Altersvorsorgedepot für Beamte: Was Sie ab 2027 wirklich gefördert bekommen

Altersvorsorgedepot für Beamte: Was Sie ab 2027 wirklich gefördert bekommen – und wann Zulage oder Steuerhebel sinnvoller sind

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge ändert sich für Beamte ab 2027 vor allem die Fördermechanik: höhere, transparentere Grundzulage, neue Kinderzulage und ein Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie. Förderberechtigt waren Beamte als Besoldungsempfänger schon – entscheidend ist, wann Familienförderung, Steuerhebel oder ein freies Depot sinnvoller sind. Mit konkreten Rechenbeispielen von A12 bis W2.

Förderung ab 2027 Beamte & Lehrer 3 Rechenbeispiele
Förderquote & Steuerhebel durchrechnen lassen

Auf einen Blick

  • Schon berechtigt, neue Regeln: Beamte und Besoldungsempfänger gehören als unmittelbar förderberechtigter Personenkreis schon heute dazu. Neu ab 2027 ist die Fördermechanik: höhere Grundzulage, neue Kinderzulage und ein Depot ohne Garantie.
  • Grundzulage: bis 540 Euro pro Jahr (50 Prozent auf die ersten 360 Euro, 25 Prozent auf weitere bis 1.800 Euro Eigenbeitrag), dazu 300 Euro Kinderzulage je Kind.
  • Steuerhebel: Sonderausgabenabzug bis 2.340 Euro im Jahr (Günstigerprüfung). Ab A14 oft der größere Hebel als die Zulage.
  • Grenzen: max. 2 geförderte Verträge pro Person, max. 6.840 Euro Einzahlung im Jahr, davon 1.800 Euro förderwirksamer Eigenbeitrag.
  • Faustregel: Pension und Beihilfe bleiben das Fundament – das Depot ist der dritte Baustein, nicht der erste. Bei Spitzensteuersatz ohne Kinder kann die Basisrente steuerlich stärker wirken – je nach Liquiditäts- und Vererbungswunsch.

Die kurze Antwort

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Beamte? Das Altersvorsorgedepot für Beamte ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot zur privaten Altersvorsorge, das nach aktuellem Reformstand ab 1. Januar 2027 Riester im Neugeschäft ablösen soll. Beamte gehören als Besoldungsempfänger bereits zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis – entscheidend bleibt die Einwilligung zur Datenübermittlung an die ZfA. Die zentrale Neuerung ist die Förderlogik: beitragsproportionale Grundzulage, neue Kinderzulage und ein Depot ohne verpflichtende Beitragsgarantie.

Wer mehrere Kinder hat, kommt über die Kinderzulagen rechnerisch auf Förderquoten oberhalb von 50 Prozent des Eigenbeitrags. Bei hohen Besoldungsstufen (A13 aufwärts) wird der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG häufig zum entscheidenden Steuerhebel. Förderquote ist aber nicht gleich Rendite – alle Rechenbeispiele unten sind vereinfachte Modellrechnungen.

Stand der Seite: aktueller Reform- und Entwurfsstand. Detailregelungen können sich durch ergänzende Verordnungen noch konkretisieren. Den vollständigen Überblick zur Reform finden Sie auf Altersvorsorgedepot – der Überblick.

Wer von den Beamten ist förderberechtigt?

Anders als oft angenommen sind Beamte nicht erst durch die Reform förderberechtigt: Als inländische Besoldungsempfänger gehören sie schon unter dem heutigen Riester-Recht zum unmittelbar zulagenberechtigten Personenkreis – Voraussetzung ist die Einwilligung zur Datenübermittlung an die ZfA. Der größte Unterschied der Reform liegt deshalb in der neuen Produktwelt und Fördermechanik, nicht in einer erstmaligen Berechtigung. Neu unmittelbar förderberechtigt werden vor allem Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke.

PersonengruppeStatus ab 2027Voraussetzung
Beamte auf Lebenszeit (A-, B-, W-Besoldung)unmittelbar zulagenberechtigtEinwilligung zur Datenübermittlung an die ZfA gegenüber dem Dienstherrn
Beamte auf Probe und Widerrufunmittelbar zulagenberechtigtwie oben
Richter und Berufssoldatenunmittelbar zulagenberechtigtwie oben
Versorgungsempfänger (Pensionierte)einbezogen bei vorheriger Dienstunfähigkeitspezielle Regelung; im Einzelfall prüfen
Ehepartner (nicht Beamter)mittelbar zulagenberechtigt über den verbeamteten Partnereigener Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr; Grundzulage maximal 175 Euro, kein eigener Sonderausgabenabzug

Für die Praxis heißt das: Wer als Beamter und Ehepartner zwei separate Depots führt, kann die Zulagenstruktur für die Familie bewusst gestalten. Die Grenze von 2 geförderten Verträgen gilt pro Person, nicht pro Haushalt.

Wie viel Förderung bekommt ein Beamter wirklich?

Die Förderung baut sich aus drei Bausteinen auf: Grundzulage, Kinderzulagen und Berufseinsteiger-Bonus. Die folgende Grafik zeigt eine typische Beamtenfamilie mit zwei Kindern und maximalem Eigenbeitrag – die Gesamtzulage liegt höher, als viele Beamte vermuten.

Wichtig: Die volle Kinderzulage greift schon ab 300 Euro Eigenbeitrag pro Kind und Jahr. Familien mit drei oder mehr Kindern kommen damit auch bei kleinerem Beitrag auf Förderquoten oberhalb von 50 Prozent. Das ist der ehrliche Hebel der Reform – nicht die Grundzulage allein.

Wo das Depot in die Beamtenversorgung passt

Für Beamte ist das Altersvorsorgedepot keine eigenständige Versorgungslösung, sondern ein Säulen-Baustein neben Pension, Beihilfe und gegebenenfalls bAV-Ansprüchen aus früheren Angestelltenzeiten.

Pension und Beihilfe bleiben das stabile Fundament. Das Altersvorsorgedepot wirkt vor allem dort, wo nicht ruhegehaltfähige Einkommensbestandteile (Leistungsbezüge, Drittmittel, Zweiteinkommen) im Ruhestand wegfallen. Wer auch im Alter den heutigen Lebensstandard halten will, baut auf diesem dritten Baustein systematisch auf.

Zulage oder Steuerersparnis – was lohnt bei Ihnen?

Das Finanzamt rechnet automatisch beide Wege und nimmt den für Sie günstigeren (Günstigerprüfung). Für Beamte gilt dabei eine klare Faustregel nach Besoldung:

BesoldungsgruppeTypischer GrenzsteuersatzWelcher Hebel dominiert?
A8 bis A11ca. 25–30 %Zulage – besonders bei Kindern
A12 bis A13ca. 32–37 %Beide annähernd gleich – Günstigerprüfung entscheidet
A14 bis A16 / B / Wca. 38–42 %Steuerersparnis über Sonderausgabenabzug

Der maximale Sonderausgabenabzug beträgt 2.340 Euro pro Jahr (1.800 Euro Eigenbeitrag plus 540 Euro maximale Grundzulage). Bei einem Grenzsteuersatz von 40 Prozent bedeutet das eine rechnerische Steuerersparnis von rund 940 Euro, also mehr als die Grundzulage (vereinfachte Modellrechnung). Bei der Günstigerprüfung wird der Zulageanspruch allerdings angerechnet – zusätzlich ausgezahlt wird nur der Steuervorteil, der über die Zulage hinausgeht. Für Beamte ab A14 ist der Sonderausgabenabzug deshalb häufig der entscheidende Hebel – vorausgesetzt, die Anlage AV in der Steuererklärung wird konsequent ausgefüllt.

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Drei Rechenbeispiele aus der Praxis

Die folgenden Beispiele sind vereinfacht und orientieren sich an typischen Beratungsfällen. Sie zeigen die Größenordnung, ersetzen aber keine Einzelfallprüfung. Eigenbeitrag jeweils 1.800 Euro pro Jahr. Die Förderquote ist hier vereinfacht der höhere Wert aus Zulage und Steuervorteil nach Günstigerprüfung, bezogen auf den Eigenbeitrag; der Zulageanspruch wird bei der Steuerberechnung angerechnet, sodass nur der darüber hinausgehende Steuervorteil zusätzlich wirkt.

1. Lehrerin A12, alleinerziehend, 2 Kinder

Bruttoeinkommenca. 4.700 €/M
Grenzsteuersatzca. 32 %
Grundzulage540 €
Kinderzulage (2×)600 €
Steuerersparnisvergleichbar geringer
Förderquoteca. 63 %

Zulage greift.

2. Beamter A13, Ehepartner mittelbar, 1 Kind

Bruttoeinkommenca. 5.800 €/M
Grenzsteuersatzca. 37 %
Grundzulage540 €
Kinderzulage (1×)300 €
Sonderausgaben · Ersparnisca. 866 €
Förderquoteca. 48 %

Steuer greift.

3. Professor W2, keine Kinder

Bruttoeinkommenca. 8.500 €/M
Grenzsteuersatzca. 42 %
Grundzulage540 €
Kinderzulage
Sonderausgaben · Ersparnisca. 983 €
Förderquoteca. 55 %

Steuer greift.

Hinweis: Die Günstigerprüfung erfolgt automatisch, wenn die Angaben zum Altersvorsorgevertrag in der Steuererklärung (Anlage AV) vollständig gemacht werden. Fehlen sie, kann der zusätzliche Sonderausgabenabzug praktisch verloren gehen.
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Entscheidungsmatrix: AV-Depot, Riester-Bestand oder ETF-Depot?

Für Beamte stehen ab 2027 drei realistische Wege offen. Die Wahl hängt von Steuerlast, Flexibilitätswunsch und bestehenden Verträgen ab.

KriteriumAV-Depot 2027BasisrenteETF-Depot frei
Förderung bei Familienstarkmittelkeine
Steuerhebel ab A14mittelstarkkeine
Flexibilität / Liquiditätgeringgeringstark
Kostentransparenzstark (Kostendeckel)mittelstark
Vererbbarkeitmittelgeringstark

In der Praxis kombinieren viele Beamte zwei Bausteine: Das AV-Depot deckt die Förder-Ebene ab, eine ergänzende Basisrente nutzt den Steuerhebel oberhalb von 1.800 Euro Eigenbeitrag. Ein freies ETF-Depot bleibt der flexible Baustein. Welche Mischung für Sie passt, hängt vor allem davon ab, wie hoch Ihre Pensionslücke konkret ausfällt.

Für wen das AV-Depot eher stark oder eher schwach ist

Eher starke FörderwirkungEher schwache Förderwirkung
Familien mit Kindern (Kinderzulagen wirken)Kinderlose Beamte mit Spitzensteuersatz (Basisrente steuerlich oft stärker – je nach Liquidität und Vererbung)
A10 bis A13 (Zulagen-Logik dominiert)Sehr hohe freie ETF-Vermögen mit Liquiditätsfokus
Bestehende Riester-Strukturen, Wechseloption prüfenMaximale Liquiditätsorientierung (Depot bleibt gebunden bis Rente)
Beamte mit aktiver Familienphase, lange RestlaufzeitBeamte kurz vor Pension (kurzer Anlagehorizont)

Bestehender Riester-Vertrag bei Beamten

Viele Beamte haben über den mittelbar zulagenberechtigten Ehepartner einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Mit der Reform ergeben sich drei Optionen – Kündigen ist fast nie eine davon.

OptionWas passiert?Wann sinnvoll?
1. Bestand weiterführenVertrag bleibt unter altem Riester-Recht, Bestandsschutz greiftHohe Garantieverzinsung, niedrige Restkosten, langer Restzeitraum
2. In neue Förderung wechselnVertrag wird unter Voraussetzungen in die neue Förderlogik überführt; vorher Garantien, Kosten und Altvorteile prüfenHohe Kosten oder schwache Performance, aber Wert nicht verlieren
3. Neuvertrag (max. 2 geförderte)Bestand kann ruhen oder wird beendet, daneben neuer AV-Depot-VertragBestand bringt heute praktisch nichts mehr und blockiert die Förderkapazität
Achtung: Eine Kündigung des Riester-Bestands würde alle bisher gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückfordern. Das ist fast immer die schlechteste Option. Wenn der Bestand kostenintensiv und schwach verzinst ist, ist Option 2 oder 3 zu prüfen – nie die Kündigung.

Typische Fehler von Beamten beim AV-Depot

  • Anlage AV in der Steuererklärung vergessen – ohne sie wirkt der Sonderausgabenabzug nicht. Gerade ab A14 lässt das schnell vierstellig Geld liegen.
  • Einwilligung zur Datenübermittlung an die ZfA verspätet – ohne sie wirkt die Zulage nicht. Sie muss rechtzeitig schriftlich oder elektronisch beim Dienstherrn vorliegen.
  • 2-Verträge-Grenze nicht im Blick – wer in der Ehe mehrere alte Riester-Verträge plus AV-Depot mischt, kann die Förderkapazität verschenken.
  • Riester-Bestand reflexhaft kündigen – die schlechteste Option, weil bisherige Förderung zurückgefordert wird. Wechseln statt kündigen.
  • AV-Depot statt Basisrente bei A14+ – mit Spitzensteuersatz ist der Steuerhebel der Basisrente oft größer. AV-Depot ist ergänzend sinnvoll, nicht alternativ.
  • Anbieter im Eilverfahren wählen – Marktprodukte gibt es erst ab 2027. Wer 2026 unbedacht abschließt, wiederholt den Riester-Fehler unter neuem Etikett.

Meine Einschätzung

Jan Pohl, Versicherungsmakler Aachen, Spezialist fuer Altersvorsorge von Beamten und Akademikern

Das größte Problem ist nicht das Produkt, sondern der Reflex: Förderberechtigt waren Beamte als Besoldungsempfänger zwar schon unter Riester – nur war Riester für viele unattraktiv und blieb liegen. Jetzt kommt mit dem Depot eine neue, transparentere Förderwelt. Genau in dem Moment, in dem die ersten Anbieter 2027 ihre Produkte veröffentlichen, werden viele Beamte aus reiner Aufholbedürftigkeit zugreifen. Das wäre der Riester-Fehler unter neuem Etikett.

Mein Ansatz als ungebundener Makler: Erst die Pensionslücke konkret beziffern. Dann die Günstigerprüfung persönlich durchrechnen – Zulage gegen Steuer. Dann die Reihenfolge festlegen: AV-Depot, Basisrente, freies Depot. Erst ganz am Schluss kommt die Frage nach dem Anbieter. Wer 2026 strukturiert vorbereitet, wählt 2027 mit ehrlichem Vergleich – nicht aus Reflex. Die meisten Entscheidungen werden 2026 noch ohne Produktabschluss vorbereitet; ein konkreter Abschluss ist sinnvollerweise erst ab 2027 möglich.

Jan Pohl

Versicherungsmakler aus Aachen · ungebunden · seit 1999

Nächste Schritte

Drei klare Schritte, mit denen Sie 2026 zu einer sauberen Entscheidung kommen:

1. Pensionslücke beziffern

Wie hoch fällt Ihre Pension realistisch aus – und welcher Netto-Bedarf bleibt? Pensionslücke Beamte

2. Förderhebel klären

Zulage oder Steuer? Günstigerprüfung persönlich durchrechnen lassen. Termin vereinbaren

3. Bausteine kombinieren

AV-Depot, Basisrente, freies Depot – welche Mischung passt zu Ihrer Besoldung? Basisrente für Beamte

Quellen:

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot für Beamte

Sind Beamte ab 2027 wirklich unmittelbar zulagenberechtigt?
Ja – und das sind sie als inländische Besoldungsempfänger im Grundsatz schon unter dem heutigen Riester-Recht, sofern sie der Datenübermittlung an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gegenüber dem Dienstherrn zustimmen. Neu ab 2027 ist nicht die Berechtigung, sondern die Fördermechanik. Erstmals unmittelbar hinzu kommen vor allem Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
Wie hoch ist die maximale Zulage für eine Beamtenfamilie?
Bei einer Familie mit zwei Kindern und voller Eigenbeitrags-Ausschöpfung sind es bis zu 1.140 Euro pro Jahr (540 Euro Grundzulage plus 600 Euro Kinderzulagen); bei drei oder mehr Kindern entsprechend mehr. Der einmalige Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro kommt nur bei sehr jungem Einstieg hinzu (Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag) – das betrifft eher Berufsanfänger als Familien.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Er bleibt unter Bestandsschutz und kann unter alter Förderlogik weiterlaufen. Sie haben zudem zwei Wechseloptionen: Erklärung gegenüber dem Anbieter (Vertrag bleibt, neue Förderung) oder Abschluss eines neuen Vertrags neben dem ruhenden Bestand. Kündigen ist praktisch nie sinnvoll – bisherige Zulagen würden zurückgefordert.
Lohnt sich das AV-Depot auch bei A14 und höher?
Ja, aber meist als zweiter Baustein. Bei A14 aufwärts ist der Sonderausgabenabzug (bis 2.340 Euro absetzbar) oft der größere Hebel. Eine Basisrente nutzt diesen Steuerhebel oberhalb des AV-Depot-Limits. AV-Depot und Basisrente schließen sich nicht aus.
Wie viele geförderte Verträge darf ich haben?
Maximal 2 pro Person. Ab dem dritten Vertrag entfällt die Förderung. Diese Regel ist eine echte Neuerung gegenüber dem alten Riester-System – und ein Grund, vor Abschluss die Vertragsstruktur in der Familie sauber zu planen.
Kann ich das AV-Depot bei Dienstunfähigkeit weiterführen?
Ja. Versorgungsempfänger, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, bleiben einbezogen. Auszahlungs- und Wechseloptionen sollten aber gezielt mit dem Anbieter besprochen werden – je nach Vertragstyp gelten unterschiedliche Regeln.
Ab wann gibt es konkrete Produkte zu kaufen?
Der gesetzliche Produktstart für Verbraucher ist der 1. Januar 2027. Welche Anbieter welche Produkte bringen, ist noch offen. 2026 ist deshalb ein Vorbereitungsjahr: Pensionslücke berechnen, Bestand prüfen, Förderhebel klären. Der konkrete Anbietervergleich folgt sinnvollerweise 2027.
Ist das Altersvorsorgedepot für Beamte besser als ein freies ETF-Depot?
Nicht pauschal. Das AV-Depot punktet bei Familienförderung, Steuerhebel und staatlicher Zulage. Ein freies ETF-Depot bleibt flexibler und ohne Förderregeln nutzbar – Sie kommen jederzeit an das Geld heran. Viele Beamte kombinieren beides. Wer bei A14+ keine Kinder hat, ist häufig mit Basisrente plus freiem ETF-Depot steuerlich besser bedient – abhängig von Liquidität und Vererbungswunsch.

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