Nettopolice: Wann sich das Honorarmodell wirklich rechnet

Nettopolice: Fondsrente ohne Provision – rechnet sich das für Sie?

Eine Nettopolice enthält keine Abschluss- und Vertriebsprovision, dafür zahlen Sie ein separates Honorar. Ob das nach 30 Jahren mehr Rente bringt, hängt an drei Zahlen: Mantelkosten, Fondskosten und garantierter Rentenfaktor. Hier rechnen wir es durch.

Beratungstermin vereinbaren Direkt Angebot anfordern
Kurzüberblick: Bei 300 Euro Monatsbeitrag über 30 Jahre und 0,9 Prozentpunkten Kostenunterschied bringt eine Nettopolice rund 38.600 Euro mehr Endkapital als eine teure Bruttopolice; nach Abzug eines aufgezinsten Honorars von 2.500 Euro bleiben etwa 27.500 Euro Vorteil. Gegen eine günstige Bruttopolice schrumpft der Vorsprung auf wenige Tausend Euro. Entscheidend ist nie das Etikett, sondern die Zeile „Effektivkosten“ im Produktinformationsblatt und der garantierte Rentenfaktor.
Direkte Antwort

Was ist eine Nettopolice und lohnt sie sich?

Eine Nettopolice ist eine Renten- oder Lebensversicherung ohne einkalkulierte Abschluss- und Vertriebsprovision. Die Vermittlung bezahlen Sie stattdessen über ein separates Honorar, typisch 1.500 bis 3.500 Euro oder 150 bis 250 Euro pro Stunde. Sie lohnt sich, wenn die Effektivkosten dadurch um mindestens etwa 0,5 Prozentpunkte sinken und Sie den Vertrag lange durchhalten. Sie ist aber nicht automatisch besser: Das Honorar bleibt auch bei früher Kündigung geschuldet, und eine kostengünstige Bruttopolice kann eine mittelmäßige Nettopolice schlagen.

Netto- und Bruttopolice einfach erklärt

Bei einer klassischen Fondsrente, der Bruttopolice, stecken die Vermittlungskosten im Beitrag. Üblich sind rund 2,5 Prozent der Beitragssumme als Abschluss- und Vertriebskosten. Bei 300 Euro Monatsbeitrag über 30 Jahre (Beitragssumme 108.000 Euro) sind das 2.700 Euro. Diese Kosten werden per Zillmerung vor allem den ersten fünf Vertragsjahren belastet. Dazu kommen laufende Verwaltungskosten des Versicherungsmantels und die Kosten der gewählten Fonds.

Die Nettopolice ist derselbe Versicherungsmantel ohne diese einkalkulierte Provision. Der Versicherer kalkuliert den Tarif „netto“, und Sie schließen mit dem Vermittler eine Honorarvereinbarung. Das ist der Kern der Honorarberatung in der Altersvorsorge: Die Vergütung hängt nicht mehr davon ab, ob ein Vertrag zustande kommt und wie hoch die Beitragssumme ist.

Auch die Nettopolice bleibt eine Versicherung: Verrentungsoption und Steuerstundung in der Ansparphase, aber ebenso Mantelkosten und Vertragsbindung. Ob überhaupt eine Police statt eines Depots sinnvoll ist, klärt der Grundsatzvergleich Depot oder Police. Diese Seite setzt eine Stufe später an: beim Vergleich konkreter Angebote.

Wann Nettopolice, wann Bruttopolice, wann gar keine Police?

Nettopolice passt, wenn …

  • Sie hohe Beiträge zahlen (ab etwa 200 bis 300 Euro monatlich) – je größer die Beitragssumme, desto stärker wirkt die gesparte Provision.
  • Sie den Vertrag realistisch 20 Jahre und länger besparen.
  • Sie ein Honorar akzeptieren, das unabhängig vom Vertragsschicksal fällig bleibt.
  • Sie eine günstige Fondsauswahl nutzen (ETF mit TER unter 0,4 Prozent).

Bruttopolice kann passen, wenn …

  • der Tarif nachweislich niedrige Effektivkosten hat – Bruttotarife um 1,0 bis 1,2 Prozent schlagen manche Nettopolice mit teurem Honorar.
  • Sie kein vierstelliges Honorar vorab zahlen wollen.
  • Ihr Beitrag klein ist: Bei 100 Euro monatlich frisst ein Honorar von 2.500 Euro den Provisionsvorteil auf.

Gar keine Police, wenn …

Nettopolice und Bruttopolice im direkten Vergleich

KriteriumBruttopoliceNettopolice
AbschlusskostenCa. 2,5 % der Beitragssumme, gezillmert auf die ersten 5 Jahre (Beispiel: 2.700 Euro bei 108.000 Euro Beitragssumme)Keine einkalkulierte Provision; Honorar typisch 1.500 bis 3.500 Euro einmalig oder nach Stundensatz
Laufende Kosten (Mantel)Verwaltungskosten plus oft laufende Bestandsprovision (z. B. 0,2 bis 0,5 % p. a.)Nur Verwaltungskosten; teils separates Betreuungshonorar
Fondskosten (TER)In beiden Fällen frei wählbar – der größte Kostenhebel liegt hier, nicht im Vertriebsweg
Storno in den ersten JahrenNiedriger Rückkaufswert, weil Abschlusskosten schon belastet sind (§ 169 VVG mildert das nur ab)Rückkaufswert nahe am Guthaben – aber das gezahlte Honorar ist weg
Zuzahlungen und DynamikLösen erneut Abschlusskosten aus: üblich 2,5 % auf die Erhöhungs-Beitragssumme, bei Zuzahlungen teils 4 bis 5 %In der Regel keine neuen Abschluss- und Vertriebskosten auf Erhöhungen und Zuzahlungen
Vergütung bei FrühstornoVermittler unterliegt der Stornohaftungszeit von fünf JahrenHonorar bleibt auch bei früher Kündigung geschuldet (BGH, Az. III ZR 251/04)
Beratung und VergütungProvision fließt nur bei Abschluss; Anreiz zugunsten provisionsstarker Produkte möglichHonorar vergütet die Beratung selbst; Empfehlung vom Abschluss entkoppelt
Effektivkosten (Praxisspanne)Häufig 1,5 bis 2,5 % p. a., günstige Tarife ab ca. 1,0 %Häufig 0,4 bis 1,0 % p. a. (ohne Honorar gerechnet)

Die Spannen überlappen sich. Genau deshalb ersetzt der Blick ins Produktinformationsblatt jede Pauschalaussage.

Honorarmodelle, Umsatzsteuer und Rechtsrahmen

Die Höhe des Honorars ist gesetzlich nicht gedeckelt und am Markt sehr unterschiedlich. Vier Modelle sind üblich:

HonorarmodellTypische SpannePasst, wenn …
Reines Vermittlungshonorarca. 400 bis 800 Euro einmaligSie wissen bereits, welchen Tarif Sie wollen – direkt beim Versicherer sind Nettotarife für Privatkunden meist nicht abschließbar
Beratungs- und Vermittlungspauschaleca. 1.500 bis 3.500 Euro einmaligSie wollen die vollständige Altersvorsorge-Beratung inklusive Tarif- und Fondsauswahl
Stundensatzca. 150 bis 250 Euro pro StundeSie brauchen eine Zweitmeinung oder die Prüfung eines vorliegenden Angebots. Wichtig: Reine Beratung gegen Honorar – ohne Vermittlung – ist gegenüber Verbrauchern dem Versicherungsberater (§ 34d Abs. 2 GewO) vorbehalten; ein Versicherungsmakler darf sie Verbrauchern nicht als Honorarleistung anbieten
Laufende Servicepauschale0 bis ca. 0,5 % des Guthabens pro JahrSie wünschen dauerhafte Betreuung – kritisch rechnen: 0,5 % pro Jahr wirken wie eine zweite Kostenschicht

Warnsignal Prozent-Honorare: Manche Anbieter berechnen das Honorar als Prozentsatz der Beitragssumme; in der Praxis werden teils vierstellige bis fünfstellige Beträge aufgerufen. Rechenanker: Die eingesparte Provision beträgt rund 2,5 Prozent der Beitragssumme – bei 108.000 Euro also 2.700 Euro. Ein Honorar darüber etikettiert die Provision nur um.

Umsatzsteuer: der übersehene Rechenfaktor

Auf die einkalkulierte Provision einer Bruttopolice zahlen Sie keine gesonderte Umsatzsteuer. Beim Honorar entscheidet die Leistung: Das Vermittlungshonorar für eine konkret vermittelte Police ist als Versicherungsvermittlung nach § 4 Nr. 11 UStG in der Regel umsatzsteuerfrei – Voraussetzung ist eine echte Vermittlungsleistung. Ein reines Beratungshonorar – etwa beim Versicherungsberater oder wenn kein Vertrag zustande kommt – unterliegt grundsätzlich 19 Prozent Umsatzsteuer; bei 2.500 Euro netto sind das 475 Euro. Klären Sie vor der Unterschrift: brutto oder netto, Vermittlung oder Beratung?

Die Verbindlichkeit ist höchstrichterlich geklärt: Die Vergütungsvereinbarung zur Nettopolice bleibt wirksam, auch wenn die Police vorzeitig gekündigt wird (BGH, Urteil vom 20.01.2005, Az. III ZR 251/04). Planen Sie das Honorar als endgültige Ausgabe ein.

Wer darf Nettopolicen gegen Honorar vermitteln?

Drei Zulassungen mit klar getrennten Befugnissen:

ZulassungVergütungNettopolice möglich?
Versicherungsmakler
§ 34d Abs. 1 GewO
Provision oder Vermittlungshonorar – beides zulässigJa – kann beide Vergütungswege nebeneinander rechnen
Versicherungsberater
§ 34d Abs. 2 GewO
Ausschließlich Honorar; es gilt ein ProvisionsannahmeverbotJa. Bietet der Versicherer keinen Nettotarif an, muss er die einkalkulierte Provision zu 80 % dem Kunden gutbringen (Durchleitungsgebot, § 48c VAG)
Honorar-Finanzanlagenberater
§ 34h GewO
Ausschließlich HonorarNein. Erlaubnis nur für Finanzanlagen (Fonds, ETF im Depot), keine Versicherungen – wird häufig verwechselt

Die gesparte Provision darf ein Vermittler nicht als Rabatt auskehren: § 48b VAG verbietet Sondervergütungen weitgehend. Der saubere Weg zur provisionsfreien Police ist der Nettotarif mit offener Honorarvereinbarung.

Rechenbeispiel: 300 Euro monatlich über 30 Jahre

Annahmen: 6 Prozent Fondsrendite vor Kosten, Beitragssumme 108.000 Euro. Verglichen werden eine teure Bruttopolice (Effektivkosten 1,8 Prozent), eine günstige Bruttopolice (1,2 Prozent) und eine Nettopolice (0,9 Prozent plus 2.500 Euro Einmalhonorar).

VarianteRendite nach KostenEndkapital nach 30 JahrenNach Honorar (aufgezinst)
Bruttopolice, teuer (1,8 %)4,2 % p. a.ca. 215.800 Euroca. 215.800 Euro
Bruttopolice, günstig (1,2 %)4,8 % p. a.ca. 240.600 Euroca. 240.600 Euro
Nettopolice (0,9 %)5,1 % p. a.ca. 254.400 Euroca. 243.300 Euro

Das Honorar ist fair gerechnet, wenn man es aufzinst: 2.500 Euro, 30 Jahre mit 5,1 Prozent angelegt, wären rund 11.100 Euro. Ergebnis: Gegen die teure Bruttopolice gewinnt die Nettopolice mit etwa 27.500 Euro. Gegen die günstige Bruttopolice bleiben rund 2.700 Euro – praktisch Gleichstand, bei dem Rentenfaktor, Fondsuniversum und Versichererbonität den Ausschlag geben.

Endkapital nach 30 Jahren (300 Euro/Monat, 6 % vor Kosten) Bruttopolice 1,8 % 215.800 EUR Bruttopolice 1,2 % 240.600 EUR Nettopolice 0,9 % (nach aufgezinstem Honorar) 243.300 EUR Eingezahlt jeweils: 108.000 EUR. Modellrechnung, keine Garantie künftiger Wertentwicklung.

Zwei ehrliche Einschränkungen. Erstens: Das Honorar fällt auch an, wenn Sie nach drei Jahren kündigen. Zweitens: Bei der Bruttopolice löst jede Beitragserhöhung, auch die jährliche Dynamik, neue Abschlusskosten auf den Erhöhungsbetrag aus. Der beliebte Tipp „niedrig starten, später erhöhen“ senkt dort also nur die Anfangskosten und kauft die Provision stückweise nach – er wirkt nur, wenn der Tarif Erhöhungen kostenarm stellt oder Sie tatsächlich nicht erhöhen.

Wie sich eine Fondsrente gegen Basisrente, Betriebsrente und ETF-Sparplan schlägt, prüfen Sie mit eigenen Zahlen im Schichtenvergleichsrechner.

Rentenfaktor: die am häufigsten übersehene Zahl im Angebot

Der Rentenfaktor übersetzt Ihr Guthaben bei Rentenbeginn in eine lebenslange Monatsrente. Hier liegt die Falle, die in Beratungsgesprächen regelmäßig auffällt: Angebote werben mit dem aktuellen Rentenfaktor, verbindlich ist nur der garantierte.

So rechnet der Versicherer Ihre Rente aus Vertragsguthaben 100.000 EUR x Rentenfaktor je 10.000 EUR GARANTIERT: Faktor 25 250 EUR Rente/Monat AKTUELL (unverbindlich): Faktor 32 320 EUR Rente/Monat Merksatz: Der aktuelle Faktor kann bis zum Rentenbeginn sinken. Vergleichen Sie Angebote immer über die Höhe des GARANTIERTEN Rentenfaktors, nicht über die Hochrechnung.

Viele Bedingungswerke enthalten zusätzlich eine Treuhänderklausel: Der Versicherer darf den Rentenfaktor anpassen, wenn sich Rechnungsgrundlagen wie die Lebenserwartung dauerhaft ändern und ein Treuhänder zustimmt; das Verfahren ist an § 163 VVG angelehnt. Selbst der „garantierte“ Faktor kann bei solchen Tarifen unter engen Voraussetzungen geändert werden.

Rechtsprechung bremst Kürzungen: Der Bundesgerichtshof erklärte eine Klausel für unwirksam, die nur zur Herabsetzung des Rentenfaktors berechtigt, ohne bei besserer Lage zur Wiederanhebung zu verpflichten – das sogenannte Symmetriegebot (BGH, Urteil vom 10.12.2025, Az. IV ZR 34/25); aus § 163 VVG folgt kein einseitiges Kürzungsrecht. Der Fall betraf eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung – die Übertragung auf Policen der dritten Schicht liegt nahe, ist aber eine Frage der Auslegung. Schon 2023 kippte das Landgericht Köln die Kürzung eines großen Lebensversicherers, weil niedrigere Kapitalerträge keine Anpassung nach § 163 VVG rechtfertigen (LG Köln, Urteil vom 08.02.2023, Az. 26 O 12/22, rechtskräftig).

Verlassen sollten Sie sich darauf beim Neuabschluss trotzdem nicht. Achten Sie im Angebot auf drei Punkte:

  • die Höhe des garantierten Rentenfaktors (Marktspanne grob 20 bis 30 Euro je 10.000 Euro Kapital),
  • ob er für das gesamte Guthaben gilt,
  • ob der Tarif eine harte Garantie ohne Anpassungsklausel bietet.

Ob Sie die Verrentung später nutzen oder sich das Kapital auszahlen lassen, entscheiden Sie erst bei Rentenbeginn. Die Kriterien: Rente oder Kapitalauszahlung.

Garantien, Deckungsstock und Hybrid-Police: Was Sicherheit an Rendite kostet

Garantien werden aus Ihrer Rendite bezahlt. Für eine Beitragsgarantie legt der Versicherer einen Teil Ihres Geldes im Deckungsstock an statt in Fonds. Je höher das Garantieniveau, desto kleiner die Aktienquote, die langfristig die Rendite bringt.

Bei der verbreiteten 2-Topf-Hybrid-Police wird Ihr Guthaben laufend zwischen Sicherungsvermögen und Fonds umgeschichtet. Fällt der Fondswert, schichtet das Modell in den sicheren Topf um. Das Problem: Nach einem Kurseinbruch ist weniger Geld investiert, die Erholung findet ohne Sie statt. Dieser Lock-in-Effekt ist der Grund, warum Hybrid-Policen in langen Aufwärtsphasen hinter reinen Fondspolicen zurückbleiben können. Faustregel: Bei 25 bis 35 Jahren Laufzeit kostet eine 100-Prozent-Beitragsgarantie häufig 0,5 bis 1,5 Prozentpunkte Rendite pro Jahr – über die Laufzeit fünfstellige Beträge.

Überschussbeteiligung: Warum die Hochrechnung nicht die Zusage ist

Angebots-Hochrechnungen zeigen meist drei Szenarien, etwa 3, 6 und 9 Prozent Wertentwicklung. Das sind Illustrationen, keine Zusagen. Verbindlich sind nur die garantierten Werte; alles darüber speist sich aus Fondsentwicklung und Überschussbeteiligung, deren Höhe der Versicherer jährlich neu festlegt. Eine 6-Prozent-Hochrechnung täuscht zusätzlich, wenn sie vor Fondskosten gerechnet ist oder Kickbacks einrechnet, die der Tarif nicht weitergibt. Vergleichen Sie nie Endwerte zweier Hochrechnungen mit unterschiedlichen Annahmen – vergleichen Sie garantierte Werte und Effektivkosten bei identischem Rechnungszins.

Recht und Kostenausweis: Wo Sie die Wahrheit über Ihren Vertrag finden

Effektivkosten im Produktinformationsblatt lesen

Jedes Angebot muss ein Basisinformationsblatt bzw. Produktinformationsblatt enthalten. Die Pflicht, die Effektivkosten als Renditeminderung in Prozentpunkten bis zum Beginn der Auszahlungsphase auszuweisen, gilt seit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) zum 1. Januar 2015; Rechtsgrundlage ist § 2 Abs. 1 Nr. 9 VVG-InfoV. Suchen Sie im Dokument die Zeile „Effektivkosten“ oder „Renditeminderung durch Kosten“. Drei Lesehinweise:

  • Spannen wie „0,6 bis 1,9 %“ sind fondsabhängig. Der untere Wert gilt für den günstigsten wählbaren Fonds (meist ein ETF), der obere für teure aktive Fonds. Maßgeblich ist der Wert für die Fonds, die Sie tatsächlich wählen.
  • Mantelkosten und Fondskosten trennen. Effektivkosten = Kosten des Versicherungsmantels plus TER der Fonds. Ein günstiger Mantel nützt nichts mit einem aktiven Fonds zu 1,8 Prozent TER darin.
  • Nach Kickbacks fragen. Manche Versicherer erhalten Rückvergütungen aus den Fondskosten. Gute Tarife schreiben sie dem Vertragsguthaben gut – das steht in den Bedingungen, nicht im Werbeflyer.

Die BaFin misst die Kostenbelastung seit 2022 systematisch. Kernzahlen: In der ersten Markterhebung (Neugeschäft 2021) lagen die Effektivkosten in Einzelfällen über 4 Prozent pro Jahr. 2024 prüfte die Aufsicht 13 auffällige Lebensversicherer; bei mehreren betrugen die Effektivkosten zu dem Zeitpunkt, zu dem die Hälfte der Kunden bereits gekündigt hatte, 4 Prozent oder mehr. Die Folgeerhebung zum Neugeschäft 2024 zeigt Wirkung: Im teuersten Marktviertel sanken die Effektivkosten fondsgebundener Produkte bei langen Laufzeiten um mehr als 0,4 Prozentpunkte. Zu den Kickbacks: Bei rund einem Drittel des Neugeschäfts der meistverkauften Fondspolicen fließen Rückvergütungen an den Versicherer – im Mittel gut 0,30 Prozent des Fondsguthabens pro Jahr, in der Spitze über 1,20 Prozent. Unsere Einordnung: BaFin-Studie zu den Kosten von Fondspolicen.

§ 169 VVG: Rückkaufswert und die 5-Jahres-Verteilung

Seit der VVG-Reform 2008 müssen Abschluss- und Vertriebskosten bei der Berechnung des Rückkaufswerts auf mindestens fünf Jahre verteilt werden (§ 169 VVG). Das schützt vor dem Totalverlust der ersten Beiträge, ändert aber nichts daran, dass eine gezillmerte Bruttopolice anfangs kaum Guthaben aufbaut. Einen laufenden Altvertrag deshalb nie reflexhaft kündigen – die Alternativen: Rentenversicherung kündigen oder beitragsfrei stellen.

§ 163 VVG: das Treuhänderverfahren

§ 163 VVG regelt, wann ein Lebensversicherer Prämien und Leistungen bestehender Verträge anpassen darf: Die Rechnungsgrundlagen müssen sich dauerhaft und unvorhersehbar geändert haben, ein Treuhänder muss zustimmen (§ 163 VVG). An dieses Verfahren lehnen sich die Rentenfaktor-Klauseln vieler Fondspolicen an. Für den Vergleich gilt: Ein hoher garantierter Rentenfaktor ohne Anpassungsklausel ist mehr wert als ein höherer Faktor mit Tür zur Absenkung.

Typische Fehler beim Vergleich von Netto- und Bruttopolicen

  1. Nur auf Kosten schauen, Rentenfaktor ignorieren. Eine Nettopolice mit 0,6 Prozent Effektivkosten, aber garantiertem Rentenfaktor 20 kann im Verrentungsfall schlechter abschneiden als ein Tarif mit 0,9 Prozent und Faktor 27. Beide Zahlen gehören in jeden Vergleich.
  2. Nettopolice unterschreiben, ohne die Honorarvereinbarung zu verstehen. Das Honorar ist eine eigene Rechtsbeziehung: Es bleibt geschuldet, auch wenn Sie den Vertrag stornieren. Lesen Sie Fälligkeit, Stornoregel und Betreuungspauschalen vor der Unterschrift.
  3. Die Fondsauswahl im teuren aktiven Segment belassen. Wer eine Nettopolice mit aktiven Fonds zu 1,8 Prozent TER füllt, verschenkt den Kostenvorteil sofort wieder. Der Wechsel auf ETF senkt die Gesamtkosten oft stärker als der Wechsel des Vertriebswegs. Wenn Ihnen bei der Fondsauswahl auch Nachhaltigkeitskriterien wichtig sind: nachhaltige Fondspolice.
  4. Die Hochrechnung mit Überschüssen als sichere Zahl lesen. Verbindlich sind nur garantierte Werte. Wer die Ruhestandsplanung auf die 6-Prozent-Spalte baut, plant mit Zahlen, die niemand zugesagt hat.
  5. Beitragsdynamik unbedacht mitnehmen. Bei Bruttopolicen löst jede dynamische Erhöhung neue Abschlusskosten aus. Eine 5-Prozent-Dynamik über 30 Jahre kann mehrere Tausend Euro Zusatzkosten erzeugen, die im Angebot nicht auftauchen.
  6. Garantien kaufen, die Sie nicht brauchen. Wer 30 Jahre Zeit hat, zahlt für eine 100-Prozent-Beitragsgarantie mit Rendite und trägt das Lock-in-Risiko der Hybrid-Mechanik obendrauf. Garantieniveau ist eine Entscheidung, keine Voreinstellung.
  7. Unechte Nettotarife nicht erkennen. Einzelne Tarife werden als Nettopolice beworben, weisen im Produktinformationsblatt aber weiterhin Abschluss- und Vertriebskosten aus. Eine echte Nettopolice zeigt dort null Euro – prüfen Sie diese Zeile vor der Unterschrift der Honorarvereinbarung.

Einschätzung: Nettopolice aus Maklersicht

Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler in Aachen, zur Frage Nettopolice oder Bruttopolice

Jan Pohl, ungebundener Versicherungsmakler in Aachen:

„Die meisten Angebote, die mir Mandanten zur Prüfung vorlegen, scheitern nicht am Vertriebsweg, sondern an drei Punkten: aktive Fonds mit über 1,5 Prozent TER, ein garantierter Rentenfaktor unter 25 und eine Beitragsgarantie, die bei 30 Jahren Anlagehorizont niemand braucht. Wer diese drei Stellschrauben richtig stellt, holt mehr heraus als durch die Frage Netto oder Brutto.

Meine Haltung zur Nettopolice selbst: Sie ist das transparentere Vergütungsmodell, weil die Vergütung offen auf dem Tisch liegt, und ab etwa 250 Euro Monatsbeitrag rechnet sie sich meist – sofern Sie das Honorar als das nehmen, was es ist: Bezahlung für Beratung, die auch bei Storno nicht zurückkommt. Unter 150 Euro Monatsbeitrag empfehle ich sie selten. Ich rechne Ihnen beide Wege mit denselben Annahmen nebeneinander vor, inklusive Effektivkosten und garantiertem Rentenfaktor. Dann entscheiden Sie auf Basis von Zahlen, nicht von Etiketten.“

Angebots-Check: Diese 5 Zeilen vergleichen Sie in beiden Angeboten
  • Effektivkosten-Zeile im Basisinformationsblatt
  • Fonds-TER, getrennt vom Versicherungsmantel ausgewiesen
  • Garantierter Rentenfaktor – nicht der aktuelle
  • Anpassungs-/Treuhänderklausel: ja oder nein?
  • Honorar aufgezinst gegen die Provisionsersparnis

Nächste Schritte

  1. Lücke beziffern: Ermitteln Sie mit dem Versorgungslücken-Rechner, wie viel monatliche Sparrate überhaupt nötig ist.
  2. Grundsatzfrage klären: Prüfen Sie, ob eine Police gegenüber dem Depot Sinn ergibt – die Kriterien stehen im Vergleich Depot oder Police.
  3. Vorhandene Angebote prüfen lassen: Schicken Sie uns Produktinformationsblatt und Bedingungswerk über Angebot anfordern – Sie erhalten eine Gegenüberstellung mit Effektivkosten und garantiertem Rentenfaktor.
  4. Entscheidung im Gespräch treffen: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin (Video oder vor Ort in Aachen), wenn Sie die Netto-Brutto-Frage für Ihre Situation durchrechnen wollen.

Häufige Fragen zur Nettopolice

Was ist der Unterschied zwischen Nettopolice und Bruttopolice?

Bei der Bruttopolice sind Abschluss- und Vertriebskosten (typisch rund 2,5 Prozent der Beitragssumme) in den Beitrag einkalkuliert und belasten vor allem die ersten fünf Jahre. Bei der Nettopolice fehlt diese Provision; Sie zahlen stattdessen ein separat vereinbartes Honorar. Mantel und wählbare Fonds können ansonsten identisch sein.

Ist eine Nettopolice immer günstiger?

Nein. Eine günstige Bruttopolice mit Effektivkosten um 1,0 bis 1,2 Prozent kann eine Nettopolice schlagen, wenn deren Honorar hoch oder der Beitrag klein ist. Faustregel: Die Nettopolice lohnt ab etwa 200 bis 300 Euro Monatsbeitrag und mindestens 0,5 Prozentpunkten Kostenvorteil.

Was passiert mit dem Honorar, wenn ich die Nettopolice kündige?

Das Honorar bleibt geschuldet, bereits gezahlte Beträge kommen nicht zurück. Es vergütet die Beratung, nicht den Vertragsbestand. Schließen Sie eine Nettopolice deshalb nur ab, wenn Sparrate und Laufzeit realistisch geplant sind und Sie die Honorarvereinbarung vollständig verstehen.

Wo finde ich die Effektivkosten meines Angebots?

Im Basisinformationsblatt bzw. Produktinformationsblatt als „Effektivkosten“ oder „Renditeminderung durch Kosten“. Spannen wie 0,6 bis 1,9 Prozent sind fondsabhängig: Maßgeblich ist der Wert für die Fonds, die Sie tatsächlich wählen.

Was ist der Unterschied zwischen garantiertem und aktuellem Rentenfaktor?

Der garantierte Rentenfaktor ist die verbindliche Untergrenze der Monatsrente je 10.000 Euro Guthaben. Der aktuelle Faktor ist eine unverbindliche Hochrechnung und kann bis zum Rentenbeginn sinken. Vergleichen Sie Angebote immer über den garantierten Faktor; die Marktspanne liegt grob bei 20 bis 30 Euro je 10.000 Euro.

Kann der Versicherer den garantierten Rentenfaktor nachträglich senken?

Bei Tarifen mit Treuhänderklausel ist das unter engen Voraussetzungen möglich: Die Rechnungsgrundlagen müssen sich dauerhaft geändert haben und ein Treuhänder muss zustimmen; das Verfahren ist an § 163 VVG angelehnt. Der Bundesgerichtshof hat 2025 eine Klausel für unwirksam erklärt, die nur die Absenkung erlaubte, aber keine Wiederanhebung vorsah (Az. IV ZR 34/25). Tarife mit hartem, klauselfreiem Garantiefaktor sind trotzdem im Vorteil.

Lohnt sich eine Nettopolice auch bei kleinen Beiträgen?

Meist nicht. Bei 100 Euro Monatsbeitrag beträgt die eingesparte Abschlussprovision über 30 Jahre nur rund 900 Euro, ein Honorar von 2.000 bis 2.500 Euro liegt darüber. Dann ist eine kostengünstige Bruttopolice oder ein ETF-Sparplan im Depot häufig die bessere Wahl.

Verwandte Themen

Depot oder Police: die Grundsatzfrage

Steuerstundung gegen Flexibilität: Wann sich der Versicherungsmantel gegenüber dem ETF-Depot rechnet.

BaFin-Studie: Kosten von Fondspolicen

Was die Aufsicht 2024 zu Effektivkosten festgestellt hat und welche Konsequenzen Sie daraus ziehen sollten.

Schichtenvergleichsrechner

Basisrente, Betriebsrente, private Fondsrente und ETF-Depot mit Ihren Zahlen nebeneinander.

Rente oder Kapitalauszahlung

Verrentung, Teilauszahlung oder alles auf einmal: die Entscheidungskriterien für den Rentenbeginn.

Kündigen oder beitragsfrei stellen

Was mit einem laufenden Altvertrag passieren soll: Rückkaufswert, Beitragsfreistellung, Verkauf.

Versorgungslücken-Rechner

Erst die Lücke, dann das Produkt: Rentenlücke, BU-Bedarf und Todesfallschutz in einem Durchgang.

Netto oder Brutto? Rechnen statt raten.

Schicken Sie uns Ihr Angebot oder Ihre Eckdaten – Sie erhalten eine Gegenüberstellung mit Effektivkosten, garantiertem Rentenfaktor und beiden Vergütungswegen. Oder klären Sie Ihre Fragen direkt im Gespräch.

Direkt Angebot anfordern Beratungstermin vereinbaren

Rechtsstand: Juli 2026. Alle Rechenbeispiele sind Modellrechnungen mit den im Text genannten Annahmen; sie stellen keine Zusage einer bestimmten Wertentwicklung dar. Diese Seite ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung.