote nicht. Erst die Jahresbetrachtung von Eigenbehalten und Belastungsgrenze zeigt, was tatsächlich beim Beamten verbleibt.“
Für die Prüfung sollten Beihilfebescheide und PKV-Abrechnungen kalenderjährlich gesammelt werden.
NBG und NBhVO
Stand 02.08.2026
Eigenbehalte im Jahreskontext
FAQ zur Beihilfe Niedersachsen
Gibt es pauschale Beihilfe?
Ja. Niedersachsen bietet sie seit Februar 2024; Beginn und Bindungswirkung müssen geprüft werden.
Welche Eigenbehalte gelten?
Der dynamische Datensatz beschreibt prozentuale Abzüge, Mindest- und Höchstbeträge sowie die Belastungsgrenze.
Wie hoch sind die Beihilfesätze?
Sie richten sich nach Personengruppe und Familienstatus.
Amtliche Grundlage
Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem – NBG und NBhVO
Datenstand: 02.08.2026.
Beihilfe Niedersachsen und PKV gemeinsam prüfen
Eigenbehalte, Belastungsgrenze, Systemwahl und bestehender Tarif werden zusammengeführt.
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