Interessanter Artikel zum Thema: Berufsunfähigkeitsversicherung:
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann im Leistungsfall auch ohne konkrete Verdachtslage das Vorliegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen prüfen, so der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei dieser Prüfung in eingeschränktem Umfang auch dann mitzuwirken, wenn die so gewonnen Informationen zum Verlust des Vertrages führen können…
Den vollständigen Artikel von www.assekuranz-info-portal.de können Sie hier lesen: Berufsunfähigkeitsversicherung Prüfung Leistungsfall
Weitere Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie hier auf der Homepage im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung.